Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3026 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1198 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/2812 Auswirkungen des Personalmangels bei der Polizei Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1198 vom 21.10.2015: Die Zahlen des aktuellen Evaluierungsberichts zur Polizeireform 2020 zeigen, dass es mittlerweile in jedem Bereich bei der Polizei Brandenburg an Personal mangelt. Dieser Personalmangel tritt vielfältig offen zu Tage: Während der Einsatzmaßnahmen zum Verschwinden von Elias stellten beispielsweise die Polizeiinspektionen der Polizeidirektion West über mehrere Wochen jeweils 10 Beamte an die Kriminalpolizei ab. Im Bereich der Polizeiinspektion Havelland führte dies dazu, dass im Havelland nur noch drei Beamte für das gesamte Kriminalitätsaufkommen zur Verfügung standen . Eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle war so nicht mehr zu gewährleisten. Seit der Polizeireform 2011 fährt jeder Beamte der Polizeidirektion West als Einzelfahrer zu Observationen heraus, damit genügend Fahrzeuge auf die Straße gebracht werden können. Es gibt gewisse Mindestanforderungen an die Fahrzeuge, unter denen man eine Observation nicht mehr durchführen kann. Dies bringt mehrere Risiken mit sich. Erstens leidet darunter die Eigensicherung, da kein zweiter sichernder Beamter im Fahrzeug ist. Zweitens entstehen leichter Schäden an Dienstfahrzeugen. Ein zweiter Beamter soll den Fahrer beim Einparken einweisen (Dienstanweisung). Aus Kostengründen wurde bei den Einsatzfahrzeugen auf Rückfahrsensoren verzichtet. Bei häufig vorkommenden längeren Einsätzen ist ein Fahrertausch nicht möglich, welches zu einem erhöhten Unfallrisiko führt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diese Sachverhalte? 2. Über wie viele Wochen waren die jeweiligen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion West in Folge der Abstellung der Beamten unterbesetzt? 3. Wie viel Beamte standen den Polizeiinspektionen Brandenburg an der Havel, Potsdam und Teltow-Fläming während dieser Zeit jeweils zur Verfügung, um das gesamte Kriminalitätsaufkommen zu bearbeiten? 4. Welche Folgen hatte dies im Hinblick auf die Qualität der in dieser Zeit in den Polizeiinspektionen zu bearbeitenden Fälle? 5. Wird die Landesregierung die Kriminalpolizei mit genügend Personal ausstatten, damit sie in Zukunft nicht mehr auf das Personal aus anderen Bereichen der Polizei zurückgegriffen muss? Wenn ja, mit wie viel? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche Mindestanforderungen werden an Observationsfahrzeuge und ihre Besetzung gestellt? 7. Werden in Zukunft auf Observationsfahrten die Fahrzeuge wieder mit zwei Polizeibeamten besetzt sein? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? 8. Haben sich aufgrund Einmannbesetzung der Fahrzeuge jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 konkrete Gefahren verwirklicht bzw. sind Personen- oder Sachschäden entstanden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diese Sachverhalte? zu Frage 1: Aufgabe der Polizei ist es, neben dem täglichen Dienstgeschäft auch Aufgaben wahrzunehmen, die sich aus besonderen Lagen ergeben (BAO). Um im Einzelfall diesem Auftrag gerecht zu werden, wird, wie auch bei den personalintensiven Suchmaßnahmen im Vermisstenfall „Elias“, eine Priorisierung vorgenommen, wobei Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit im Vordergrund stehen. In dem in Rede stehenden Zeitraum war es daher unabdingbar, fachlich geeignetes Personal aus den Kriminalkommissariaten (KKI) der Polizeiinspektionen (PI) abzuziehen und dort die Sachbearbeitung auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Je nach vorgesehenem Einsatzzweck finden verschiedene Fahrzeugtypen diverser Klassen und Her-steller mit unterschiedlichster erforderlicher Ausstattung Verwendung . Einen Ausschluss der Ausstattung mit Rückfahrsensoren nur aus Kostengründen gibt es nicht. Frage 2: Über wie viele Wochen waren die jeweiligen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion West in Folge der Abstellung der Beamten unterbesetzt? zu Frage 2: Eine Unterbesetzung war, mit Hinweis auf die Antwort zu Frage 1, nicht vorhanden, da die Stellenausstattung der PI kein Personal vorsieht, das explizit für besondere Lagen einzusetzen ist. Frage 3: Wie viel Beamte standen den Polizeiinspektionen Brandenburg an der Havel, Potsdam und Teltow-Fläming während dieser Zeit jeweils zur Verfügung, um das gesamte Kriminalitätsaufkommen zu bearbeiten? zu Frage 3: Die folgende Tabelle zeigt den Personalbestand im Juli und August 2015 in den KKI der PI Brandenburg an der Havel, Potsdam und Teltow-Fläming sowie die rechnerisch verfügbaren Bediensteten unter Berücksichtigung der für die Suche nach Elias (BAO „Schlaatz“) entsandten Bediensteten. Organisationseinheit Personalbestand zum 1. Juli 2015 Verfügbares Personal zu Beginn der Suche im Juli Verfügbares Personal während der Suche Personalbestand zum 1. August 2015 Verfügbares Personal ab August KKI der PI Brandenburg an der Havel 47 37 42 46 44 KKI der PI Potsdam 66 48 56 66 64 KKI der PI TeltowFläming 40 30 35 39 37 Frage 4: Welche Folgen hatte dies im Hinblick auf die Qualität der in dieser Zeit in den Polizeiinspektionen zu bearbeitenden Fälle? zu Frage 4: Dies hatte keinerlei Auswirkung auf die Qualität der Fallbearbeitung. Frage 5: Wird die Landesregierung die Kriminalpolizei mit genügend Personal ausstatten, damit sie in Zukunft nicht mehr auf das Personal aus anderen Bereichen der Polizei zurückgegriffen muss? Wenn ja, mit wie viel? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 5: Besondere Lagen stellen immer eine Herausforderung für die Polizei dar. Auch in Zukunft wird die Polizei bei besonderen Lagen auf Grundlage einer Priorisierungsentscheidung , auf fachlich geeignetes Personal aus bestehenden Strukturen zurückgreifen, da nicht für jeden denkbaren Sonderfall zusätzliches Personal vorgehalten werden kann. Frage 6: Welche Mindestanforderungen werden an Observationsfahrzeuge und ihre Besetzung gestellt? zu Frage 6: Bezüglich der Fahrzeuge wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Observationskräfte sollten eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben und können je nach Auftrag auch Einzelfahrer sein. Frage 7: Werden in Zukunft auf Observationsfahrten die Fahrzeuge wieder mit zwei Polizeibeamten besetzt sein? Wenn ja, ab wann? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: In der Operativen Fahndung wird je nach Einsatzauftrag und vor dem Hintergrund taktischer Entscheidungen, die Fahrzeugbesetzung festgelegt. Frage 8: Haben sich aufgrund Einmannbesetzung der Fahrzeuge jeweils in den Jahren 2011 bis 2015 konkrete Gefahren verwirklicht bzw. sind Personen- oder Sachschäden entstanden ? zu Frage 8: Es sind aufgrund der Einmannbesetzung der Fahrzeuge keine konkreten Gefahren bzw. Personen- oder Sachschäden in diesem Zusammenhang bekannt geworden.