Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775 Bio Legehennenställe in Brüssow und Kutzerow Wortlaut der Kleinen Anfrage 1182 vom 15.10.2015: In den Orten Brüssow und Kutzerow im Landkreis Uckermark betreiben Mitglieder einer Familie vier Ställe mit Legehennen in ökologischer Haltung. In Brüssow ist 2012 ein Stall für die Haltung von 39.900 Legehennen (Amtsblatt Nr. 15 des Landes Brandenburg vom 18.04.2012) beantragt und gebaut worden. Der Stall ist unter der Stallnummer 0-DE-1273401 für den Landwirtschaftsbetrieb H. M. eingetragen. Ebenfalls in Brüssow ist ein Stall unter der der Kontrollnummer 0-DE-1273391 auf J. M. gemeldet. Für Uckerland sind zwei Betriebe mit der Kontrollnummer 0- DE 1273301 für H. M. und 0-DE- 1273321 für H.+J. M. eingetragen. Alle Ställe sind unter der gleichen Adresse gemeldet. Aktuell klagt ein anerkannter Naturschutzverband in Brandenburg mit Erfolg gegen die Genehmigung von zwei Ställen im Außenbereiche in Zollchow die von zwei Mitgliedern einer Familie betrieben wurde. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass die Kumulationswirkung benachbarter Legehennenanlagen in den Genehmigungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt und genehmigt? 2. Wie viele Legehennen werden aktuell jeweils in den vier oben genannten Ställen gehalten? 3. Welche Fördermittel wurden wann und auf welcher Grundlage für die oben genannten Ställe ausgereicht (Bitte um Angabe des genauen Fördermittelantrags und der ausgereichten Summe)? 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage sind die oben genannten Personen privilegiert bauliche Anlagen im Außenbereich zu errichten? 5. Führen alle diese Personen unabhängig von einender einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb? Falls Ja, seit wann und mit welcher Betriebsform? 6. Welche Distanz liegt zwischen den beiden Ställen mit den Kennnummern 0- DE 1273301 und 0- DE 1273321? 7. Welche Genehmigungsverfahren wurden für die vier oben genannten Ställe durchgeführt (Bitte um Angabe aller Verfahrensschritte in den Zulassungsverfahren mit Datum und der im Verfahren Beteiligten)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Anlagen zur Haltung von Hennen bedürfen ab einer Tierplatzzahl von 15.000 einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ab einer Tierplatzzahl von 40.000 ist ein förmliches Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Werden weniger als 15.000 Tierplätze geschaffen, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist auch zu prüfen, ob für die Anlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Für Anlagen mit 15.000 bis weniger als 40.000 Tierplätzen ist eine standortbezogene UVP-Vorprüfung erforderlich, ab 40.000 bis weniger als 60.000 Tierplätzen bedarf die Anlage einer anlagenbezogenen Vorprüfung und ab 60.000 Tierplätzen ist obligatorisch eine UVP vorzunehmen. Bei der UVP-Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind auch gleichartige Anlagen anderer Betreiber zu berücksichtigen, sofern sie mit der beantragten Anlage in einem engen Zusammenhang stehen. Ist eine UVP erforderlich, so muss ein förmliches Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Frage 1: Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt und genehmigt? zu Frage 1: - Die Legehennen-Stallanlage der Firma Landwirtschaftsbetrieb H. M. GbR in der Gemeinde Stadt Brüssow, Gemeindeteil Grimme wurde für eine max. Tierplatzkapazität von 39.990 Hennenplätzen genehmigt (BImSchG-Genehmigung G01812). - Die Legehennen-Stallanlage der Firma J. M. GbR in der Gemeinde Stadt Brüssow, Gemeindeteil Grimme wurde vom Bauordnungsamt des Landkreises Uckermark für eine max. Tierplatzkapazität von 14.990 Hennenplätzen genehmigt . - Die Legehennen-Stallanlage der Firma Landwirtschaftsbetrieb H. M. in der Gemeinde Uckerland, Gemeindeteil Kutzerow wurde für eine max. Tierplatzkapazität von 39.990 Hennenplätzen genehmigt. (BImSchG-Genehmigung G01210). - Die Legehennen-Stallanlage der Firma M. GbR in der Gemeinde Uckerland, Gemeindeteil Kutzerow wurde für eine max. Tierplatzkapazität von 39.000 Hennenplätzen genehmigt (BImSchG-Genehmigung G03811). Frage 2: Wie viele Legehennen werden aktuell jeweils in den vier oben genannten Ställen gehalten ? Zu Frage 2: - In der Hennenanlage Grimme der Fa. Landwirtschaftsbetrieb H. M. GbR werden aktuell 25.500 Hennen gehalten. - In der Hennenanlage Grimme der Fa. J. M. GbR werden aktuell 10.200 Hennen gehalten. - In der Hennenanlage Kutzerow der Fa. Landwirtschaftsbetrieb H. M. werden aktuell 35.500 Hennen gehalten. - In der Hennenanlage Kutzerow der Fa. M. GbR werden aktuell 36.000 Hennen gehalten. Frage 3: Welche Fördermittel wurden wann und auf welcher Grundlage für die oben genannten Ställe ausgereicht (Bitte um Angabe des genauen Fördermittelantrags und der ausgereichten Summe)? Zu Frage 3: Die Bewilligungsgrundlage war für alle Unternehmen die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in der jeweils geltenden Fassung. Die Förderung war gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinien an die Einhaltung gegenüber gesetzlichen Vorgaben erhöhte Tierwohlstandards geknüpft . Für die genannten Unternehmen wurden folgende Fördermittel bewilligt: 1. Landwirtschaftsbetrieb H. M., Brüssow Errichtung Legehennenstall 39.990 Tierplätze Zuschuss 694.953 € bewilligt 17.12.2013 2. Landwirtschaftsbetrieb J. M., Brüssow Errichtung Legehennenstall 14.990 Tierplätze Zuschuss 320.250 € bewilligt 17.12.2013 3. Landwirtschaftsbetrieb H. M., Kutzerow Errichtung Legehennenstall 39.000 Tierplätze Zuschuss 685.445 € bewilligt 13.4.2011 4. J. u. H. M. GbR, Kutzerow Errichtung Legehennenstall 39.000 Tierplätze Zuschuss 541.509 € bewilligt 10.11.2010 Frage 4: Auf welcher rechtlichen Grundlage sind die oben genannten Personen privilegiert bauliche Anlagen im Außenbereich zu errichten? Zu Frage 4: Die Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) besteht für bestimmte Vorhaben unabhängig von der Person des Betreibers. Landwirtschaftliche Anlagen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert. Gewerbliche Tierhaltungsanlagen waren zum Zeitpunkt der Genehmigung der hier genannten Anlagen auch unabhängig von einer UVP-Pflicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert. Seit der am 20.09.2013 in Kraft getretenen Änderung des BauGB sind solche Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert, soweit sie nicht der Pflicht zur Durchführung einer UVP oder zur UVP-Vorprüfung unterliegen. Bestehende Anlagen, die vor dieser Änderung des BauGB genehmigt wurden, genießen Bestandsschutz. Zum Zeitpunkt der Genehmigung waren die Anlagen des Landwirtschaftsbetriebs H. M. und der J. und H. M. GbR in Kutzerow sowie der Landwirtschaftsbetrieb J. M. in Brüssow gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, die Anlage des Landwirtschaftsbetriebs H. M. in Brüssow war gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert. Frage 5: Führen alle diese Personen unabhängig von einander einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb? Falls Ja, seit wann und mit welcher Betriebsform? Zu Frage 5: Genannte Unternehmen führen folgende selbständige Betriebe: 1. H. M. GbR seit 2012 2. LWB J. M. GbR seit 2013 3. LWB H. M. seit 2005 4. J. und H. M. GbR seit 1993 Frage 6: Welche Distanz liegt zwischen den beiden Ställen mit den Kennnummern 0-DE 1273301 und 0-DE 1273321? Zu Frage 6: Der Abstand der Emissionsschwerpunkte der beiden o. g. Legehennen-Stallanlagen (Gemeinde Uckerland, Gemeindeteil Kutzerow) beträgt ca. 450 m. Die Auslaufflächen grenzen mittelbar bis auf ca. 10 m, getrennt durch einen Verkehrsweg, aneinander . Frage 7: Welche Genehmigungsverfahren wurden für die vier oben genannten Ställe durchgeführt (Bitte um Angabe aller Verfahrensschritte in den Zulassungsverfahren mit Datum und der im Verfahren Beteiligten)? Zu Frage 7: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (AZ.: G01210): Hennenanlage Kutzerow der Fa. Landwirtschaftsbetrieb H. M. - BImSchG-Antrag vom 08.02.2010 - UVP: allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Ergebnis: keine UVP erforderlich; öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung am 04.08.2010 - Einleitung der Behördenbeteiligung ab 04.05.2010; beteiligte Behörden und Fachbereiche: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Ost, Referat Anlagenüberwachung, Referat Naturschutz Landkreis Uckermark Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Templin Landesamt für Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost, Dienstsitz Eberswalde Gemeinde Uckerland - Genehmigungsbescheid vom 04.10.2010 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (AZ.: G03811): Hennenanlage Kutzerow der Fa. M. GbR - BImSchG-Antrag vom 20.01.2011 - UVP: allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Ergebnis: keine UVP erforderlich: öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung am 26.10.2011 - Behördenbeteiligung eingeleitet ab 06.09.2011; beteiligte Behörden und Fachbereiche: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Ost, Referat Anlagenüberwachung, Referat Naturschutz Landkreis Uckermark Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Boitzenburg Landesamt für Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost, Dienstsitz Eberswalde Gemeinde Uckerland - Genehmigungsbescheid vom 17.11.2011 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung (AZ.: G01812): Hennenanlage Landwirtschaftsbetrieb H. M. GbR (BImSchG-Antragsteller: S. H. aus 17326 Brüssow nach Betreiberwechsel: Fa. Landwirtschaftsbetrieb H. M. GbR) - BImSchG-Antrag vom 07.02.2012 - UVP: allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Ergebnis: keine UVP erforderlich; öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung am 18.04.2012 - Einleitung der Behördenbeteiligung ab 04.04.2012; beteiligte Behörden und Fachbereiche: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung Ost, Referat Anlagenüberwachung, Referat Naturschutz Landkreis Uckermark Landesbetrieb Straßenwesen Landesamt für Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost, Dienstsitz Eberswalde Amt Brüssow - Bescheid vom 14.09.2012 - Anzeige Betreiberwechsel vom 26.06.2013 Baugenehmigung Landkreis Uckermark: Landwirtschaftsbetrieb J. M. GbR - Bauantrag vom 06.02.2012 (Antragsteller: S. H. aus 17326 Brüssow) - Beteiligung von Fachdienststellen des Landkreises, Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesamt für Arbeitsschutz - Baugenehmigungsbescheid vom 10.08.2012 - Betreiberwechsel 2013