Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3033 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1224 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/2863 Beurlaubung bzw. Freistellung von Mitarbeitern und Beamten des Ministeriums für Wirtschaft und Energie Wortlaut der Kleinen Anfrage 1224 vom 29.10.2015: Ich frage die Landesregierung: 1.) Wurden Mitarbeiter im Ministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? c. ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? d. freigestellt? Bitte jeweils aufschlüsseln, wie viele Mitarbeiter, wann und für wie lange. 2.) Wurden Beamte im Ministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? c. ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? d. freigestellt? Bitte jeweils aufschlüsseln, wie viele Beamte, wann und für wie lange Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden Mitarbeiter im Ministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? c. ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt? d. freigestellt? zu Frage 1: Im Ministerium für Wirtschaft und Energie wurden im Jahr 2014: a. Kein/e Mitarbeiter/in unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. b. Kein/e Mitarbeiter/in unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt . c. Kein/e Mitarbeiter/in ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. d. Kein/e Mitarbeiter/in freigestellt. Frage 2: Wurden Beamte im Ministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2014: a. unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? b. unter teilweiser Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? c. ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt? d. freigestellt? zu Frage 2: Im Ministerium für Wirtschaft und Energie wurden im Jahr 2014: a. Keine Beamtin/Kein Beamter unter Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. b. Keine Beamtin/Kein Beamter unter teilweiser Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. c. Keine Beamtin/Kein Beamter ohne Fortzahlung des Gehaltes beurlaubt. d. Keine Beamtin/Kein Beamter freigestellt.