Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2975 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1175 der Abgeordneten Heide Schinowsky der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2760 Tourismusmarketing der Stadt Potsdam durch die TMB Wortlaut der Kleinen Anfrage 1175 vom 13.10.2015: Einleitung Die Vergabekammer des Landeswirtschaftsministeriums hat den Auftrag an die landeseigene Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) für illegal erklärt, weil er ohne Ausschreibung vergeben wurde. Es gab daraufhin eine Einigung, wonach die TMB bis Ende Juli 2015 legitimiert war, für die Stadt Potsdam interimistisch tätig zu sein. Dieser Termin ist inzwischen verstrichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Frage 1: Welche Organisationen sind mit Stand August 2015 in der touristischen Vermarktung der Stadt Potsdam tätig? Welche Aufgaben sind diesen im Einzelnen übertragen worden? 2. Frage 2: Erbringt die TMB oder eine Tochtergesellschaft nach dem 1. August 2015 noch Marketingleistungen für die Stadt Potsdam (auch unterstützend)? Wenn ja, auf welcher vertraglichen Grundlage und mit welchen Aufgaben? Fand eine Ausschreibung der Leistungen statt? Wenn nein, warum nicht? 3. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter hat die TMB aufgrund des Wegfalls der Aufgaben des Tourismusmarketings in Potsdam ggf. bereits entlassen bzw. wie viele müssen entlassen werden? 4. Frage 4: Wie wirkt sich das auf die Haushaltslage der TMB aus? 5. Frage 5: Sind die Mitarbeiter, die die TMB für das Tourismusmarketing in Potsdam eingesetzt hat, bei der TMB direkt angestellt? Wenn nicht, wo sind sie dann angestellt? 6. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die TMB einerseits im Auftrag der Landesregierung für alle Regionen Brandenburgs zuständig ist und gleichzeitig selber das Tourismusmarketing der Stadt Potsdam verantwortet? 7. Frage 7: Wie trägt die Landesregierung dafür Sorge, dass Marketingleistungen der landeseigenen TMB für das Land Brandenburg und für die Stadt Potsdam sowie die dafür von der TMB eingesetzten Mitarbeiter korrekt voneinander getrennt und nachvollziehbar gegenüber den Auftraggebern und Gesellschaftern abgerechnet werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Organisationen sind mit Stand August 2015 in der touristischen Vermarktung der Stadt Potsdam tätig? Welche Aufgaben sind diesen im Einzelnen übertragen worden? zu Frage 1: Die Frage, welche Organisationen mit Stand August 2015 in der touristischen Vermarktung der Stadt Potsdam tätig sind, fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt Potsdam. Eine Landeszuständigkeit besteht hier nur insofern, als mit der Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH (TMB) eine Gesellschaft im Teileigentum des Landes tätig geworden ist. Die TMB mit ihrem Geschäftsbereich Potsdam Tourismus Service (PTS) war auf Grundlage einer am 19.12.2014 geschlossenen Interimsvereinbarung im August 2015 als touristischer Vermarkter für die Stadt Potsdam tätig (und ist es noch bis zum 31.12.2015). Zu den vertraglich geschuldeten Aufgaben des Geschäftsbereichs Potsdam Tourismus Service der TMB gehören: - Betrieb der offiziellen Tourist-Informationen der Stadt Potsdam - Touristische Programmentwicklung und -gestaltung sowie Gästeführung - Tourismusmarketing und Verkaufsförderung im In- und Ausland - Betreuung und Entwicklung der Internetpräsentation - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Werbung - Binnenkommunikation, Binnenmarketing, Kooperationen, Marktforschung und Statistik, Produktentwicklung, Mitarbeit in Tourismus- und Marketinggremien - Erstellung des jährlichen Marketingplans Frage 2: Erbringt die TMB oder eine Tochtergesellschaft nach dem 1. August 2015 noch Marketingleistungen für die Stadt Potsdam (auch unterstützend)? Wenn ja, auf welcher vertraglichen Grundlage und mit welchen Aufgaben? Fand eine Ausschreibung der Leistungen statt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Ja, die TMB erbringt als Auftragnehmer bis 31.12.2015 auf Grundlage der o.g. Interimsvereinbarung die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Leistungen für die Landeshauptstadt Potsdam. Für das diesbezügliche Vergabeverfahren war und ist die Landeshauptstadt Potsdam als Auftraggeber zuständig. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter hat die TMB aufgrund des Wegfalls der Aufgaben des Tourismusmarketings in Potsdam ggf. bereits entlassen bzw. wie viele müssen entlassen werden? zu Frage 3: Die TMB hat aufgrund des Wegfalls der Aufgaben des Tourismusmarketings in Potsdam keine Mitarbeiter entlassen und wird dieses auch zukünftig nicht tun. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Frage 4: Wie wirkt sich das auf die Haushaltslage der TMB aus? zu Frage 4: Wegen der Beendigung des Vertrages mit der Landeshauptstadt Potsdam werden seitens der TMB keine Auswirkungen auf den Haushalt der TMB erwartet. Frage 5: Sind die Mitarbeiter, die die TMB für das Tourismusmarketing in Potsdam eingesetzt hat, bei der TMB direkt angestellt? Wenn nicht, wo sind sie dann angestellt? zu Frage 5: Die Mitarbeiter, die für den Geschäftsbereich Potsdam Tourismus Service tätig sind, sind sachlich befristet direkt bei der TMB beschäftigt. Zum Ende der o.g. Interimsvereinbarung laufen 27 sachlich befristete Arbeitsverträge aus. Ein Großteil dieser Mitarbeiter hat nach Kenntnis der Landesregierung ein Angebot von der Gesellschaft erhalten, die die Aufgaben des Tourismusmarketings für die Stadt Potsdam ab dem 01.01.2016 erbringen wird. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die TMB einerseits im Auftrag der Landesregierung für alle Regionen Brandenburgs zuständig ist und gleichzeitig selber das Tourismusmarketing der Stadt Potsdam verantwortet? zu Frage 6: Durch diese Konstellation konnten bisher Synergieeffekte genutzt werden, insbesondere was die Darstellung des Landes in Kombination mit einer der stärksten und bekanntesten touristischen Destinationen des Landes angeht. Frage 7: Wie trägt die Landesregierung dafür Sorge, dass Marketingleistungen der landeseigenen TMB für das Land Brandenburg und für die Stadt Potsdam sowie die dafür von der TMB eingesetzten Mitarbeiter korrekt voneinander getrennt und nachvollziehbar gegenüber den Auftraggebern und Gesellschaftern abgerechnet werden? zu Frage 7: Die Geschäftsbereiche Landesmarketing und Potsdam Tourismus Service werden bei der TMB getrennt geführt mit zwei verschiedenen Marketingplänen und intern mit getrennter Buchhaltung. Die Mitarbeiter sind den jeweiligen Geschäftsbereichen zugeordnet. Im Rahmen der nach der Landeshaushaltsordnung vorgeschriebenen Verwendungsnachweisprüfung wird auch geprüft, ob diese Trennung korrekt eingehalten wurde.