Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2970 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1188 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache: 6/2795 Import von Tierfuttermitteln Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1188 vom 16. Oktober 2015: Das Land Brandenburg fördert mit Steuergeldern den Neu- und Ausbau von Ställen für Nutzgeflügel, Rinder und Schweine. Allein im Zeitraum von 1992 bis 2012 nahm die Anzahl der genehmigten Tierplätze in der Geflügelhaltung um fast 75 Prozent zu (vgl. Drucksache 6/1980). Für diese hohe Zahl an Tieren sind große Mengen an eiweißhaltigen Futtermitteln nötig. Brandenburg kann diesen Bedarf nicht aus eigenem Anbau decken. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieviel Tonnen Soja oder Sojaextraktionsschrot wurden in den letzten 3 Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren an Brandenburger Tiere verfüttert, die der Lebensmittelgewinnung dienten? 2. Wieviel Tonnen Eiweißpflanzen (Bohnen, Lupinen etc.) wurden in Brandenburg selbst angebaut? Wieviel Tonnen wurden hiervon für die Tierfütterung verwendet? 3. Wieviel Tonnen Soja oder Sojaextraktionsschrot wurden nach Brandenburg importiert ? Welcher Anteil wurde für die Tierfütterung verwendet? Wie groß war der Anteil an gentechnisch verändertem Soja oder Sojaextraktionsschrot? 4. Aus welchen Nicht-EU-Ländern stammte das Soja oder Sojaextraktionsschrot zum überwiegenden Teil? 5. Wurden durch das Landeslabor Kontrollen bei Soja oder Sojaextraktionsschrot auf Pestizid- und Herbizidrückstände durchgeführt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 6. Mussten Chargen auf Grund von Belastungen beanstandet werden? Wenn ja, wann und wie viele? Woher stammten diese Chargen? 7. Fördert das Land zusätzlich zur allg. Agrarförderung den Anbau von eiweißliefernden Pflanzen in Brandenburg? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 8. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, unter welchen sozialen und umweltbelastenden Umständen in den jeweiligen Anbauländern Soja und Öl liefernde Pflanzen angebaut werden? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Tonnen Soja oder Sojaextraktionsschrot wurden in den letzten 3 Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren an Brandenburger Tiere verfüttert, die der Lebensmittelgewinnung dienten? zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung kontrollieren speziell ausgebildete amtliche Futtermittelkontrolleure der zuständigen Behörden stichprobenartig und risikoorientiert die Herstellung, den Transport, den Import, den Handel und die Verfütterung von Futtermitteln . Sie führen dazu unangemeldete Prozess- und Produktkontrollen bei Herstellern , Händlern, Lagerhaltern und Tierhaltern durch und prüfen, ob die futtermittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Es ist nicht die Aufgabe der Futtermittelüberwachung , Gesamtmengen von Futtermitteln zu erfassen. Frage 2: Wieviel Tonnen Eiweißpflanzen (Bohnen, Lupinen etc.) wurden in Brandenburg selbst angebaut? Wieviel Tonnen wurden hiervon für die Tierfütterung verwendet? zu Frage 2: Erntemengen werden für folgende Eiweißpflanzenkulturen erfasst: Erbsen, Ackerbohnen und Süßlupine. Die in diesen Kulturen in den Jahren 2012 bis 2014 geernteten Mengen sind in der Tabelle aufgeführt. 2012 2013 2014 Kultur Erbsen (ohne Frischerbsen) 17.200 t 11.900 t 18.100 t Ackerbohnen 700 t 900 t 1.000 t Süßlupinen 15.600 t 17.200 t 18.800 t Zur Verfütterung von Eiweißpflanzen, die in Brandenburg angebaut wurden, liegen der Landesregierung keine Informationen vor (siehe Antwort zu Frage 1). Frage 3: Wieviel Tonnen Soja oder Sojaextraktionsschrot wurden nach Brandenburg importiert ? Welcher Anteil wurde für die Tierfütterung verwendet? Wie groß war der Anteil an gentechnisch verändertem Soja oder Sojaextraktionsschrot? zu Frage 3: Überwachung des Imports von Futtermitteln: Bestimmte Futtermittel, die in Drittländern hergestellt worden sind und die nur von zugelassenen Betrieben in den Verkehr gebracht werden dürfen, dürfen nur über bestimmte Eingangsstellen oder Eingangsorte in das Hoheitsgebiet Deutschlands eingeführt werden. Das betrifft bestimmte Futtermittelzusatzstoffe bzw. Vormischungen mit bestimmten Futtermittelzusatzstoffen (Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005). Darüber hinaus sind bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel (und Lebensmittel ) nicht tierischen Ursprungs nach Verordnung (EU) Nr. 669/2009 verstärkte amtliche Kontrollen an den Eingangsorten durchzuführen. Das betrifft Futtermittel (und Lebensmittel), die nach risikoorientierten Gesichtspunkten von der Kommission ausgewählt wurden. Alle davon nicht erfassten Futtermittel, darunter auch Soja- und Sojaerzeugnisse, können somit unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften ohne besondere Meldepflichten importiert und in den Verkehr gebracht werden. Über den einzigen Eingangsort Brandenburgs nach Verordnung (EU) Nr. 669/2009 Schönefeld-Flughafen sind in den letzten Jahren keine Futtermittel auf direktem Wege importiert worden. Soja wird vornehmlich über den Hafen Hamburg nach Deutschland importiert und dann über Händler bundesweit weiter veräußert. Zum Anteil Soja und Sojaerzeugnisse in der Tierfütterung sowie zum Anteil an gentechnisch veränderten Soja/-erzeugnissen liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Im Rahmen der amtlichen Überwachung wird die rechtskonforme Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen im Futtermittel risikoorientiert überprüft . Frage 4: Aus welchen Nicht-EU-Ländern stammte das Soja oder Sojaextraktionsschrot zum überwiegenden Teil? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 5: Wurden durch das Landeslabor Kontrollen bei Soja oder Sojaextraktionsschrot auf Pestizid- und Herbizidrückstände durchgeführt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 5: Im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung wurden in den letzten vier Jahren (2012 - 2015) 13 Proben Soja und Sojaverarbeitungsprodukte auf Pflanzenschutzmittelrückstände (ca. 200 Wirkstoffe) untersucht, davon fünf Proben speziell auf Glyphosat . Die analysierten Glyphosatrückstände lagen weit unter dem gesetzlichen Höchstwert, für alle anderen Pflanzenschutzmittelrückstände konnten keine Werte gemessen werden (< Bestimmungs- bzw. Nachweisgrenze). Frage 6: Mussten Chargen auf Grund von Belastungen beanstandet werden? Wenn ja, wann und wie viele? Woher stammten diese Chargen? zu Frage 6: Nein, da keine Höchstwertüberschreitungen zu verzeichnen waren. Frage 7: Fördert das Land zusätzlich zur allg. Agrarförderung den Anbau von eiweißliefernden Pflanzen in Brandenburg? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: Der Anbau von Eiweißpflanzen wird in Brandenburg nicht zusätzlich gefördert. Mit dem Ziel der Erhöhung der Lupinenanbaufläche beteiligt sich Brandenburg am Verbundprojekt "Modellhaftes Demonstrationsnetzwerk zu Anbau und Verwertung von Lupinen". Frage 8: Hat die Landesregierung Kenntnis davon, unter welchen sozialen und umweltbelastenden Umständen in den jeweiligen Anbauländern Soja und Öl liefernde Pflanzen angebaut werden? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? zu Frage 8: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Untersuchungen zu Anbaupraktiken in anderen Ländern durchzuführen.