Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3082 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1242 der Abgeordneten Birgit Bessin, Steffen Königer und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/2908 Vermittlung der Grundrechte in Asylbewerberheimen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1242 vom 05.11.2015: Die Grundrechte sind in Deutschland im Grundgesetz verankert. Sie sind grundlegende , individuelle Rechte, die in der Verfassung genannt und garantiert werden. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie und wann werden unsere Grundrechte aus dem Grundgesetz in den Asylbewerberheimen an die Asylbewerber vermittelt? 2.) Gibt es das Grundgesetz in jeweiligen Landessprachen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie und wann werden unsere Grundrechte aus dem Grundgesetz in den Asylbewerberheimen an die Asylbewerber vermittelt? zu Frage 1: Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz werden die Integrationskurse für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Im Anschluss an den Sprachkurs wird der Orientierungskurs im Umfang von 60 Stunden besucht. Der Orientierungskurs schließt mit einem Abschlusstest ab. Im Orientierungskurs werden u. a. folgende Themen behandelt: deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Rechte und Pflichten in Deutschland Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung. Frage 2: Gibt es das Grundgesetz in jeweiligen Landessprachen? zu Frage 2: Die Bundeszentrale für politische Bildung hat kürzlich mitgeteilt, dass das deutsche Grundgesetz jetzt auch in übersetzter Version für in Deutschland ankommende Flüchtlinge vorliegt, die aus arabischsprachigen Regionen stammen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.