Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3035 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1206 der Abgeordneten Kerstin Kircheis der SPD-Fraktion Drucksache 6/2824 Kostenobergrenze Funktionalreform Wortlaut der Kleinen Anfrage 1206 vom 22.10.2015: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 934 führt die Landesregierung aus, die gestellten Fragen nach der Höhe der Ausgaben des Landes im Jahre 2014 für die im Leitbildentwurf zur Übertragung vorgeschlagenen Aufgaben könnten gegenwärtig nicht beantwortet/ beziffert werden. Im Beschluss des Landtages vom 17. Dezember 2014 „Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg auf den Weg“ bringen, wird unter Nr. 3 u.a. folgender Pflichtinhalt formuliert: „3. Das Leitbild muss zu folgenden Themenbereichen Aussagen enthalten: umfassende Funktionalreform unter Benennung zu übertragender Aufgaben und Ausgleich für finanzielle Mehrbelastungen.…“ „4. Es soll ein breiter öffentlicher Dialog zum Entwurf des Leitbildes geführt werden. …“ Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde mit Vorlage des Leitbildentwurfs der Eindruck erweckt, dass in Umsetzung des Landtagesbeschlusses vom 17. Dezember 2014, im Rahmen einer umfassenden Funktionalreform, die zu übertragenden Aufgaben benannt und Aussagen zum Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen getroffen werden, wenn sich die Landesregierung gleichzeitig nicht in der Lage sieht, für die von ihr im eigenen Leitbildentwurf aufgelisteten Aufgaben die Ausgaben des Haushaltsjahr 2014 zu beziffern? 2. Wie möchte die Landesregierung einen breiten öffentlichen Dialog zu einer umfassenden Funktionalreform führen, wenn sie sich nicht in der Lage sieht, Fragen nach der Höhe der dem Land 2014 entstandenen Kosten für die mit der Öffentlichkeit zu diskutierenden Aufgaben zu beantworten, und zugleich im Leitbildentwurf die mögliche Aufgabenübertragung auf die Kommunen unter den Vorbehalt gestellt ist, dass eine Kommunalisierung der Aufgaben für das Land nicht zu höheren Kosten als 2014 führen darf? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde mit Vorlage des Leitbildentwurfs der Eindruck erweckt, dass in Umsetzung des Landtagesbeschlusses vom 17. Dezember 2014, im Rahmen einer umfassenden Funktionalreform, die zu übertragenden Aufgaben benannt und Aussagen zum Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen getroffen werden, wenn sich die Landesregierung gleichzeitig nicht in der Lage sieht, für die von ihr im eigenen Leitbildentwurf aufgelisteten Aufgaben die Ausgaben des Haushaltsjahr 2014 zu beziffern? Frage 2: Wie möchte die Landesregierung einen breiten öffentlichen Dialog zu einer umfassenden Funktionalreform führen, wenn sie sich nicht in der Lage sieht, Fragen nach der Höhe der dem Land 2014 entstandenen Kosten für die mit der Öffentlichkeit zu diskutierenden Aufgaben zu beantworten, und zugleich im Leitbildentwurf die mögliche Aufgabenübertragung auf die Kommunen unter den Vorbehalt gestellt ist, dass eine Kommunalisierung der Aufgaben für das Land nicht zu höheren Kosten als 2014 führen darf? zu den Fragen 1 und 2: Wie bereits in ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage 934 im Einzelnen ausgeführt, hat die Landesregierung in dem Leitbildentwurf ihre Vorschläge für die Übertragung von Landesaufgaben auf die kommunale Ebene gemacht, welche nunmehr Gegenstand eines breiten öffentlichen Dialogs sind. Die Liste der Vorschläge ist nicht abschließend und kann erweitert werden. Bezüglich einzelner Aufgaben bedarf es erkennbar auch noch der Präzisierung, die im breiten öffentlichen Dialog und parallel auch in den im Landtag stattfindenden Anhörungen zu den Aufgabenübertragungen erfolgt. Die Anhörungen dauern bis Anfang des nächsten Jahres. Im Rahmen des Dialoges geht es zum einen darum, inwieweit die Übertragung einer konkreten Aufgabe zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung bei gleichzeitigem Erhalt der fachlichen Erledigungsqualität und insbesondere zu einem „Mehr“ an Gestaltungsmöglichkeiten für die politisch Verantwortlichen vor Ort führt. Zum anderen wird mittels einer Gesamtbetrachtung insgesamt geprüft werden, ob die vorgeschlagenen Aufgabenübertragungen in Summe unter Berücksichtigung von Gebühreneinnahmen nicht zu höheren Ausgaben des Landes als im Jahr 2014 führen. Soweit die Landesregierung bereits Ausgabenreduzierungen und Stelleneinsparungen für die betroffenen Bereiche beschlossen hat, wird dies bei der Berechnung des Gesamtaufwandes mit berücksichtigt, d. h. in Abzug gebracht.