Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2985 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1181 des Abgeordneten Dieter Dombrowski der CDU-Fraktion Drucksache 6/2774 Bewirtschaftungspläne im Rahmen der Ausweisung von FFH-Schutzgebieten Wortlaut der Kleinen Anfrage 1181 vom 15.10.2015: Gegenwärtig finden im Land Brandenburg flächendeckend umfangreiche Maßnahmen zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen auf der Grundlage der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) statt. In Großschutzgebieten, wie z.B. dem Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin, wird die Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne mit der nach § 32 BbgNatSchAG vorgesehenen Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans verbunden. Im Fall des Biosphärenreservats Schorfheide/Chorin erfolgte mit Schreiben vom 08.06.2015 eine Information an die Redaktionen der Amtsblätter innerhalb des Großschutzgebietes, in welcher die Auslegung der „Entwürfe der Managementplanung für Natura 2000 Gebiete“ für den Zeitraum vom 15.09.2015 bis zum 16.10.2015 angekündigt wurde. Auch hierbei wurde deutlich darauf hingewiesen , dass die sogenannte „Managementplanung“ für die europäischen FFHGebiete in die Pflege- und Entwicklungsplanung (PEP) eingebettet wird. Nach mehrfachen Äußerungen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) sowie auf Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften ist bei der Erstellung dieser naturschutzfachlichen Fachplanung eine umfangreiche Information und Einbeziehung der jeweiligen Grundeigentümer sowie anderweitiger Betroffener notwendig. Deshalb hat der zuständige Minister Jörg Vogelsänger (SPD) in der 7. Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft am 03.06.2015 angekündigt, dass der bisherige Leitfaden zur Managementplanung in Brandenburg überarbeitet wird, um zukünftig eine deutlich umfangreichere Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung zu gewährleisten. Deshalb verwundert es umso mehr, dass die Homepage des MLUL im Bereich „Pflege- und Entwicklungsplanung in Brandenburgs Naturlandschaften“ letztmalig am 02.05.2013 aktualisiert wurde. Damit befindet sich diese für die Öffentlichkeit wichtige Informationsquelle in einem Zustand, der die Rechtslage des bereits seit Langem außer Kraft getretenen Brandenburgischen Naturschutzgesetzes widerspiegelt. So verweist die Seite z.B. auf § 58 BbgNatSchG als Grundlage der Pflege und Entwicklungsplanung, obwohl dieser Paragraph seit über zwei Jahren nicht mehr gültig ist. Ähnliche Informationsdefizite für die Öffentlichkeit müssen auf der Seite des Biosphärenreservat Schorfheide /Chorin festgestellt werden, auf welcher die zum Download angebotene Vorstudie zur Pflege- und Entwicklungsplanung lediglich zu einer Fehlermeldung führt. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wieso wird die zentrale Homepage der MLUL zur Information der Öffentlichkeit zur Pflege- und Entwicklungsplanung nicht an die gültigen Rechtsvorschriften des im Januar 2013 in Kraft getretenen BbgNatSchAG angepasst (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.329627.de)? 2. Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen den drei Auftragnehmern entera, Öko-Log und Institut für angewandte Gewässerökologie hinsichtlich des Betriebs der Internetplattform www.planung-brsc.org? 3. Welches finanzielle Volumen beinhaltet die Beauftragung der drei Auftragnehmer zum Betrieb der Internetplattform www.planung-brsc.org? 4. Mit Start der Auslegungsfrist verweist die Verwaltung des Biosphärenreservats Schorfheide/Chorin mit E-Mail vom 07.09.2015 auf vielfach stattgefundene „regionale Arbeitsgruppen“ (rAG). Wann, wo und welche Treffen dieser Art haben stattgefunden? (Auflistung bitte unter Angabe von Zeit, Ort, Dauer und Teilnahme ) 5. Auf der Internetplattform www.planung-brsc.org waren vor der Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne auch die Vorentwürfe eingestellt, die Gegenstand verschiedener Veranstaltungen der Verwaltung des Biosphärenreservats Schorfheide/Chorin (rAG) gewesen sein sollen und von denen dargelegt wird, dass deren Ergebnisse in die jetzt ausgelegten Bewirtschaftungspläne eingearbeitet seien. Aus welchen Gründen sind diese „Vorentwürfe“ mit Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne von der o.g. Internetplattform entfernt worden und inwieweit wurden die dort geäußerten Sachhinweise und Meinungsäußerung der Grundeigentümer und anderweitiger Betroffener tatsächlich bei der Erarbeitung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne berücksichtigt? (bitte Auflistung der verschiedenen Anregungen mit Nennung der Textstelle in den Bewirtschaftungsplänen ) 6. Wieso spricht die Verwaltung des Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin in entsprechenden öffentlichen Publikationen von einer Auslegung von „Managementplänen für Natura 2000 Gebiete“, obwohl diese Planung gemäß FFH-Richtlinie und dem Paragraf 32 BbgNatSchAG als „Bewirtschaftungspläne“ zu bezeichnen sind? 7. Wann ist mit dem Erscheinen des durch den Minister angekündigten Leitfadens für die Bearbeitung sogenannter Managementpläne im Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin zu rechnen? 8. Wie bewertet die Landesregierung im Licht der offenbar gewordenen Beteiligungsdefizite und der noch nicht erfolgten Überarbeitung des Leitfadens den Umstand , dass die insgesamt 45 Planwerke im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung für das Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin an einem zentralisierten Ort innerhalb des Schutzgebietes in Joachimsthal ausgelegt werden, obwohl das Biosphärenreservat annähernd 130.000 ha Grundfläche umfasst? 9. Welche Rechtsgrundlagen bestehen hinsichtlich der Verknüpfung der sogenannten FFH-Managementplanung mit der Pflege- und Entwicklungsplanung? 10. Aus welcher rechtlichen Grundlage leitet sich der von Verwaltungsvertretern immer wieder geäußerte Umstand ab, dass die sogenannte „FFHManagementplanung “ keinen rechtlich verbindlichen Charakter für betroffene Eigentümer hätte? 11. Was versteht die Landesregierung unter einem „Entwicklungsziel“ und wo finden sich für diesen Terminus die Rechtsgrundlagen? 12. Wie sind in den sogenannten FFH-Managementplanungen Lebensraumtypen rechtlich zu bewerten, die erst nach der Benennung der Gebiete Aufnahme in die Liste der Lebensraumtypen gefunden haben, und welche rechtlichen Auswirkungen haben diese für das Verschlechterungsverbot? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieso wird die zentrale Homepage der MLUL zur Information der Öffentlichkeit zur Pflege- und Entwicklungsplanung nicht an die gültigen Rechtsvorschriften des im Januar 2013 in Kraft getretenen BbgNatSchAG angepasst (http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.329627.de)? zu Frage 1: Der Bezug auf das BbgNatSchG wurde auf der Homepage übersehen. Eine Anpassung ist erfolgt. Frage 2: Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen den drei Auftragnehmern entera , Öko-Log und Institut für angewandte Gewässerökologie hinsichtlich des Betriebs der Internetplattform www.planung-brsc.org? Frage 3: Welches finanzielle Volumen beinhaltet die Beauftragung der drei Auftragnehmer zum Betrieb der Internetplattform www.planung-brsc.org? zu Fragen 2 und 3: Die Bürgerbeteiligung wurde durch Bereitstellung der Unterlagen im Internet vertraglich mit den Auftragnehmern geregelt. Der Betrieb der Internetplattform im Zeitraum der Bearbeitung der Managementpläne kostet 4.500,- Euro. Frage 4: Mit Start der Auslegungsfrist verweist die Verwaltung des Biosphärenreservats Schorfheide/Chorin mit E-Mail vom 07.09.2015 auf vielfach stattgefundene „regionale Arbeitsgruppen“ (rAG). Wann, wo und welche Treffen dieser Art haben stattgefunden ? (Auflistung bitte unter Angabe von Zeit, Ort, Dauer und Teilnahme) zu Frage4: Die regionalen Arbeitsgruppen fanden an den folgenden Terminen im Besucherinformationszentrum des Biosphärenreservats, der Blumberger Mühle bei Angermünde , statt: 12. Dezember 2013, 13. Dezember 2013, 26. Februar 2014, 26. März 2014, 29. April 2014 (zwei Termine), 30. April 2014, 02. Juli 2014, 09. September 2014, 23. September 2014, 24. September 2014, 14. Oktober 2014, 16. Oktober 2014, 13. November 2014, 04. Dezember 2014, 09. Dezember 2014, 25. Februar 2015, 18. März 2015, 25. März 2015, 14. April 2015, 09. Juni 2015, 17. Juni 2015, 18. Juni 2015, 30. Juni 2015. Die Dauer der Termine lag zwischen 2,5 und 7 Stunden. An einigen Terminen wurden mehrere Managementpläne vorgestellt und diskutiert. Zu den Terminen wurden in der Regel zwischen 40 und 140 Institutionen, Behörden, Kommunen, Eigentümer und Nutzer eingeladen. Frage 5: Auf der Internetplattform www.planung-brsc.org waren vor der Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne auch die Vorentwürfe eingestellt, die Gegenstand verschiedener Veranstaltungen der Verwaltung des Biosphärenreservats Schorfheide/Chorin (rAG) gewesen sein sollen und von denen dargelegt wird, dass deren Ergebnisse in die jetzt ausgelegten Bewirtschaftungspläne eingearbeitet seien. Aus welchen Gründen sind diese „Vorentwürfe“ mit Veröffentlichung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne von der o.g. Internetplattform entfernt worden und inwieweit wurden die dort geäußerten Sachhinweise und Meinungsäußerung der Grundeigentümer und anderweitiger Betroffener tatsächlich bei der Erarbeitung der Entwürfe der Bewirtschaftungspläne berücksichtigt? (bitte Auflistung der verschiedenen Anregungen mit Nennung der Textstelle in den Bewirtschaftungsplänen) zu Frage 5: Die Entwurfsversion wurde zur Neuauslegung der überarbeiteten Fassung aus Gründen der Übersichtlichkeit von der Plattform entfernt. Die Anregungen und Hinweise wurden soweit möglich eingearbeitet. Die Erstellung einer Einzelauflistung ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Frage 6: Wieso spricht die Verwaltung des Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin in entsprechenden öffentlichen Publikationen von einer Auslegung von „Managementplänen für Natura 2000 Gebiete“, obwohl diese Planung gemäß FFH-Richtlinie und dem Paragraf 32 BbgNatSchAG als „Bewirtschaftungspläne“ zu bezeichnen sind? zu Frage 6: In Brandenburg übernehmen die Natura 2000-Managementpläne die Funktion von Bewirtschaftungsplänen. Eine gesetzliche Verpflichtung zu einer Bezeichnung der Planwerke als Bewirtschaftungspläne besteht nicht. Frage 7: Wann ist mit dem Erscheinen des durch den Minister angekündigten Leitfadens für die Bearbeitung sogenannter Managementpläne im Biosphärenreservat Schorfheide /Chorin zu rechnen? zu Frage 7: Es ist vorgesehen, das überarbeitete Handbuch zur Managementplanung Anfang 2016 im Internet zu veröffentlichen. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung im Licht der offenbar gewordenen Beteiligungsdefizite und der noch nicht erfolgten Überarbeitung des Leitfadens den Umstand, dass die insgesamt 45 Planwerke im Rahmen der Pflege- und Entwicklungsplanung für das Biosphärenreservat Schorfheide/Chorin an einem zentralisierten Ort innerhalb des Schutzgebietes in Joachimsthal ausgelegt werden, obwohl das Biosphärenreservat annähernd 130.000 ha Grundfläche umfasst? zu Frage 8: Wegen der Flächengröße des Biosphärenreservates und der großen Anzahl der Pläne wird die Auslegung an einem zentral gelegenen Ort als sinnvoll erachtet. Darüber hinaus sind alle Planentwürfe und Karten im Internet auf der Internetplattform www.planung-brsc.org einsehbar. In den Veröffentlichungen zur Beteiligung in den Amtsblättern, Informationsemails, PM und auch im Internet wird auf die die BR-Verwaltung als Adressat für Stellungnahmen hingewiesen. Frage 9: Welche Rechtsgrundlagen bestehen hinsichtlich der Verknüpfung der sogenannten FFH-Managementplanung mit der Pflege- und Entwicklungsplanung? zu Frage 9: Rechtsgrundlage zur Erstellung der Managementpläne ist § 32 Abs. 5 BNatSchG. Grundlage zur Erstellung der Pflege- und Entwicklungspläne ist § 32 Abs. 1 BbgNatSchAG. Danach können Pflege- und Entwicklungspläne in Natura 2000-Gebieten die Funktion von Bewirtschaftungsplänen im Sinne von § 32 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes übernehmen. Frage 10: Aus welcher rechtlichen Grundlage leitet sich der von Verwaltungsvertretern immer wieder geäußerte Umstand ab, dass die sogenannte „FFH-Managementplanung“ keinen rechtlich verbindlichen Charakter für betroffene Eigentümer hätte? zu Frage 10: Es handelt sich um eine Naturschutzfachplanung – nur Rechtsnormen wie Gesetze, Verordnungen und Satzungen sind dem Eigentümer gegenüber verpflichtend. Frage 11: Was versteht die Landesregierung unter einem „Entwicklungsziel“ und wo finden sich für diesen Terminus die Rechtsgrundlagen? zu Frage 11: Der Terminus „Entwicklungsziel“ ist ein Planungsbegriff und kein Rechtsbegriff. Frage 12: Wie sind in den sogenannten FFH-Managementplanungen Lebensraumtypen rechtlich zu bewerten, die erst nach der Benennung der Gebiete Aufnahme in die Liste der Lebensraumtypen gefunden haben, und welche rechtlichen Auswirkungen haben diese für das Verschlechterungsverbot? zu Frage 12: Durch die FFH-Managementplanungen verbessert sich die Datengrundlage zu den jeweiligen Gebieten. Wissenschaftliche Fehler der Meldung werden somit erkannt und können korrigiert werden. Maßgeblich für das Verschlechterungsverbot sind die für das Gebiet gemeldeten Arten und Lebensraumtypen.