Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3025 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1199 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/2813 Netzabdeckung beim Digitalfunk in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1199 vom 21.10.2015: Im Land Brandenburg gibt es diverse Funklöcher, da nicht genügend Funkmasten gesetzt wurden. Diese Funklöcher können im Ernstfall dazu führen, dass die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten keine Unterstützung anfordern können. Der ungenügende Ausbau zeigt sich besonders bei der Nutzung der Handgeräte. Aufgrund der schwächeren Sendeleistung, im Vergleich zu den in Einsatzfahrzeugen verbauten Geräten, kommt es öfter zu Funkausfällen. Laut dem Hersteller Motorola kommt es wegen der geringen Sendeleistung, im Zusammenhang mit dem ungenügenden Funkmastenausbau, immer wieder zu Ausfällen bei der mobilen Nutzung der Handgeräte. Für operativ arbeitende Kräfte stellt sich ein weiteres Problem bei der Nutzung der Handgeräte dar. Der menschliche Körper und die Kleidung schwächen das Signal noch weiter ab. Deshalb nutzt das MEK und SEK weiterhin die Möglichkeit einer Telefonkonferenz zum Kommunizieren. Dies ist nach zahlreichen Beschwerden über Funkausfälle und der damit auftretenden Gefährdungen der Beamten auch bei anderen operativen Kräften angedacht, wurde aber bisher aus Kostengründen nicht umgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? 2. Wie gestaltet sich gegenwärtig die Dichte der Funkmasten für den Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3. In welchen Landesteilen ist die Netzabdeckung des Digitalfunkes von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten so dünn, dass Funklöcher vorhanden sind bzw. entstehen können (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. In wie vielen und welchen Fällen im Rahmen von Einsätzen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Funklöcher eine Rolle gespielt (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen , Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Welche Folgen hatten die Funklöcher bei diesen Einsätzen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste? 5. Wie viele (Beschwerden über) Funkausfälle hat es jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten in Brandenburg gegeben (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In wie vielen und welchen Fällen wurden die Einsatzkräfte dadurch gefährdet ? 6. In welchem Umfang soll die Netzabdeckung beim Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten noch im Jahr 2015 bzw. jeweils in den kommenden Jahren 2016 bis 2019 in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg ausgebaut werden (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? 7. Wie bewertet die Landesregierung, dass MEK und SEK weiterhin die Möglichkeit einer Telefonkonferenz zum Kommunizieren nutzen? Welche kosten entstehen dadurch? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? zu Frage 1: Der Autorisierten Stelle Digitalfunk Brandenburg (AS BB) liegen keine qualifizierten Meldungen des Polizeipräsidiums oder der kommunalen Aufgabenträger für den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, der so genannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), vor, die eine Häufung von Versorgungseinschränkungen /Unterversorgung („Funklöcher“) belegen würden. Eine Stellungnahme der Motorola Solutions Germany GmbH zu einem möglicherweise ungenügenden Funkmastenausbau, die zu Ausfällen bei der mobilen Nutzung der Handgeräte führen würde, liegt nicht vor. Die Nutzung von alternativen Kommunikationsmitteln und Funksystemen wie zum Beispiel Smartphones mit UMTS oder LTE ist beim MEK/SEK ausschließlich aus einsatztaktischen Erwägungen erforderlich. Frage 2: Wie gestaltet sich gegenwärtig die Dichte der Funkmasten für den Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten )? zu Frage 2: Landesweit wurden entsprechend der abgestimmten Funkplanung 139 Basisstationen sowie 8 Luftfahrtzellen errichtet und in das bundesweite Gesamtfunknetz integriert . Die Funknetzplanung und die Errichtung der Basisstationen orientierte sich dabei nicht an den Verwaltungsgrenzen von Landkreisen, kreisfreien Städten oder polizeiorganisatorischen Grenzen sondern an den durch die BOS des Landes Brandenburg gemeldeten taktischen Bedarfen. Frage 3: In welchen Landesteilen ist die Netzabdeckung des Digitalfunks von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten so dünn, dass Funklöcher vorhanden sind bzw. entstehen können (bitte auch auf-schlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten )? zu Frage 3: Die landesweit durchgeführten Messungen konnten die in der Funkplanung errechneten Empfangswerte sowie die daraus resultierende Funknetzabdeckung grundsätzlich bestätigen. Veränderungen in der Topologie bzw. Umwelteinflüsse (z. B. Jahreszeiten, Wetter, Bewuchs, bauliche Veränderungen usw.) können Auswirkungen auf das vorhandene digitale Funknetz haben. Deshalb werden regelmäßige Messungen der Empfangsqualität sowie weitere Maßnahmen zur Netzentwicklung durchgeführt. Frage 4: In wie vielen und welchen Fällen im Rahmen von Einsätzen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste haben jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Funklöcher eine Rolle gespielt (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Welche Folgen hatten die Funklöcher bei diesen Einsätzen der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste? zu Frage 4: Zunächst ist festzustellen, dass der Digitalfunk der Landespolizei seit dem III. Quartal 2014 im einsatz-taktischen Nutzbetrieb zur Verfügung steht. Den kommunalen Aufgabenträgern für den Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst steht das Digitalfunknetz seit dem III. Quartal 2015 zur Verfügung. Seit dem Beginn des einsatztaktischen Nutzbetriebs der Polizei erfolgten insgesamt 28 Meldungen durch die BOS des Landes Brandenburg, die eine Funkversorgungsprüfung zur Folge hatten. In diesen Fällen konnten keine „Funklöcher“ im Sinne einer Nichtversorgung bzw. Unterversorgung mit Digitalfunk bestätigt werden. Frage 5: Wie viele (Beschwerden über) Funkausfälle hat es jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungsdiensten in Brandenburg gegeben (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In wie vielen und welchen Fällen wurden die Einsatzkräfte dadurch gefährdet? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Eine Gefährdung von Einsatzkräften wurde in keinem Fall angezeigt. Frage 6: In welchem Umfang soll die Netzabdeckung beim Digitalfunk von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten noch im Jahr 2015 bzw. jeweils in den kommenden Jahren 2016 bis 2019 in den einzelnen Landesteilen des Landes Brandenburg ausgebaut werden (bitte auch aufschlüsseln bei der Polizei nach Direktionen, Inspektionen und Polizeirevieren sowie bei der Feuerwehr nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 6: Soweit zukünftig Bedarfe entstehen sollten, ist darüber zu befinden. Auf Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung, dass MEK und SEK weiterhin die Möglichkeit einer Telefonkonferenz zum Kommunizieren nutzen? Welche Kosten entstehen dadurch? zu Frage 7: Auf Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die Kosten werden nicht gesondert erfasst.