Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3065 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1202 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/2820 Zivile Einsatzfahrzeuge der Kriminalpolizei Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1202 vom 22.10.2015: Derzeit sind die operativen Kräfte der Kriminalpolizei Brandenburg mit einheitlichen Einsatzfahrzeugen ausgestattet, ausgenommen die Spezialeinheiten MEK und SEK. Da diese Spezialeinheiten aufgrund von Personalmangel, von Einsätzen im Bereich des Islamismus und von erhöhten Observationsaufkommen öfters Anforderungen der Sachbearbeitung ablehnen, werden die Verfahren an die in den Direktionen angesiedelten Operativen Fahndungsgruppen weitergeleitet. Diese sind aber nur bedingt für diese Aufgaben ausgestattet. Die Fahrzeuge der Kriminalpolizei im Land sind zentral beschafft und einheitlich ausgestattet. Der einfache Sachbearbeiter fährt mit einem baugleichen Fahrzeug zu seinen Ermittlungen, ebenso wie der Observant in seinen Einsatz. Das erhöht natürlich die Erkennbarkeit als Polizist und kann das laufende Verfahren beeinträchtigen. Die Fahrzeuge verfügen zudem über eine unzureichende Motorisierung und sind somit für Observationen mit höheren Fahrgeschwindigkeiten nicht geeignet. Eine Neuregelung der Fahrzeugbeschaffung ist seit der Reform 2011 in Arbeit, wurde aber bisher nie umgesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? 2. Wie viele Verfahren der Spezialeinheiten MEK und SEK wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 an die jeweiligen bei den Polizeidirektionen angesiedelten Operativen Fahndungsgruppen zur Bearbeitung weitergeleitet? 3. Sind die Spezialeinheiten MEK und SEK nicht mit ausreichend Personal ausgestattet , um ihre Verfahren selbst zu erledigen? 4. Wie viel zusätzliches Personal benötigen nach Einschätzung der Landesregierung die Spezialeinheiten MEK und SEK? 5. Wie oft hat sich eine unzureichende Motorisierung der Observationsfahrzeuge nachteilig auf Observationen der Kriminalpolizei und insbesondere der Operativen Fahndungsgruppen ausgewirkt? 6. Wann werden die Regelungen zur Fahrzeugbeschaffung für die Fahrzeuge der Kriminalpolizei und insbesondere der Operativen Fahndungsgruppen durch die Landesregierung bedarfsgerecht angepasst? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? zu Frage 1: Die Dienstkraftfahrzeuge der Kriminalpolizei sind gemäß ihrem Einsatzzweck in verschiedene Funktionsnummern untergliedert sowie entsprechend ihrem Verwendungszweck unterschiedlich mit Führungs- und Einsatzmitteln ausgestattet und motorisiert . Fahrzeugsoll und -ausstattung unterliegen einem ständigen Veränderungsprozess und werden laufend angepasst. Unter Beachtung der Vergaberichtlinien wurden bei der zentralen Ausschreibung auch gleiche Fahrzeugtypen entsprechend den zu dieser Zeit gültigen Datenblättern beschafft. Frage 2: Wie viele Verfahren der Spezialeinheiten MEK und SEK wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 an die jeweiligen bei den Polizeidirektionen angesiedelten Operativen Fahndungsgruppen zur Bearbeitung weitergeleitet? Frage 5: Wie oft hat sich eine unzureichende Motorisierung der Observationsfahrzeuge nachteilig auf Observationen der Kriminalpolizei und insbesondere der Operativen Fahndungsgruppen ausgewirkt? zu den Fragen 2 und 5: Die erbetenen Auskünfte können mit den polizeilichen Auskunftssystemen nicht erhoben werden. Frage 3: Sind die Spezialeinheiten MEK und SEK nicht mit ausreichend Personal ausgestattet , um ihre Verfahren selbst zu erledigen? Frage 4: Wie viel zusätzliches Personal benötigen nach Einschätzung der Landesregierung die Spezialeinheiten MEK und SEK? zu den Fragen 3 und 4: Die Evaluierung der Polizeistruktur „Polizei Brandenburg 2020“ hat u. a. einen höheren Bedarf an professionellen Observationskräften (MEK) zur Bekämpfung der Schweren und Organisierten Kriminalität sowie zur Abwehr terroristischer Gefahren festgestellt. Die im Polizeipräsidium eingesetzte Umsetzungskommission erarbeitet bis Jahresende ein entsprechendes Konzept mit Vorschlägen, wie die Ergebnisse der Evaluierung umgesetzt werden können. Die Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung der Polizeistrukturreform erfolgt im Rahmen der verfügbaren Stellenausstattung . Frage 6: Wann werden die Regelungen zur Fahrzeugbeschaffung für die Fahrzeuge der Kriminalpolizei und insbesondere der Operativen Fahndungsgruppen durch die Landesregierung bedarfsgerecht angepasst? zu Frage 6: Mit Erlassen des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom Mai 2014 bzw. März 2015 wurden die Beschaffungsgrundlagen für Dienstkraftfahrzeuge neu geordnet . Somit ist eine bedarfsgerechte Fahrzeugbeschaffung im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltmittel möglich. Der Nachersatz richtet sich nach den Aussonderungskriterien der Richtlinie für Polizeidienstfahrzeuge.