Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3075 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1217 des Abgeordneten Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2850 Jugendberufsagenturen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1217 vom 28.10.2015: Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung beinhaltet die bundesweite und flächendeckende Errichtung von Jugendberufsagenturen. Die LASA Brandenburg hatte in ihrem Newsletter „Brandaktuell“ 15/2014 bereits über 6 Jugendberufsagenturen in Brandenburg berichtet. In einer Presseerklärung der Bundesagentur für Arbeit wurde die Eröffnung der ersten Jugendberufsagentur in Brandenburg am 23. April 2015 in Frankfurt (Oder) verkündet. Nach dem Konzept der Landesregierung „Übergang Schule – Beruf“ (DS 6/2711) befinden sich die Jugendberufsagenturen teilweise noch im Aufbau. Die Landesregierung will die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit, der Jobcenter und der Jugendämter landesseitig unterstützen und plant ab Herbst 2015 dafür ein Austauschformat zwischen dem MBJS, dem MASGF und den (zukünftigen) Jugendberufsagenturen. Parallel dazu setzt die Landesregierung auf flächendeckende lokale Koordinierungsstellen als Anlaufstellen für Schüler, Lehrkräfte, Bildungsträger, Betriebe, Eltern etc. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung die Aufgaben von Jugendberufsagenturen? 2. Wie viele Jugendberufsagenturen gibt es derzeit in welcher Region des Landes? 3. Nach welchen Kriterien erfolgte/erfolgt die Errichtung einer Jugendberufsagentur in einer bestimmten Region? 4. Wie viele Ratsuchende haben sich in den bestehenden Jugendberufsagenturen gemeldet? (Bitte auflisten nach Region und Förderbedarf) 5. Wie viele der Ratsuchenden wurden als für die Ausbildung geeignete „Bewerber“ registriert? (Bitte auflisten nach Region und Förderbedarf) 6. Wie viele der Ratsuchenden konnten in Ausbildung vermittelt werden? (Bitte auflisten nach Region und Förderbedarf) 7. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Jugendberufsagenturen? 8. Ist die Jugendberufsagentur das für die Landesregierung geeignete Instrument für einen besseren Zugang von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf zur Berufsausbildung? 9. Welche Rolle spielen die Jugendberufsagenturen im Zusammenhang mit dem Konzept der Landesregierung „Übergang Schule – Beruf“? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert die Landesregierung die Aufgaben von Jugendberufsagenturen? Zu Frage 1: Eine Legaldefinition des Begriffs „Jugendberufsagentur“ wurde bisher nicht festgelegt. Gemeint sind im weitesten Sinne alle Arten von Bündnissen bzw. Kooperationen zwischen den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II, III und VIII, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Im engeren Sinne wird oft der „One-Stop-Government“-Ansatz als Jugendberufsagentur bezeichnet. Mit den Jugendberufsagenturen sollen keine neuen Institutionen geschaffen, sondern für Transparenz und bessere Zusammenarbeit bereits jetzt zuständiger sozialgesetzlicher Träger soll gesorgt werden. Idealtypisch eben als One-Stop- Government, wobei diese Lösung bisher nur in städtischen Regionen Anwendung findet. Frage 2: Wie viele Jugendberufsagenturen gibt es derzeit in welcher Region des Landes? Zu Frage 2: Der Landesregierung ist bisher nur die in Frankfurt (Oder) bestehende Jugendberufsagentur (One-Stop-Government-Ansatz) bekannt. Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit spricht in ihrem Beitrag im „Brandaktuell“ Newsletter 15/2014 FN1 von Jugendberufsagenturen im Sinne einer Kooperation der zuständigen Träger vor Ort, d.h. der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der Jugendämter. In folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten gibt es, laut Angaben in „Brandaktuell“, Jugendberufsagenturen: Teltow-Fläming, Stadt Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Dahme- Spreewald und Prignitz. Der Landesregierung liegen hierzu keine weiteren Informationen vor. Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgte/erfolgt die Errichtung einer Jugendberufsagentur in einer bestimmten Region? FN1 http://www.lasa-brandenburg.de/brandaktuell/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/newsletter_2014/Nl-15- Regionaldirektionl.pdf (Stand 09.11.2015) Zu Frage 3: Die Entscheidung über die Errichtung einer Jugendberufsagentur in einer bestimmten Region treffen die regional zuständigen Agenturen für Arbeit zusammen mit ihren kommunalen Partnern, die Träger der Leistungen nach SGB II und SGB VIII sind. Frage 4: Wie viele Ratsuchende haben sich in den bestehenden Jugendberufsagenturen gemeldet? (Bitte auflisten nach Region und Förderbedarf) Zu Frage 4: Angaben zur Anzahl der Ratsuchenden liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 5: Wie viele der Ratsuchenden wurden als für die Ausbildung geeignete „Bewerber“ registriert? (Bitte auflisten nach Region und Förderbedarf) Zu Frage 5: Angaben dazu liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Wie viele der Ratsuchenden konnten in Ausbildung vermittelt werden? (Bitte auflisten nach Region und Förderbedarf) Zu Frage 6: Angaben zur Anzahl der Vermittlungen in Ausbildung durch Jugendberufsagenturen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Jugendberufsagenturen? Zu Frage 7: Da der Landesregierung Ergebnisse der Arbeit der Jugendberufsagenturen nicht vorliegen, kann eine Bewertung nicht vorgenommen werden. Generell bewertet die Landesregierung eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit dem Ziel, Jugendliche bei dem Übergang von der Schule in den Beruf effizient zu begleiten, als sinnvoll. Frage 8: Ist die Jugendberufsagentur das für die Landesregierung geeignete Instrument für einen besseren Zugang von Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf zur Berufsausbildung? Zu Frage 8: Generell gilt, dass der Übergang von der Schule in den Beruf nur gelingen kann, wenn alle beteiligten Akteure den Übergang als Gemeinschaftsaufgabe verstehen. Das gilt vor allem für Jugendliche mit schlechten Startchancen. Aus Sicht der Landesregierung kommt es darauf an, dass die beteiligten Träger die Leistungserbringung an den bestehenden Schnittstellen untereinander koordinieren. Je enger und effizienter diese Zusammenarbeit zum Wohle der jungen Menschen ist, desto besser. Frage 9: Welche Rolle spielen die Jugendberufsagenturen im Zusammenhang mit dem Konzept der Landesregierung „Übergang Schule – Beruf“? Zu Frage 9: Ziele des Konzepts der Landesregierung „Übergang Schule – Beruf“ sind u. a. die Bündelung und Systematisierung der Aktivitäten am Übergang Schule – Beruf im Land Brandenburg. Daraus abgeleitet ist die Implementierung eines regionalen Übergangsmanagements (lokale Koordinierungsstellen) und der Landesstrategie zur Berufs- und Studienorientierung geplant. Ebenso sollen Weiterentwicklungsmöglichkeiten von einzelnen Maßnahmen aufgezeigt werden. (Zukünftige) Jugendberufsagenturen sind wichtige Kooperationspartner für das regionale Übergangsmanagement. Lokale Koordinierungsstellen sollen – anders als die Jugendberufsagenturen – direkt an den Oberstufenzentren verortet sein und u. a. eine lotsende Funktion zu Regelangeboten und Regelstrukturen haben. Das bedeutet, dass sie u. a. auch auf die Angebote der Jugendberufsagenturen verweisen werden.