Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3012 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1162 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB /FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2745 Reparaturstau an Landes- und Kreisstraßen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1162 vom 09.10.2015: Durch den ständig zunehmenden Verkehr, besonders an LKW mehren sich Beschwerden zum Zustand der Landes- und Kreisstraßen. Augenscheinlich ist, dass notwendige grundhafte Instandsetzungen, aber auch Reparaturen ausbleiben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch wird der Investitionsstau an Landes – und Kreisstraßen beziffert? (Bitte nach Landkreisen und Straßen differenziert aufschlüsseln!) 2. Für welche Straßen (Bitte einzeln aufführen!) sind die vorbereiteten Planungen fertiggestellt? 3. An welchen Landes- und Kreisstraßen sind Baumaßnahmen vorbereitet und an welchen Straßen werden diese umgesetzt bzw. in den nächsten 3 Jahren umgesetzt ? (Bitte detailliert, auch die geplante Strecke darstellen!) 4. Für welche Kreisstraßen stehen in den nächsten Jahren Fördermittel zur Verfügung ? 5. In welcher Höhe stehen diese Fördermittel für die einzelnen Straßen zur Verfügung ? (Bitte ausführlich darstellen!) 6. Welcher Plan liegt vor, und welche Maßnahmen werden im Detail ergriffen, um den Reparatur- und Investitionsstau kontinuierlich abzubauen? 7. Welche Landes – und Kreisstraßen können auf Grund fehlender finanzieller Mittel noch nicht in einen zeitlich festgelegten Ausbauplan einbezogen werden? (Bitte die Straßen einzeln und die betroffene Streckenlänge aufführen!) 8. An der Landesstraße 68 erfolgten verschiedene Planungen, zeitgemäßer Ausbau fehlt. In den letzten Jahren ist auch die Allee von Schlieben bis Nexdorf fast völlig verschwunden. Wann ist für diese Stecke ein ordnungsgemäßer Ausbau und eine Begrünung vorgesehen?) 9. Wie viele Brückenbauten, auch kommunale, sind vom Reparaturstau betroffen? (Bitte einzeln mit Standort auflisten!) 10. Wie viele Fördermittelanträge für Brückeninstandsetzungen liegen bei den verschiedenen Fördermittelgebern vor? (Bitte einzeln aufführen und jeweils geplantes Bauvolumen beziffern!) 11. Wie ist der Instandsetzungszeitplan, um die Brückenbauwerke befahrbar zu halten ? (Bitte nach Dringlichkeit einzeln aufschlüsseln und erläutern!) 12. Welche Straßen oder Brücken sind von Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen betroffen oder bedroht, weil zur Zeit keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen? (Bitte einzeln auflisten!) 13. Aus welchem Grund werden die Straßen in ein blaues und in ein grünes Netz eingeteilt? 14. Welche Auswirkungen haben diese Einteilungen der einzelnen Straßen auf Reparatur – oder Ausbaumaßnahmen? (Bitte ausführlich erläutern!) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Gemäß § 9 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) umfasst die Straßenbaulast den Bau, die Unterhaltung, die Erweiterung, die Umgestaltung oder sonstige Verbesserung der Straßen. Träger der Straßenbaulast für Kreisstraßen sind gemäß §9a BbgStrG im Allgemeinen die jeweiligen Landkreise. Die Rechte und Pflichten aus §9 BbgStrG unterliegen der in Artikel 97 Landesverfassung verankerten kommunalen Selbstbestimmung. Die Landesregierung verfügt nicht über flächendeckende Detailinformationen wie z.B. den Zustand, die Bauplanung, -durchführung von Kreisstraßen und deren Ingenieurbauwerke (z.B. Brücken). Daher können die Fragen zu Kreisstraßen nicht beantwortet werden. Frage 1: Wie hoch wird der Investitionsstau an Landes – und Kreisstraßen beziffert? (Bitte nach Landkreisen und Straßen differenziert aufschlüsseln!) Zu Frage 1: Die Grundlage für die Ermittlung des Investitionsstaus an Landesstraßen ist die Ermittlung des Zustandes der Straßen. Daraus ergeben sich der Erhaltungsbedarf , der Nachholbedarf und die Prognose der Netzentwicklung zur Verbesserung der Qualität der Landesstraßen. Der Zustand der Fahrbahnen der Landesstraßen wird in Brandenburg alle vier Jahre in turnusmäßigen Messkampagnen durch eine Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) mit zertifizierten Messsystemen erfasst. Der Nachholbedarf (Erhaltungsstau) umfasst die erforderlichen Aufwendungen für die Instandsetzung und die Erneuerung von vorhandenen Fahrbahnbefestigungen, um über die Zeit eine gleichbleibende Substanz zu erhalten. Für das Grüne Netz der Landesstraßen in Brandenburg mit einer Länge von ca. 3.080 km, davon ca. 776 km Ortsdurchfahrten, erfolgte die ZEB zuletzt im Jahr 2011. Die Messkampagne des Grünen Netzes in 2015 ist in der Erfassung. Für das Grundnetz der Landesstraßen mit einer Länge von ca. 2.783 km, davon ca. 823 km Ortsdurchfahrten, erfolgte die ZEB zuletzt in 2014. Der Zustand der Landesstraßen in Brandenburg auf Basis der aktuellsten ZEB ist aus Tabelle 1 ersichtlich (gerundet): Tabelle 1: Zustandsverteilung der Landesstraßen in Brandenburg (Gesamtwert) Straßenkategorie Jahr der ZEB Zustandsnote Anteil in % Gesamtnetz Anteil in % Ortsdurchfahrten Landesstraßen (Grundnetz ) 201 4 sehr gut (Note 1,0 - 1,49) 24 10 ausreichend (Note 1,5 - 3,49) 36 28 schlecht (Note 3,5 - 4,49) 22 28 sehr schlecht (Note 4,5 - 5,00) 18 34 Landesstraßen (Grünes Netz) 201 1 sehr gut (Note 1,0 - 1,49) 23 11 ausreichend (Note 1,5 - 3,49) 33 26 schlecht (Note 3,5 - 4,49) 23 28 sehr schlecht (Note 4,5 - 5,00) 26 35 Im Rahmen der im Abstand von 3 bzw. 6 Jahren stattfindenden Bauwerksprüfungen (Einfache Prüfungen bzw. Hauptprüfungen gemäß DIN 1076) wird der Zustand der Bauwerke erfasst und dokumentiert. Auf der Grundlage der Bauwerksprüfung werden unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Art und Umfang der durchzuführenden Erhaltungsmaßnahmen abgeleitet. Auf dieser Grundlage wird davon ausgegangen, dass für die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes 75 Mio. €/Jahr für die Straßen und 12 Mio. €/Jahr für die Bauwerke benötigt werden. Eine Auswertung nach Landkreisen liegt nicht vor und eine Differenzierung nach Straßen ist im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. Frage 2: Für welche Straßen (Bitte einzeln aufführen!) sind die vorbereiteten Planungen fertiggestellt? Frage 3: An welchen Landes- und Kreisstraßen sind Baumaßnahmen vorbereitet und an welchen Straßen werden diese umgesetzt bzw. in den nächsten 3 Jahren umgesetzt ? (Bitte detailliert, auch die geplante Strecke darstellen!) Zu Fragen 2 und 3: Aus Anlage 1 geht der jeweils geplante Zeitraum des Baubeginns hervor. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen werden Planungen für die Maßnahmen vorbereitet , die in den nächsten Jahren zur Bauausführung kommen. Frage 4: Für welche Kreisstraßen stehen in den nächsten Jahren Fördermittel zur Verfügung? Zu Frage 4: Die im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung verfügbaren Fördermittel gemäß dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) stehen grundsätzlich für alle Kreisstraßen zur Verfügung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Frage 5: In welcher Höhe stehen diese Fördermittel für die einzelnen Straßen zur Verfügung? (Bitte ausführlich darstellen!) Zu Frage 5: Jährlich stehen für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg 27,1 Mio. € als Fördermittel für Straßen gemäß dem EntflechtG zur Verfügung. Je nach Antragslage variiert deren Verteilung auf förderfähige Radwege, Gemeindestraßen, Kreuzungsbauwerke mit Anlagen der DB AG. Feste Budgets zur Mittelverteilung sind nicht festgelegt. Frage 6: Welcher Plan liegt vor, und welche Maßnahmen werden im Detail ergriffen, um den Reparatur- und Investitionsstau kontinuierlich abzubauen? Zu Frage 6: Auf der Grundlage der Untersuchungen zum Straßenzustand (siehe Antwort zu Frage 1) werden die zur Verfügung stehenden Mittel für die Erhaltung der Befahrbarkeit der Landesstraßen eingesetzt. Der Einsatz erfolgt für die Verbesserung des Zustandes in den Ortsdurchfahrten (100-Mio.-Euro-Programm), Erhaltung der Brückenbauwerke, um Sperrungen zu vermeiden und die Absicherung von Maßnahmen mit Dritten wie die Absicherung von Maßnahmen mit der DB AG und Maßnahmen im Zusammenhang mit Bundesfernstraßen. Die zeitliche Einordnung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem jeweiligen Bedarf entsprechend des Vorbereitungsstandes der Maßnahmen. Dazu werden durch den zustän- digen Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Programme aufgestellt, die jährlich fortgeschrieben werden. Frage 7: Welche Landes – und Kreisstraßen können auf Grund fehlender finanzieller Mittel noch nicht in einen zeitlich festgelegten Ausbauplan einbezogen werden? (Bitte die Straßen einzeln und die betroffene Streckenlänge aufführen!) Zu Frage 7: Für nicht durchführbare Maßnahmen an Landesstraßen ist keine Statistik verfügbar. Frage 8: An der Landesstraße 68 erfolgten verschiedene Planungen, zeitgemäßer Ausbau fehlt. In den letzten Jahren ist auch die Allee von Schlieben bis Nexdorf fast völlig verschwunden. Wann ist für diese Stecke ein ordnungsgemäßer Ausbau und eine Begrünung vorgesehen?) Zu Frage 8: Die Landesstraße 68 ist Bestandteil des Grünen Netz. Entsprechend den Festlegungen zum Netzkonzept im Land Brandenburg sind keine Ausbaumaßnahmen vorgesehen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wird die Befahrbarkeit der Straße erhalten. Frage 9: Wie viele Brückenbauten, auch kommunale, sind vom Reparaturstau betroffen ? (Bitte einzeln mit Standort auflisten!) Zu Frage 9: Für Brücken im Zuge von Landesstraßen erfolgt eine zusammenfassende Antwort in Frage 11 und 12. Frage 10: Wie viele Fördermittelanträge für Brückeninstandsetzungen liegen bei den verschiedenen Fördermittelgebern vor? (Bitte einzeln aufführen und jeweils geplantes Bauvolumen beziffern!) Zu Frage 10: Die in der Tabelle aufgeführten Fördermittelanträge nach der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg) zu Brückeninstandsetzungen liegen vor. lfd.- Nr. Maßnahme Antragsteller Gesamtkosten (EUR) 1 Ersatzneubau Brücke über die Kleine Elster bei Thalberg, K 6220 LK Elbe-Elster 907.000,00 2 Ersatzneubau Brücke über den Mühlgraben bei Wiederau bzw. Langennaundorf, K 6218 LK Elbe-Elster 490.000,00 3 Instandsetzung Kalkgrabenbrücke i. Z. der ehem. K 6420 in Rüdersdorf Gemeinde Rüdersdorf 1.352.533,41 4 Erneuerung Brücke über das Schwarze Fließ in Guben LK Spree-Neiße 375.000,00 5 Ersatzneubau Mühlenfließbrücke in Alt Stahnsdorf i. Z. der der K 6747 LK Oder-Spree 449.100,00 6 Ersatzneubau Brücke "Bahnhof Rosengarten" (BW 3) in Frankfurt (Oder) OT Rosengarten Stadt Frankfurt (Oder) 5.000.000,00 7 Ersatzneubau Brückenbauwerk BW 25 über die DB AG incl. Anrampungsbereiche Stadt Frankfurt (Oder) 2.083.000,00 8 Ersatzneubau Brücke Drebkauer Straße in Spremberg Stadt Spremberg 750.000,00 9 Brücke über die Schwarze Elster bei Zeischa, K 6212 Landkreis ElbeElster 350.000,00 10 Ersatzneubau Fußgängerbrücke über den Floßkanal Elsterwerda Stadt Elsterwerda 62.400,00 11 RW Brücke über die Spree Wendestraße Stadt Spremberg 900.000,00 12 Brücke über die Spree im OT Frauendorf Gemeinde Neuhausen /Spree 1.800.000,00 13 Brücke über die Spree in Bräsinchen im OT Neuhausen Gemeinde Neuhausen /Spree 1.000.000,00 14 Brücke "Am süßen Grund" in Angermünde, OT Stolpe Stadt Angermünde 120.000,00 Gesamt: 15.639.033,41 Frage 11: Wie ist der Instandsetzungszeitplan, um die Brückenbauwerke befahrbar zu halten? (Bitte nach Dringlichkeit einzeln aufschlüsseln und erläutern!) Frage 12: Welche Straßen oder Brücken sind von Sperrungen oder Verkehrseinschränkungen betroffen oder bedroht, weil zur Zeit keine oder nicht ausreichende Mittel zur Verfügung stehen? (Bitte einzeln auflisten!) Zu Fragen 11 und 12: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Von insgesamt 745 Teilbauwerken an Landesstraßen ist derzeit ein Bauwerk voll gesperrt. Der Verkehr wird über ein Ersatzbauwerk geführt. 18 Bauwerke sind aufgrund von Tragfähigkeitsbeschränkungen eingeschränkt nutzbar. Davon ist für 7 Bauwerke die Erneuerung in den nächsten Jahren geplant. Die Auflistung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 13: Aus welchem Grund werden die Straßen in ein blaues und in ein grünes Netz eingeteilt? Frage 14: Welche Auswirkungen haben diese Einteilungen der einzelnen Straßen auf Reparatur – oder Ausbaumaßnahmen? (Bitte ausführlich erläutern!) Zu Fragen 13 und 14: Das Straßennetzkonzept des Landes Brandenburg beinhaltet grundsätzlich 3 Netzkategorien, - Das Leistungsnetz mit den Autobahnen und einem Teil des Bundestraßennetzes mit hoher verkehrlicher Bedeutung (das sogenannte Blaue Netz) - Das Grundnetz mit den Bundesstraßen, die nicht zum Blauen Netz gehören und verkehrswichtigen Landesstrassen (ca. die Hälfte der Landesstraßen) - Das Grüne Netz mit den Landesstraßen, die nicht zum Grundnetz gehören. Entsprechend dieser Kategorien wird das Brandenburgische Straßennetz mit unterschiedlichen Ausbaustandards neu-, um- oder ausgebaut bzw. mit angepassten Strategien erhalten oder instand gehalten. Ausführliche Erläuterungen dazu sind im Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft Abteilung 4 - Nr. 1/2010 - Einführung Straßennetzkonzept 2008 Vom 19. Februar 2010, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 23. Juni 2010, enthalten. LS, D 45 10.11.2015 Straße Projektbezeichnung Landkreis Bauzeit L 35 OD Füwa Bahnhofstraße - BAB 12, 1. BA LOS 2014 - 2016 L 40 BÜ-Bes. OD Dahlewitz TF 2014 - 2016 L 792 OD Blankenf-Mahlow (BA 2.2/BA 1.2) TF 2014 - 2018 L 12 BÜ OD Perleberg PR 2015 - 2016 L 15 OD Schweinrich OPR 2015 - 2016 L 26 OD Kleptow, Decke UM 2015 - 2016 L 33 OD Strausberg, Prötz.Chaus.,Decke MOL 2015 - 2016 L 471 Anteil Land OD Spremberg KV Busplatz TF 2015 - 2016 L 60 DE OD Finsterw. Lange Straße + Entwässerung EE 2015 - 2016 L 60 OD Fiwa - Kirchhainer Straße EE 2015 - 2016 L 60 OD Schönborn, 1. BA EE 2015 - 2016 L 85 OD Cammer PM 2015 - 2016 L 22 OD Gransee OHV 2015 - 2017 L 30 OD Schönow BAR 2015 - 2017 L 30 OD Fredersdorf (1. + 2. TA) MOL 2015 - 2017 L 200 OD Chorin (Kloster) BAR 2016 L 201 OD Falkensee, Spandauer Straße HVL 2016 L 216 OD Templin, KP Ampelhausen UM 2016 L 231 OD Grünheide, KP L 23-KP L 38, DE MOL 2016 L 26 OD Brüssow, DE UM 2016 L 293 OD EW - R-Kanal BAR 2016 L 30 OD Mühlenbeck OHV 2016 L 304 KP Lanker Straße bei Bernau OHV 2016 L 33 OD Eichwerder MOL 2016 L 42 OD Herzberg, IS LOS 2016 L 50 DE OD Gulben SPN 2016 L 51 DE OD Werben SPN 2016 L 60 DE OD Hennersdorf EE 2016 L 62 OD Sorno EE 2016 L 811 Rohrbeck, südl. Teil TF 2016 L 100 OD Milmersdorf, 2. BA UM 2016 - 2017 L 14 OD Holzhausen OPR 2016 - 2017 L 172 Velten, KP Hafenstr. OHV 2016 - 2017 L 211 OD Oranienburg, Lehnitzstraße, 2. BA OHV 2016 - 2017 L 217 OD Klaushagen UM 2016 - 2017 L 27/L 272 OD Casekow UM 2016 - 2017 Anlage 1 zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage 1162 Ortsdurchfahrten: 1 von 3 LS, D 45 10.11.2015 Straße Projektbezeichnung Landkreis Bauzeit L 29 OD Oderberg, Deckensanierung-Havarie BAR 2016 - 2017 L 58 OD Hosena OSL 2016 - 2017 L 67 Verlegung der OD Mühlberg, 2. + 3. BA EE 2016 - 2017 L 622 BÜ Rückersdorf, km 108,844 EE 2016 - 2018 L 703 BÜ Brenitz, km 93,326 EE 2016 - 2018 L 711 BÜ Altgolßen, km 62,045 TF 2016 - 2018 L 794 OD Teltow, Ruhlsdorfer Straße PM 2016 - 2018 L 88 OD Beelitz-Heilstätten PM 2016 - 2018 L 412 OD Bad Saarow, 1. BA, LAP LOS 2016 - 2020 L 14 BÜ Meyenburg PR 2017 L 16 OD Tarmow OPR 2017 L 17 OD Henningsdorf OHV 2017 L 52 KV Calau OSL 2017 L 90 OD Werder, 3.BA PM 2017 L 103 BÜ Groß Pankow PR 2017 - 2018 L 18 OD Rägelin OPR 2018 L 35 OD Petersdorf LOS 2017 - 2018 L 86 OD Lehnin, 2. + 3. BA PM 2017 - 2018 L 141 OD Dreetz OPR 2017 - 2019 L 40 OD Dahlewitz TF 2018 L 62,L 63 OD Staupitz EE 2018 L 171 OD Hohen Neuendorf OHV 2018 - 2019 L 49/L 54 KV Vetschau OSL 2018 - 2019 L 794 OD Ruhlsdorf (KP L 794/K 6901) PM 2018 - 2019 L 18 Abzweig L 16 - A 24 OPR 2015 - 2018 L 172/L 291 Umbau KP OHV 2016 L 213 SM Grenze - Nassenheide OHV 2016 L 23 OA Joachimsthal - OE Friedrichswalde, DE BAR 2016 L 233 Rehfelde - Strausberg, DE MOL 2016 L 312 Blumberg - Birkholz, DE BAR 2016 L 313 Schwanebeck - Berlin, DE BAR 2016 L 34 KP B167 - OD Ringenwalde, DE MOL 2016 L 49 BÜ bei Kolkwitz, km 111,94 SPN 2016 L 93 RW + FS LG (SA) - Ziesar PM 2016 L 26 OD Prenzlau - Bahngleis, Abs. 2.2 UM 2016 - 2017 L 251 Brüssow - LG MV, Abs. 060 UM 2016 - 2020 L 15 Menz KG, Otterdurchlässe OHV 2017 L 16/L 18 KP Abzw. Storbeck OPR 2017 L 24 OA Suckow - OE Gerswalde, DE UM 2017 L 26 OA Brüssow - OE Carmzow, DE UM 2017 Freie Strecken: 2 von 3 LS, D 45 10.11.2015 Straße Projektbezeichnung Landkreis Bauzeit L 31 Blumberg - Bernau, DE BAR 2017 L 31 Bernau - Ladeburg, DE BAR 2017 L 861 FS Plötzin - B1 PM 2017 L 258 FS Bandelow - Trebenow UM 2017 - 2018 L 23 Hennickend-Torfhaus + Stützwand MOL 2016 - 2019 L 339 Abzweig Waldesruh MOL 2018 L 90 Klaistow - A10 - Glindow, DE PM 2018 L 57 EÜ 2 Brücken DB AG Ruhland OSL 2015 - 2018 L 166 Ersatzneubau DL bei Garz OPR 2016 L 173 BW3 ü.Graben bei Dreibrück HVL 2016 L 200 DL EW/Brunnenstr./Wald-Solar-Heim BAR 2016 L 33 BW Graben Wriezen, 195/0,740, IS MOL 2016 L 33 DL bei Schulzendorf MOL 2016 L 35 DL zw. Dannenberg und Cöthen MOL 2016 L 81 EÜ bei Dennewitz, km 66,775 TF 2016 L 911 BW2 Brücke ü. d. Seeverb. Beetzsee PM 2016 L 213 Br. ü.d. Fließgraben Freienhagen OHV 2016 - 2017 L 71 DBAG Drahnsdorf LDS 2016 - 2017 L 60 BW 8 ü. d.DBAG bei Doberlug-Kirchhain EE 2016 - 2018 L 62 EÜ Hohenleipisch, km 113,984 EE 2016 - 2018 L 902 BW1 ü. DB-AG + KV Abzweig Golm P 2016 - 2018 L 173 BW4 ü.Horster Grenzgraben Dreibrück HVL 2017 L 373 BW Groß Lindow (BW-Nr. 507) LOS 2017 L 39 Lärmschutzwand Gosen LOS 2017 L 991 Flügelgraben b.Nennhausen HVL 2017 L 851 BW1 ü. Nieplitz bei Treuenbrietzen PM 2017 - 2018 L 902 BW2 ü. Wublitz bei Grube-Leest P 2017 - 2019 L 98 BW5 ü. Graben bei Rathenow HVL 2017 - 2019 L 103 DL Schlatbach b. Reetz PR 2018 L 19 BW ü.d. ehem. DB, Lindow OPR 2018 L 166 BW1 ü. Rhinkanal bei Damm HVL 2018 - 2019 L 171 Br. ü. d. DB AG, Hohen-Neuendorf - Bergfelde OHV 2018 - 2019 L 30 BW Stolpkanal Woltersdorf LOS 2018 - 2019 L 963 BW2 ü. Havel bei Milow HVL 2018 - 2019 L 20 Br. ü. d. DB, Bötzow OHV 2018 - 2020 Bauwerke: 3 von 3 Anlage 2 zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage 1162 Übersicht der Vollsperrungen und tragfähigkeitsbeschränkten Bauwerke im Landesstraßennetz Vollsperrungen (Stand 01/2015) Bwnr. (ASB-Nr.) Bwnr intern oben / unten Ort Bemerkung 4345514A 8L673004 L 673 / Schwarze Elster Kleinrössen Denkmalschutz, Verkehr wird über Teilbauwerk B geführt Vollsperrungen Stand 01/2015 = 5 Beschränkung der Tragfähigkeit (Stand 01/2015) Bwnr. (ASB-Nr.) Bwnr intern oben / unten Ort Brkl MLC Baujahr Beschilderung (Gesamtgewicht Z 262 zul. Achslast Z 263) Anmerkung bezügl. gepl. Erneuerungen 3147508 0 5L220001 L 22 / Werbellinkanal Eichhorst !DIN: 16/16 100/50 | 100/50 1960 Z 262/16t, für GST gesperrt 3548507 0 6L030010 L 30 / Stolpkanal Woltersdorf !DIN: 30/30 60/30 | 70/40 1947 Z 262/30t, für GST gesperrt Erneuerung geplant ab 2017 3650509B 6L035001 L 35 / Archenarm Fürstenwalde !DIN: 30/30 100/50 | 80/50 1961 für GST gesperrt 3751501 0 6L411001 L 411 / Drahendorfer Spree Neubrück DIN: 16/16 40/30 | 40/30 1959 Z 262/16t 3749507 0 4L040002 L 40 / Storkower Kanal Wolzig !DIN: 30/30 50/30 | 50/30 1957 für GST gesperrt Seite 2 Bwnr. (ASB-Nr.) Bwnr intern oben / unten Ort Brkl MLC Baujahr Beschilderung (Gesamtgewicht Z 262 zul. Achslast Z 263) Anmerkung bezügl. gepl. Erneuerungen 3748502 0 4L040003 L 40 / Dahme Bindow !DIN: 16 1929 Z 262/16t, für GST gesperrt Denkmalschutz 4546505 0 8L059003 L 59 / Röderkanal Reichenhain DIN: 16/16 1969 Z 262/16t 4145503 0 8L072001 L 72 / Schweinitzer Fließ Schönewalde !DIN: 60 100/20 | 100/20 1900 für GST gesperrt 4549520 0 8L581002 L 581 / Graben Ruhland DIN: 30/30 30/12 | 100/40 1960 Z 263/10t 3440507 0 2L098005 L 98 / Graben Rathenow DIN: 30/30 16/12 | 50/30 1900 Z 263/10t Erneuerung geplant ab 2017 3342503 0 2L173004 L 173 / Horster Grenzgraben Dreibrück DIN: 16/16 12/12 | 12/12 1912 Z 262/16t Erneuerung geplant ab 2017 3744503 0 2L771001 L 771 / Alte Nuthe Gröben !DIN: 30 100/40 | 80/30 1920 Z 250 seit dem 08.08.2000 Sperrung des Abschnitts 10 der L 771, wegen sehr schlechten Bauzustandes 3744504 0 2L771002 L 771 / Nuthe Gröben !DIN: 9 9/0 | 9/0 1910 Z 250 seit dem 08.08.2000 Sperrung des Abschnitts 10 der L 771, wegen sehr schlechten Bauzustandes 3744505 0 2L771003 L 771 / Königsgraben Tremsdorf DIN: 16/16 30/20 | 40/20 1967 Z 262/16t, Abschnitt 10 der L 771 gesperrt 3543518 0 2L902001 L 902 / Gleis der DB, elektrifiziert Golm !DIN: 30/30 60/30 | 70/40 1964 Z 262/10t, für GST gesperrt Erneuerung geplant ab 2016 3543519 0 2L902002 L 902 / Wublitz Grube-Leest !DIN: 30 40/16 | 50/16 1933 Z 263/10t, für GST gesperrt Erneuerung geplant ab 2017 3439507 0 2L963002 L 963 / Havel Milow !DIN: 30/30 50/30 | 60/30 1961 für GST gesperrt Erneuerung geplant ab 2018 3241502 0 3L166001 L 166 / Rhinkanal Damm DIN: 16/16 30/16 | 40/20 1957 Z 262/16t Erneuerung geplant ab 2018 Tragfähigkeitsbeschränkungen Stand 01/2015 = 18 geplante Erneuerungen = 7 Verkehrsbeschränkungen Stand 01/2015 gesamt = 5+18 = 23 2015 erneuert = 3 Neubau in Ausführung / geplante Erneuerung = 1 + 7 = 8 verbleiben = 23 – 3 – 8 = 12 Maßnahmen; Bewertung siehe textliche Erläuterungen