Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1194 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2805 Kleine Anfrage 1194 „Flugrückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern in deren Heimatländer“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 1194 vom 19.10.2015: 1. Wie werden die Flugrückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern durch den bzw. mit den Behörden in Brandenburg organisiert bzw. gewährleistet? 2. Wie viele Flüge/ Flugplätze wurden durch Brandenburg zur Überführung von Ausreisepflichtigen Ausländern jeweils in den Jahren 2013-2015 in welche Länder gebucht bzw. organisiert? 3. Für wie viele Flüge im Sinne von Frage 1 wurden Luftverlastungskapazitäten der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes beantragt, gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen? 4. Wie viele der gebuchten bzw. organisierten Flüge aus Frage 2 konnten nicht wahrgenommen werden? (Bitte die 10 häufigsten Gründe für deren Nichtwahrnehmung und die entstandenen Kosten angeben). 5. Wie viele kontrollierten Ausreisen bzw. Abschiebungen konnten wahrgenommen bzw. nicht wahrgenommen werden, obwohl der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Rückführung in staatlichem Gewahrsam befand? (Bitte unabhängig von Transportmittel angeben). Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie werden die Flugrückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern durch den bzw. mit den Behörden in Brandenburg organisiert bzw. gewährleistet? zu Frage 1: Im Land Brandenburg organisieren die zuständigen Ausländerbehörden eigenständig die Rückführungen. Die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) kann im Rahmen der Amtshilfe gleichfalls Flugrückführungen organisieren. Erklärt die ausreisepflichtige Person nicht ihre Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr in das Heimatland bzw. den zuständigen Dublin-Mitgliedstaat, wird dem Ausreisepflichtigen die Abschiebung angedroht . Dazu meldet die zuständige Ausländerbehörde die ausreisepflichtige Person zur Rückführung bei der Bundespolizei an und erhält von dort den konkreten Termin der Rückführung per Flug. Zum Tag der Rückführung wird der/die ausreisepflichtige Ausländer/in zur Ausländerbehörde bestellt und zum Flughafen gefahren. Dort erfolgt die Übergabe der Unterlagen und der Person an die Bundespolizei. Erscheint die ausreisepflichtige Person nicht zum Termin, wird ein erneuter Termin angemeldet und die Person aus der Wohnunterkunft unangemeldet abgeholt und zum Flughafen gebracht, sofern nicht zuvor ein Abschiebungshaftbeschluss ergangen ist und die Zuführung aus der Haft erfolgt. Frage 2: Wie viele Flüge/ Flugplätze wurden durch Brandenburg zur Überführung von ausreisepflichtigen Ausländern jeweils in den Jahren 2013-2015 in welche Länder gebucht bzw. organisiert? zu Frage 2: Die nachfolgende Tabelle enthält nur die tatsächlich durchgeführten Rückführungen per Flugzeug von 2013 bis September 2015. Herkunftsländer 2013 2014 Sept. 2015 Afghanistan 0 2 10 Albanien 0 3 61 Bosnien und Herzegowina 0 1 0 China 0 1 1 Georgien 0 1 0 Ghana 0 1 0 Irak 0 1 1 Iran 0 1 1 Jordanien 0 0 1 Kamerun 0 2 4 Kenia 0 0 3 Kolumbien 0 1 0 Kosovo 0 1 0 Libanon 0 1 1 Mazedonien 0 4 13 Russische Föderation 10 43 42 Pakistan 0 3 3 Serbien 7 13 165 Somalia 0 5 3 Syrien 0 0 2 Tschad 0 12 7 Vietnam 0 9 0 Weißrussland 0 1 0 Polen 1 1 0 Rumänien 1 1 0 Bulgarien 0 2 0 Moldau 0 1 0 Thailand 0 1 0 gesamt 19 112 318 Frage 3: Für wie viele Flüge im Sinne der Frage 1 wurden Luftverlastungskapazitäten der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes beantragt, gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen? zu Frage 3: Die Bundeswehr ist bei Rückführungen von ausreisepflichtigen Ausländern nicht beteiligt . Die Bundespolizei entscheidet bei der Beantragung durch die Ausländerbehörden , wie viele und welche Rückführungen in welcher Form durchgeführt werden. Weitere statistische Daten liegen nicht vor. Frage 4: Wie viele der gebuchten bzw. organisierten Flüge aus Frage 2 konnten nicht wahrgenommen werden? (Bitte die 10 häufigsten Gründe für deren Nichtwahrnehmung und die entstandenen Kosten angeben). zu Frage 4: Über gescheiterte Rückführungen führt das Land keine Statistiken. Frage 5: Wie viele kontrollierten Ausreisen bzw. Abschiebungen konnten wahrgenommen bzw. nicht wahrgenommen werden, obwohl der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Rückführung in staatlichem Gewahrsam befand? (Bitte unabhängig von Transportmittel angeben). zu Frage 5: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. In der Abschiebungshafteinrichtung der ZABH werden die meisten Häftlinge für andere Behörden (z. B. Bundespolizei, kommunale Ausländerbehörden aus Brandenburg oder andere Bundesländer) untergebracht . Ob die Rückführungsmaßnahme nach der Abholung aus der Haft zum Erfolg führt, wird der ZABH nicht bekanntgegeben, da oftmals bei einem Scheitern nicht erneut Haft angeordnet wir