Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3076 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1219 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2852 Zustände an der Grundschule Groß Schönebeck Wortlaut der Kleinen Anfrage 1219 vom 28.10.2015: Die Grundschule Groß Schönebeck, die als Kleine Grundschule betrieben wird, leidet unter Lehrermangel: Zwei von sieben Stellen für Lehrkräfte sind nicht regulär besetzt. Für viele Schüler gab es aus diesem Grund zu Beginn des Schuljahres längere Zeit und entgegen dem Willen der Schulleitung keinen Stundenplan. Zeitweilig fehlten für 56 Unterrichtsstunden in der Woche Lehrkräfte. Weiterhin gibt es noch immer nicht genügend Klassenlehrer. Nach Auskunft von Verantwortlichen durften zudem zu Beginn des Schuljahres nicht realisierbare Unterrichtstunden erst nach einer längeren Frist an die Regionalstelle gemeldet werden. Zudem gab es offenbar mehrere Interessenten für die offenen Stellen, deren Bewerbungen aber von der Regionalstelle ignoriert wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Durch welche Maßnahmen wird in den nächsten Wochen die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Groß Schönebeck sichergesellt? Und durch welche Maßnahmen plant die Landesregierung die unbesetzten Stellen langfristig zu besetzen ? 2. Wann und für welchen Zeitraum sind die offenen Stellen an der Grundschule Groß Schönebeck auf dem Fachkräfteportal des Landes Brandenburg beworben worden? 3. Wie viele Bewerbungen hat es für die offenen Stellen gegeben? Bis wann sind diese abschließend behandelt worden? Und warum konnten die Stellen letztlich nicht besetzt werden? 4. Warum sind Interessenten für die offenen Stellen durch die Regionalstelle Frankfurt /Oder offenbar nicht einem regulären Bewerbungsverfahren zugeführt worden ? 5. Zu welchem Zweck dürfen offene Unterrichtsstunden erst nach einer gewissen Sperrfrist an die Schulverwaltung gemeldet werden, wie es Berichte von Schulpraktikern nahelegen? Wie bewertet die Landesregierung diese Praxis vor dem Hintergrund ihrer Bemühungen, ein sogenanntes Ampelsystem einzuführen, dessen Zweck die möglichst rasche Information über Missstände vor Ort sein soll? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Regionalstelle Frankfurt/Oder? Und erkennt die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der mangelhaften Personalbewirtschaftung an der Grundschule Groß Schönebeck und der Forderung vieler Verantwortlicher vor Ort, die Regionalstelle Frankfurt/Oder durch die Schaffung einer weiteren Behörde der Schulaufsicht in der Region zu entlasten ? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung sogenannter Kleiner Grundschulen ? Und wie plant die Landesregierung, sie künftig weiterzuentwickeln? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch welche Maßnahmen wird in den nächsten Wochen die Unterrichtsversorgung an der Grundschule Groß Schönebeck sichergesellt? Und durch welche Maßnahmen plant die Landesregierung die unbesetzten Stellen langfristig zu besetzen? Zu Frage 1: In der Kleinen Grundschule Groß Schönebeck lernen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 95 Schülerinnen und Schüler in 5 Klassen; die Jahrgangsstufen 4 und 5 wurden jahrgangsübergreifend eingerichtet. Zum Stammpersonal der Grundschule gehören 6 Lehrkräfte. Der Kleinen Grundschule Groß Schönebeck wurde seitens der Regionalstelle Frankfurt (Oder) des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung für das Schuljahr 2015/2016 ein Stundenbedarf von 181 Lehrerwochenstunden zugewiesen. Entsprechend den zur Verfügung stehenden Lehrkräften konnten jedoch zu Beginn des Schuljahres zunächst nur 129 Lehrerwochenstunden abgedeckt werden. Die sich damit ergebende Differenz von 52 Lehrerwochenstunden konnte durch Teilumsetzungen von Lehrkräften anderer Schulen und die Einstellung einer pensionierten Lehrkraft auf 14 LWS reduziert werden. Auf der Grundlage des Vertretungskonzepts der Schule wurden durch die Schulleitung Maßnahmen zur Unterrichtsvertretung eingeleitet. Damit ist der Unterricht an der Schule laut Stundentafel abgesichert. Ab 1. Dezember 2015 ist ferner die Einstellung einer Seiteneinsteigerin an der Schule beabsichtigt. Frage 2: Wann und für welchen Zeitraum sind die offenen Stellen an der Grundschule Groß Schönebeck auf dem Fachkräfteportal des Landes Brandenburg beworben worden? Zu Frage 2: Aufgrund der Geringfügigkeit der entstandenen offenen Lehrerwochenstunden erfolgte keine Ausschreibung einer offenen Stelle seitens der Regionalstelle Frankfurt (Oder ). Frage 3: Wie viele Bewerbungen hat es für die offenen Stellen gegeben? Bis wann sind diese abschließend behandelt worden? Und warum konnten die Stellen letztlich nicht besetzt werden? Zu Frage 3: Insgesamt lagen zwei Bewerbungen für eine geringfügige Beschäftigung an der Grundschule Groß Schönebeck vor. Bei einer Bewerbung konnte aufgrund der Qualifikation nur ein befristeter Vertrag angeboten werden, der jedoch von der Bewerberin im August 2015 abgelehnt wurde. Eine Bewerbung konnte aufgrund der mangelnden Eignung der Bewerberin nicht berücksichtigt werden; die Absage erfolgte gegenüber der Bewerberin im September 2015. Die Möglichkeit einer arbeitsvertraglichen Bindung für Groß Schönebeck wurde auch anderen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich auf weitere offene Stellen in der Regionalstelle beworben haben, im Jahr 2015 unterbreitet: September Frau L. keine Rückmeldung, Oktober Herr J. Weg zu weit / Absage, Oktober Frau M. Einstellung für 12.2015 / früher nicht verfügbar, November Herr K. Absage / nur unbefristeter Vertrag. Frage 4: Warum sind Interessenten für die offenen Stellen durch die Regionalstelle Frankfurt /Oder offenbar nicht einem regulären Bewerbungsverfahren zugeführt worden? Zu Frage 4: Wie zu den Fragen 1 und 3 bereits ausgeführt, bestand für die Regionalstelle keine weitere Handlungsoption, als die Beschäftigungsmöglichkeit den vorliegenden Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten. Frage 5: Zu welchem Zweck dürfen offene Unterrichtsstunden erst nach einer gewissen Sperrfrist an die Schulverwaltung gemeldet werden, wie es Berichte von Schulpraktikern nahelegen? Wie bewertet die Landesregierung diese Praxis vor dem Hintergrund ihrer Bemühungen, ein sogenanntes Ampelsystem einzuführen, dessen Zweck die möglichst rasche Information über Missstände vor Ort sein soll? Zu Frage 5: Eine Sperrfrist für die Meldung von Unterrichtsausfall an die jeweilige Regionalstelle gibt es nicht. Die Kleine Grundschule Groß Schönebeck wurde bereits vor den Sommerferien durch die zuständige Schulrätin hinsichtlich der Absicherung des erforderlichen Personals intensiv unterstützt. Kurzfristige Einstellungen von Lehrkräften gestalteten sich aufgrund der Bewerberlage für die Region als sehr schwierig. Damit waren der Regionalstelle Frankfurt (Oder) die nicht untersetzten Lehrerwochenstunden an der Kleinen Grundschule Groß Schönebeck bekannt. Das Meldesystem zu problematischen Unterrichtsausfällen ist Anfang Mai 2015 gestartet worden und verfolgt den Zweck, dass Schulen bei absehbar länger andauernden Ausfällen – die nicht durch schulische Vertretungsmaßnahmen aufgefangen werden können – rechtzeitig die zuständige Schulaufsicht informieren. Alle Schulleitungen sind Anfang des Schuljahres nochmals auf die Funktion des Meldeinstruments und den Umgang mit dem Meldeinstrument hingewiesen worden. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Regionalstelle Frankfurt/Oder? Und erkennt die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der mangelhaften Personalbewirtschaftung an der Grundschule Groß Schönebeck und der Forderung vieler Verantwortlicher vor Ort, die Regionalstelle Frankfurt/Oder durch die Schaffung einer weiteren Behörde der Schulaufsicht in der Region zu entlasten? Zu Frage 6: Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalstelle Frankfurt (Oder) bemüht sind, den ihnen anvertrauten Aufgaben nachzukommen. Objektive Gründe, dies zeigt der in den Antworten zu den Fragen 1 und 3 beschriebene Sachverhalt, lassen eine schnellere Reaktion in Form von Neu- /Ersatzeinstellungen auf entstehenden Unterrichtsausfall nicht zu. Die Schaffung einer weiteren Behörde im Zuständigkeitsbereich der Regionalstelle Frankfurt (Oder) wird für nicht erforderlich gehalten. Neben der Präsenz der Schulaufsicht vor Ort ist nach dem Brandenburgischen Schulgesetz vorrangig die Schule für die Informations- und Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern zuständig und somit erste Anlaufstelle (§ 46 BbgSchulG). Trotzdem soll die Arbeitsorganisation so erfolgen, dass die notwendige schulaufsichtliche Präsenz weiterhin sichergestellt wird und die persönlichen Kontakte sowie die Ortskenntnis gewahrt bleiben. Das gilt auch für die Zusammenarbeit zwischen Schulaufsicht, kommunalen Stellen und Schulträgern. Die Ortsnähe der Schulaufsicht wird durch die bestehende Mobilität der Schulrätinnen und Schulräte und die Unterstützung durch moderne Arbeitsinstrumente und -methoden (Diensthandy, Laptop, Videokonferenzen, Telearbeit) gewährleistet. Daneben wurde mit dem Landkreis Barnim am 12.12.2013 eine Rahmenvereinbarung über die partnerschaftliche Zusammenarbeit beim Aufbau einer Bildungsregion im Land Brandenburg geschlossen. Zur besseren Kooperation wurde darin u. a. vereinbart, dass der Landkreis die räumlichen Voraussetzungen für eine schulaufsichtliche Anlauf- und Beratungsstelle schafft. Insofern können jederzeit vor Ort Absprachen mit der Schulaufsicht stattfinden. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung sogenannter Kleiner Grundschulen ? Und wie plant die Landesregierung, sie künftig weiterzuentwickeln? Zu Frage 7: Gemäß § 99 Absatz 2 BbgSchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, Änderung und Auflösung und unterhält bzw. verwaltet die Schule als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Für die Fortführung, Änderung und Auflösung von Schulen gilt § 104 Abs. 1 Satz 1 und 4 BbgSchulG. Abweichend von § 103 Abs. 1 BbgSchulG gelten für die Fortführung von Schulen die in § 105 BbgSchulG dargelegten Grundsätze. Das Modell der „Kleinen Grundschule“ (Mindestgröße: 3 Klassen x 15 Schülerinnen und Schüler = 45 Schülerinnen und Schüler) mit altersgemischten Lerngruppen ist entwickelt worden, um ein möglichst wohnungsnahes Schulangebot im ländlichen Raum zu gewährleisten. Die Fortführung einer solchen Schule bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Diese wird erteilt, wenn die Mindestgröße prognostisch über einen Zeitraum von 5 Jahren erreicht wird und keine andere öffentliche Grundschule zumutbar erreicht werden kann. Das Kriterium der zumutbaren Erreichbarkeit einer anderen Schule ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. In der Verwaltungspraxis wird dieser Begriff dahin gehend ausgelegt, dass eine andere Grundschule dann nicht zumutbar erreichbar ist, wenn die Zeit für den einfachen Schulweg von der Haustür bis zur Schule (Schülerbeförderung und/oder Fußweg) für einen wesentlichen Teil (ein Drittel) der Schülerinnen und Schüler mehr als 30 Minuten beträgt. Die Vereinbarung zur Zusammenarbeit in einer Regierungskoalition für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages 2014 bis 2019 zwischen der SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg enthält Aussagen zu Kleinen Grundschulen: „Die Grundschulen bauen auf dem Fundament der frühkindlichen Bildung auf und bilden die grundlegende Stufe der schulischen Bildung. Das System der sechsjährigen Grundschule hat sich bewährt und wird weiter fortgeführt. Ziel der Koalition ist es, kleine Grundschulstandorte mit flexiblen Modellen zu erhalten. Dabei wird sich die Koalition an den Empfehlungen der Demografie-Kommission orientieren.“ Die empfohlenen Modelle der „Demografie-Kommission“ (z.B. Schulverbände, Filialschulmodelle) können auf lokaler und regionaler Ebene umgesetzt bzw. erprobt werden.