Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2991 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1190 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2801 Flüchtlingscamps als Gewaltzentren Wortlaut der Kleinen Anfrage 1190 vom 19.10.2015: Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, warnt vor "knallharte kriminelle Strukturen" in Flüchtlingscamps (Quelle: Focus vom 29.9.15). In der Passauer Neuen Presse sagte er: "Wir erleben diese Gewalt seit Wochen und Monaten. Es schließen sich Gruppen nach Ethnien, nach Religion oder Clan-Strukturen zusammen und gehen mit Messern und selbst gebastelten Waffen aufeinander los." Frauen würden zur Verschleierung gezwungen, Männer dazu, zu beten. Islamisten wollten dort ihre Werte und Ordnung einführen. Christen sollten deshalb "unter besonderen Schutz" gestellt werden. Sie würden oft massiv bedrängt. Vor allem Frauen und allein reisende Kinder und Jugendliche seien häufig Opfer von Gewaltexzessen. "Hier lässt sich das wahre Ausmaß der Gewalt nur schätzen, weil Frauen und Kinder oft aus Angst keine Anzeige erstatten. Da geht es auch um Missbrauch und Vergewaltigung". Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse haben die Brandenburger Polizei oder/und die Strafermittlungsbehörden Kenntnis von Organisierter Kriminalität in den hiesigen Flüchtlingsunterkünften ? 2. Wenn es Kenntnisse gibt, in welchen Deliktbereichen und in welchem Umfang, insbesondere Eingriffe in die sexuellen Selbstbestimmung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse haben die Brandenburger Polizei oder/und die Strafermittlungsbehörden Kenntnis von Organisierter Kriminalität in den hiesigen Flüchtlingsunterkünften ? Frage 2: Wenn es Kenntnisse gibt, in welchen Deliktbereichen und in welchem Umfang, insbesondere Eingriffe in die sexuellen Selbstbestimmung? zu Fragen 1 und 2: Bei den Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg liegen keine Erkenntnisse zu Erscheinungsformen organisierter Kriminalität in Flüchtlingsunterkünften (im Sinne der Begriffsbeschreibung in Anlage E zur Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), Ziffer 2.1.) vor. Bei den bisher registrierten Fällen im Zusammenhang mit Unterkünften für Asylsuchende sind vornehmlich Eigentumsdelikte , insbesondere Fälle des einfachen Diebstahls, sowie Körperverletzungsdelikte festzustellen.