Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2996 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1173 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2758 Erstuntersuchung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1173 vom 13.10.2015: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden im Jahresverlauf bis 30.9.2015 gesundheitlich untersucht? 2. Durch wen wurden die Untersuchungen durchgeführt? (Bitte Aufschlüsselung nach Krankenhäusern bzw. niedergelassenen Ärzten) 3. Wie viel Zeit verging in der Regel zwischen Ankunft und Erstuntersuchung? 4. Wie wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen zeitnah nach der Ankunft in Brandenburg erstuntersucht werden? Wer trägt die Kosten? 5. Ist es vorgekommen, dass Kinder und Jugendliche von der erstaufnehmenden Einrichtung ohne durchgeführte Erstuntersuchung an andere Jugendhilfeeinrichtungen weiter verteilt wurden? Wenn ja, weshalb wurde die Erstuntersuchung nicht während des Aufenthalts in der erstaufnehmenden Einrichtung durchgeführt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden im Jahresverlauf bis 30.9.2015 gesundheitlich untersucht? zu Frage 1: Vom 1.1.2015 bis zum 30.9.2015 wurden 238 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untersucht. Frage 2: Durch wen wurden die Untersuchungen durchgeführt? (Bitte Aufschlüsselung nach Krankenhäusern bzw. niedergelassenen Ärzten) zu Frage 2: Im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 30.6.2015 wurden 29 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes im Landkreis Oder-Spree untersucht. Vom 1. 7. bis 30.9.2015 untersuchte das Krankenhaus Eisenhüttenstadt 209 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Frage 3: Wie viel Zeit verging in der Regel zwischen Ankunft und Erstuntersuchung? zu Frage 3: Dieser Zeitablauf wird in den Aufnahmeeinrichtungen nicht dokumentiert. Deswegen kann hierzu keine Aussage gemacht werden. Frage 4: Wie wird sichergestellt, dass alle Kinder und Jugendlichen zeitnah nach der Ankunft in Brandenburg erstuntersucht werden? Wer trägt die Kosten? Zu Frage 4: Die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge werden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zugewiesen. Deren Jugendämter sind für die medizinische Versorgung während der Inobhutnahme zuständig. Für die Erstuntersuchung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Rahmen einer Übergangsregelung bisher sechs Kliniken im Land Brandenburg benannt, die für diese Untersuchungen zur Verfügung stehen. Aktuell sind dies das Krankenhaus Eisenhüttenstadt, das Klinikum Ernst-vonBergmann in Potsdam, das Klinikum Frankfurt(Oder), das Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus, das Elbe-Elster Klinikum in Finsterwalde und die Ruppiner Kliniken in Neuruppin . Die Kosten für diese Untersuchung trägt das Land. Ab 1.11.2015 soll eine neue bundesgesetzliche Regelung zur „Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft treten. In diesem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Jugendämter eine ärztliche Stellungnahme zur Verteilfähigkeit einholen. Frage 5: Ist es vorgekommen, dass Kinder und Jugendliche von der erstaufnehmenden Einrichtung ohne durchgeführte Erstuntersuchung an andere Jugendhilfeeinrichtungen weiter verteilt wurden? Wenn ja, weshalb wurde die Erstuntersuchung nicht während des Aufenthalts in der erstaufnehmenden Einrichtung durchgeführt? Zu Frage 5: In den letzten Wochen ist es wiederholt vorgekommen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne Erstuntersuchung an Jugendhilfeeinrichtungen verteilt wurden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen im Rahmen des Deutschlandausgleichs ohne Registrierung und Erstuntersuchung nach Brandenburg und wurden bisher, nach der Inobhutnahme durch den Landkreis Oder- Spree, im Ausnahmefall kurzzeitig in der ZABH untergebracht. Da der Aufenthalt dort für minderjährige Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der Kindeswohlgefährdung so kurz wie möglich gehalten werden sollte, konnte aus Zeitgründen (keine vorhandenen zeitnahen Untersuchungstermine ) die Erstuntersuchung nicht immer vorgenommen werden. Die Erstuntersuchung fand dann in dem Landkreis des aufnehmenden Jugendamtes statt.