Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3042 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1212 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2843 Schließung von Rettungswachen in Kremmen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1212 vom 27.10.2015: Bis zum Frühjahr 2015 waren in Staffelde (8 km südwestlich von Kremmen) und in Sommerfeld (6 km nördlich von Kremmen) zwei Rettungswachen Tag und Nacht jeweils mit einem Rettungswagen samt Besatzung besetzt. Beide Orte sind Ortsteile der Stadt Kremmen. Auf Druck der Krankenkassen musste der Landkreis als Träger des Rettungsdienstes aus Kostengründen über ein halbes Jahr lang folgendes Versuchsmodell starten: In einer provisorischen Rettungswache in Kremmen steht durchgängig nur noch ein Rettungswagen samt Mannschaft bereit. Wenn in diesem Modell die Hilfsfristen in 95 % der Fälle eingehalten werden, soll dieses Sparmodell fortgeführt werden. Aus der Bürgerschaft wurde bekannt, dass die Hilfsfristen oft nicht eingehalten werden , da die Anfahrtswege länger geworden sind. Oft reiche der einzige Rettungswagen nicht aus oder sei schon im Einsatz, sodass Rettungswagen von weiter entfernten Stationen hinzugezogen werden müssen. Zudem gibt es Sorgen bei den örtlichen Feuerwehrleuten, da es nun oft die Feuerwehr ist, die als erste am Unfallort eintrifft und sich anstelle der hierfür vorgesehenen Rettungssanitäter um die Verletzten kümmern muss. In der Stadtverordnetenversammlung Kremmen wurde hingegen behauptet, die Hilfsfristen würden in über 95 % der Fälle eingehalten. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie hoch ist in der Stadt Kremmen seit Einführung des neuen Modells mit nur einer Rettungswache der Anteil der Rettungseinsätze, bei denen die Hilfsfrist von 15 Minuten nicht eingehalten wird? 2. Hat sich die Landesregierung für den Erhalt beider Rettungswachen eingesetzt? Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht? 3. Welche weiteren Optionen sieht die Landesregierung, den Erhalt beider Rettungswachen zu ermöglichen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, die diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen. Frage 1: Wie hoch ist in der Stadt Kremmen seit Einführung des neuen Modells mit nur einer Rettungswache der Anteil der Rettungseinsätze, bei denen die Hilfsfrist von 15 Minuten nicht eingehalten wird? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen statistische Daten für das Jahr 2015 für den bodengebundenen Rettungsdienst noch nicht vor. Derart detaillierte Daten, wie beispielsweise zum genannten Modell in Kremmen, werden von der Landesregierung bei den Aufgabenträgern für den bodengebundenen Rettungsdienst auch nicht erhoben. Frage 2: Hat sich die Landesregierung für den Erhalt beider Rettungswachen eingesetzt? Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht? Frage 3: Welche weiteren Optionen sieht die Landesregierung, den Erhalt beider Rettungswachen zu ermöglichen? zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung war in den angefragten Sachverhalt nicht eingebunden. Mögliche Handlungsalternativen sind ihr daher nicht bekannt und können somit auch nicht bewertet werden.