Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3041 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1203 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/2821 Verwaltung der genutzten Liegenschaften bei der Polizei Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1203 vom 22.10.2015: Durch die Polizeireform 2011 sollten bei angemieteten Gebäuden bzw. Liegenschaften der Polizei Brandenburg Kosten gespart werden, indem Schließungen vorgenommen werden. Diese Schließungen wurden oft nicht durchgeführt und die Objekte nicht mehr rund um die Uhr genutzt. Dies liegt teilweise auch im Personalmangel begründet . Somit wird für Objekte Miete bezahlt, die nicht 24 Stunden durch die Polizei genutzt werden. Andererseits werden Polizeiobjekte angemietet, obwohl es an anderer Stelle noch Raumkapazitäten gibt. Ein Beispiel hierfür ist die Auslagerung der Zivilkräfte aus Potsdam nach Werder (Havel). Das Objekt in Werder muss gemietet werden, obwohl es in Potsdam/Eiche und Potsdam/Pirschheide noch freie Räumlichkeiten in derzeit durch die Polizei genutzten Objekten gibt. Dies führt zu Mehrausgaben und verringert die anderweitig verwendbaren finanziellen Mittel. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt insbesondere auch im Hinblick auf Verschwendung von Steuergeldern? 2. Bei welchen angemieteten Gebäuden bzw. Liegenschaften der Polizei Brandenburg sollten im Zuge der Polizeireform 2011 Schließungen vorgenommen werden? Bei welchen Objekten wurden die Schließungen vorgenommen? Warum wurden die Schließungen bei den anderen Gebäuden nicht vorgenommen? 3. Welche angemieteten Gebäuden bzw. Liegenschaften der Polizei Brandenburg stehen zumindest zum Teil leer oder werden nicht rund um die Uhr durch die Polizei genutzt? Was ist hierfür der Grund? 4. Gibt es ein Management, um die Raumkapazitäten bei der Polizei Brandenburg effizient auszunutzen und Kosten einzusparen? Wenn nein, warum nicht? 5. Warum sollen die Zivilkräfte aus Potsdam nach Werder verlegt werden, obwohl es in Potsdam/Eiche und Potsdam/Pirschheide noch freie Räumlichkeiten in derzeit durch die Polizei genutzten Objekten gibt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt insbesondere auch im Hinblick auf Verschwendung von Steuergeldern? zu Frage 1: Die Verwaltung der genutzten Liegenschaften und deren Vermietung an die Landespolizei erfolgt durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen. Die Anmietungen von Diensträumen orientieren sich maßgeblich an den polizeilichen Aufgaben, der jeweiligen örtlichen personellen Ausstattung und dem daraus resultierenden Unterbringungsbedarf der landesweit dezentral organisierten Polizei. Hierfür notwendige Haushaltsmittel werden somit sachgerecht verwendet. Frage 2: Bei welchen angemieteten Gebäuden bzw. Liegenschaften der Polizei Brandenburg sollten im Zuge der Polizeireform 2011 Schließungen vorgenommen werden? Bei welchen Objekten wurden die Schließungen vorgenommen? Warum wurden die Schließungen bei den anderen Gebäuden nicht vorgenommen? zu Frage 2: Die Entscheidungen zur Umsetzung der Strukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ vom 4. Mai 2011 beinhalteten lediglich die Schließung der damaligen Polizeiwache Potsdam-Babelsberg. Diese Schließung ist vollzogen worden. Frage 3: Welche angemieteten Gebäude bzw. Liegenschaften der Polizei Brandenburg stehen zumindest zum Teil leer oder werden nicht rund um die Uhr durch die Polizei genutzt ? Was ist hierfür der Grund? zu Frage 3: Innerhalb der Allgemeinen Aufbauorganisation werden insbesondere die im mehrschichtigen Wach- und Wechseldienst sowie durch die Führungs- und Lagedienste genutzten Flächen rund um die Uhr betrieben. Für die übrigen Bereiche stellt der Tagesdienst den Regelbetrieb dar, sofern keine lagebedingte Besondere Aufbauorganisation (BAO) erforderlich ist. Leerstehende Räumlichkeiten gibt es in den Polizeirevieren insbesondere in Eberswalde , Eisenhüttenstadt, Forst, Zossen, Belzig und Rathenow sowie in den polizeilich genutzten Liegenschaften in Frankfurt (Oder), Halbe (Stadt 9) und Cottbus (Bonnas- kenplatz 2). Diese Teilflächen innerhalb der Polizeidienststellen sind in der Regel nicht separat nutzbar und somit vom Vermieter nicht anderweitig verwertbar. Frage 4: Gibt es ein Management, um die Raumkapazitäten bei der Polizei Brandenburg effizient auszunutzen und Kosten einzusparen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Ja. Frage 5: Warum sollen die Zivilkräfte aus Potsdam nach Werder verlegt werden, obwohl es in Potsdam/Eiche und Potsdam/Pirschheide noch freie Räumlichkeiten in derzeit durch die Polizei genutzten Objekten gibt? zu Frage 5: Bei der von der Landespolizei angestrebten Maßnahme handelt es sich um ein dienststelleninternes Optimierungsvorhaben für die Kriminalpolizei der Polizeidirektion West. Es wird erwartet, dass sich mit der Zusammenführung einer bislang disloziert untergebrachten Teilorganisationseinheit der Kriminalpolizei an einem Standort deren Arbeitseffizienz verbessert. Ein Mietkostenaufwuchs ist mit der Weiternutzung des bereits seit 2008 angemieteten Objekts in Werder nicht verbunden.