Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3086 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1220 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2859 Kiesabbau und Rekultivierung in Mühlberg/Altenau Wortlaut der Kleinen Anfrage 1220 vom 29.10.2015: Am 21.10.2015 fand im Rathaus Mühlberg durch die Firma Berger/Rohstoffe GmbH eine Informationsveranstaltung zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses wegen der Errichtung eines Bahnanschlusses statt, so war die Einladung formuliert. Informiert wurde dann aber über die sich in Vorbereitung befindliche Erweiterung des Kiestagebaus bei Altenau. Die Firma gab zur großen Überraschung der eingeladenen Anwesenden bekannt, dass die Abbaufläche um mehr als 100 ha erweitert und dafür ein Gleisanschluss zwecks Abtransports des gewonnenen Rohstoffs neu verlegt werden soll. Der Gleisanschluss macht sich erforderlich, um den besonders wertvollen Kies in noch größerer Menge und effizienter abzutransportieren. Versichert wurde von der Firma, dass sie sich aktiv um die Rekultivierungsarbeiten bemüht , die Wertschöpfung in der Region verbleibt, bedeutende Steuerzahlungen erfolgen und die Nachhaltigkeit für die Heimat der Mühlberger Bürger sichergestellt wird. Fragen der ca. 100 anwesenden Bürger brachten in der Folge eine Reihe von Unklarheiten hervor. Von der Firma wurde dargestellt, dass es zurzeit nicht möglich ist, die große Kieshalde abzutragen oder teilweise einzuspülen, weil es dazu keine Genehmigung gibt bzw. dies von den Behörden abgelehnt wird. Die Bürgerschaft in Mühlberg ist verärgert, weil diese Kieshalde in den letzten Jahren auf über 30 m angewachsen ist, im gültigen Betriebsplan sind nur 15 m Höhe zugelassen . Sandimmissionen beeinträchtigen das Umland enorm, außerdem wirkt diese Halde als Landschaftsüberbauung störend. Von den Bürgern wurde das ungeklärte Zufahrtsrecht bemängelt, ebenso ungeklärte Eigentumsverhältnisse und der extreme Lärm der bei Ostwind die Bürger in Altenau zusätzlich belastet. Von mehreren Bürgern wurde dargestellt, dass über ihre Flächen Abbauverfahren angemeldet und vorbereitet werden, aber mit den Eigentümern noch keine Verbindungen zu Kaufverhandlungen aufgenommen wurden und die Eigentümer diese Vorhaben zum Kiesabbau auf ihren Grundstücken aus der Zeitung erfahren haben. Zu Nachfragen im Detail, wie mit der riesigen Halde verfahren werden soll, welche gedanklichen Vorstellungen es zum Rückbau dieser Zwischenablagerung gibt, wie die Begrünung erfolgen soll, wurde erklärt, dass man ganz am Anfang stehe, das Vorgängerunternehmen diese Situation verursacht hat und man erst seit 2006 dieses Kieswerk betreibt. Im Wesentlichen blieben wiederum alle Fragen zur Umsetzung der weiteren Rekultivierung als Bestandteil der zurzeit gültigen Betriebspläne, die das Auskiesen unter bestimmten Bedingungen genehmigen, unbeantwortet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wenn für die Erweiterung des Kieswerkes ein neuer Rahmenbetriebsplan erstellt wird, soll nach Angaben des Antragstellers der alte Betriebsplan seine Wirkung verlieren. Müssen die Bürger in Mühlberg befürchten, dass dann die Rekultivierung der bisherigen Abbaufläche wiederum vernachlässigt wird? 2. In der Abendveranstaltung wurde den Beschwerden zur Lärmbelästigung begegnet , dass alles im Rahmen eines Gutachtens erfolgt. Wie und wann wurden und werden die Richtwerte des im Kieswerk entstehenden und in der Ortschaft Altenau ankommenden belastenden Lärms kontrolliert, liegen dazu Ergebnisse vor? (Bitte die einzelnen Ergebnisse darlegen!) 3. Wiederholt wurde von der Bürgerschaft dargelegt, dass ein ungewidmeter Weg, der auch über Fremdgrundstücke führen soll, als Betriebszufahrt genutzt wird. Entspricht das den Tatsachen, wer hat die Erlaubnis erteilt, das Privatgrundstücke ohne Zustimmung der Eigentümer, als Hauptzufahrt genutzt werden dürfen? 4. Den Mühlberger Bürgern wurde erklärt, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt, und für jede Tonne Kies 21 Cent Erlös als „Steuer“ bzw. als Abgabe an das Land Brandenburg abgeführt werden müssen. Entspricht das den Tatsachen und wofür wird diese Einnahme beim Land genutzt? 5. Welche Abgaben und in welcher Höhe erhält das Land Brandenburg vom „Kieswerk Altenau“? (Bitte alle Abgaben einzeln auflisten!) 6. Von der Firma Berger wurde wiederholt betont, dass die Vorgängerfirmen erhebliche Fehler gemacht hatten, die hohe Kieshalde und die fehlende Bepflanzung durch die Vorgänger zu verantworten sind, ein Lärmschutzwall angelegt wurde, zwar noch ca. 50 m fehlen, dieser dafür aber viel höher als die geplanten 3 m hergerichtet wurde. Da seit 2006 nun die Firma Berger diese Anlagen betreibt, ist es der Bevölkerung unklar, warum sich dieser Zustand weiter verschlechtert hat. Die Firma wiederrum verweist jedoch auf Pflanzungen, die inzwischen allerdings vertrocknet sind und erklärt, dass Bewässerungen des neu angelegten Lärmschutzwalles Ausspülungen verursachen. Haben die Mühlberger zu befürchten, dass der Lärmschutzwall beim nächsten Starkregen auseinandergespült wird und angrenzende Flächen und Straßen mit Sanden überdeckt? Wer ist für die Sicherheit verantwortlich und wie sind die konkreten Auflagen für die überhöhte Sandhalde formuliert, wann sind diese umzusetzen ? (Bitte alles in Detail darstellen!) 7. Welche Zeitplanvorgaben hat die Firma Berger um die verlässliche Begrünung, entsprechend den Vorgaben aus dem gültigen Hauptbetriebsplan, zeitnah umzusetzen ? (Bitte im Detail erläutern!) 8. Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Sandimmissionen in der Umgebung des Kieswerkes Altenau zu minimieren und welche Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt geplant? (Bitte einzeln erläutern!) 9. An welchen Tagen erfolgten in den letzten 3 Jahren Kontrollen durch das zuständige Bergamt und welche Mängel wurden bisher abgestellt, welche Auflagen wurden bisher nicht erfüllt und welche Sanktionen sind schlussendlich festgelegt worden? (Bitte einzeln darstellen!) 10. Die Bürger von Mühlberg fühlen sich von den verschiedensten Behörden unverhältnismäßig übervorteilt. Die Antragstellung zur Entnahme einzelner Bäume oder kleine Eingriffe z. Bsp. bei Zuwegungsbefestigungen durch die in Mühlberg wohnenden Bürger erfolgen regelmäßig unter strengen Auflagen, die abgerechnet und nachgewiesen werden müssen. Wie schätzt die Landesregierung diese Situation ein, da in 9 Jahren durch das großflächig auskiesende Unternehmen viel zu wenig der in den Betriebsplänen festgesetzten Rekultivierungen erfolgt sind und nun die Bürger in Mühlberg den Standpunkt vertreten, dass sie bei der Gestaltung ihres Lebensraumes mit unverhältnismäßig strengen Regeln beauflagt werden, andererseits aber schutzlos dem Tun einzelner Unternehmen ausgesetzt sind, welche die Bevölkerung und die Umwelt schützenden Auflagen übersehen oder langfristig ignorieren? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wenn für die Erweiterung des Kieswerkes ein neuer Rahmenbetriebsplan erstellt wird, soll nach Angaben des Antragstellers der alte Betriebsplan seine Wirkung verlieren . Müssen die Bürger in Mühlberg befürchten, dass dann die Rekultivierung der bisherigen Abbaufläche wiederum vernachlässigt wird? zu Frage 1: Nein. Die Rekultivierung wurde auch bisher nicht vernachlässigt. Die erforderliche Wiedernutzbarmachung gemäß dem Bundesberggesetz (BBergG) wurde im jetzigen Rahmenbetriebsplan und wird im durchzuführenden neuen Rahmenbetriebsplanverfahren geregelt. Frage 2: In der Abendveranstaltung wurde den Beschwerden zur Lärmbelästigung begegnet, dass alles im Rahmen eines Gutachtens erfolgt. Wie und wann wurden und werden die Richtwerte des im Kieswerk entstehenden und in der Ortschaft Altenau ankommenden belastenden Lärms kontrolliert, liegen dazu Ergebnisse vor? (Bitte die einzelnen Ergebnisse darlegen!) zu Frage 2: Der Nachweis der Einhaltung der zulässigen Lärmemissionen wurde nach Inbetriebnahme der Anlagen erbracht. Zur Aktualisierung wurde vom LBGR das Unternehmen zu einer weiteren Messung aufgefordert. Die Messung ist im Oktober 2015 erfolgt. Die Ergebnisse werden dem LBGR in Kürze vorliegen. Frage 3: Wiederholt wurde von der Bürgerschaft dargelegt, dass ein ungewidmeter Weg, der auch über Fremdgrundstücke führen soll, als Betriebszufahrt genutzt wird. Entspricht das den Tatsachen, wer hat die Erlaubnis erteilt, dass Privatgrundstücke ohne Zustimmung der Eigentümer, als Hauptzufahrt genutzt werden dürfen? zu Frage 3: Die hier angesprochene Zuwegung liegt nicht im Geltungsbereich des BBergG und damit nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung. Frage 4: Den Mühlberger Bürgern wurde erklärt, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt, und für jede Tonne Kies 21 Cent Erlös als „Steuer“ bzw. als Abgabe an das Land Brandenburg abgeführt werden müssen. Entspricht das den Tatsachen und wofür wird diese Einnahme beim Land genutzt? zu Frage 4: Da die Bergbauberechtigung in Form einer Bewilligung vorliegt, ist durch den Unternehmer in Abhängigkeit von der Höhe der Gewinnung eine Förderabgabe an das Land Brandenburg zu zahlen. Sie beträgt derzeit 0,215 € pro Tonne. Die Höhe der Förderabgabe wird vom LBGR geprüft. Die Zahlung erfolgt durch den Unternehmer an die Landeskasse. Im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Landeshaushaltes dienen sämtliche Einnahmen (also auch die Einnahmen aus der Förderabgabe) zur Finanzierung sämtlicher Ausgaben. Frage 5: Welche Abgaben und in welcher Höhe erhält das Land Brandenburg vom „Kieswerk Altenau“? (Bitte alle Abgaben einzeln auflisten!) zu Frage 5: Neben der Förderabgabe (siehe Antwort zu Frage 4) nimmt das Land Brandenburg Verwaltungsgebühren (z. B. für Betriebsplanzulassungen, wasserrechtliche Genehmigungen , Waldumwandlungen) ein, die im Rahmen der behördlichen Aufgaben erhoben werden. Frage 6: Von der Firma Berger wurde wiederholt betont, dass die Vorgängerfirmen erhebliche Fehler gemacht hatten, die hohe Kieshalde und die fehlende Bepflanzung durch die Vorgänger zu verantworten sind, ein Lärmschutzwall angelegt wurde, zwar noch ca. 50 m fehlen, dieser dafür aber viel höher als die geplanten 3 m hergerichtet wurde. Da seit 2006 nun die Firma Berger diese Anlagen betreibt, ist es der Bevölkerung unklar, warum sich dieser Zustand weiter verschlechtert hat. Die Firma wiederum verweist jedoch auf Pflanzungen, die inzwischen allerdings vertrocknet sind und erklärt, dass Bewässerungen des neu angelegten Lärmschutzwalles Ausspülungen verursachen. Haben die Mühlberger zu befürchten, dass der Lärmschutzwall beim nächsten Starkregen auseinandergespült wird und angrenzende Flächen und Straßen mit Sanden überdeckt? Wer ist für die Sicherheit verantwortlich und wie sind die konkreten Auflagen für die überhöhte Sandhalde formuliert, wann sind diese umzusetzen? (Bitte alles in Detail darstellen!) zu Frage 6: Auch bei Starkregen wird der Lärmschutzwall an der errichteten Stelle verbleiben. Bis zum vollständigen Bewuchs sind kleinere Erosionsrinnen denkbar, welche jedoch umgehend zu beseitigen sind. Die vom LBGR geforderten Standsicherheitsuntersuchungen zur am höchsten Punkt 25 Meter hohen Sandhalde liegen vor; die Sandhalde ist standsicher. Bei erforderlichen Zwischenlagerungen durch Aufhaldung sind durch den Unternehmer Immissionsschutzmaßnahmen technisch und personell abzusichern. Über den Verbleib oder die Endgestaltung wird im derzeit laufenden Planänderungsverfahren entschieden. Frage 7: Welche Zeitplanvorgaben hat die Firma Berger um die verlässliche Begrünung, entsprechend den Vorgaben aus dem gültigen Hauptbetriebsplan, zeitnah umzusetzen? (Bitte im Detail erläutern!) zu Frage 7: Die weitere Gestaltung der Verwallung einschließlich der Bepflanzung wird im Rahmen bergbehördlicher Auflagen durch das LBGR begleitet. Fertigstellungs- und Kontrolltermine werden regelmäßig durchgeführt. So wird die Bergbehörde den nächsten vereinbarten Bauabschnitt am 30.11.2015 kontrollieren. Frage 8: Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Sandimmissionen in der Umgebung des Kieswerkes Altenau zu minimieren und welche Maßnahmen sind zu welchem Zeitpunkt geplant? (Bitte einzeln erläutern!) zu Frage 8: Nach Einschätzung der Landesregierung sind Staubwolken im Bereich von Kiessandtagebauen, insbesondere bei extremen Winden, nur schwer vermeidbar. In diesem Fall berühren sie aufgrund der Hauptwindrichtungen vom Ort Altenau weg hin zum Kiessandtagebau Altenau selten die Ortslage. Dennoch ist der Unternehmer zur Gewährleistung des Immissionsschutzes verpflichtet, erforderliche planerische, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang wurden freiliegende Flächen minimiert. Die Verspülflächen werden nach Herstellung der Standsicherheit begrünt und einer landwirtschaftlichen oder industriellen Nachnutzung (z.B. Photovoltaik-Anlage) zugeführt. Eine teilweise Verringerung der Höhe der Sandhalde durch Abtrag könnte ggf. zu einer vorübergehenden Erhöhung der Staubemissionen führen. Im Rahmen des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens soll auch über den Verbleib und die Ausgestaltung der Sandhalde entschieden werden. Frage 9: An welchen Tagen erfolgten in den letzten 3 Jahren Kontrollen durch das zuständige Bergamt und welche Mängel wurden bisher abgestellt, welche Auflagen wurden bisher nicht erfüllt und welche Sanktionen sind schlussendlich festgelegt worden? (Bitte einzeln darstellen!) zu Frage 9: Neben der Prüfung vorzulegender Nachweise führt das LBGR Kontrollen im Kiessandtagebau Altenau mehrmals im Jahr insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit , Gesundheitsschutz, Standsicherheit und Wiedernutzbarmachung durch. Bisher festgestellte Mängel wurden regelmäßig abgestellt. Die nächste Kontrolle ist für den 30.11.2015 geplant. An welchen einzelnen Tagen in den letzten 3 Jahren Kontrollen erfolgt sind, wäre nur mit einem für die Beantwortung eine Kleinen Anfrage unverhältnismäßigen Aufwand zu ermitteln. Frage 10: Die Bürger von Mühlberg fühlen sich von den verschiedensten Behörden unverhältnismäßig übervorteilt. Die Antragstellung zur Entnahme einzelner Bäume oder kleine Eingriffe z. Bsp. bei Zuwegungsbefestigungen durch die in Mühlberg wohnenden Bürger erfolgen regelmäßig unter strengen Auflagen, die abgerechnet und nachgewiesen werden müssen. Wie schätzt die Landesregierung diese Situation ein, da in 9 Jahren durch das großflächig auskiesende Unternehmen viel zu wenig der in den Betriebsplänen festgesetzten Rekultivierungen erfolgt sind und nun die Bürger in Mühlberg den Standpunkt vertreten, dass sie bei der Gestaltung ihres Lebensraumes mit unverhältnismäßig strengen Regeln beauflagt werden, andererseits aber schutzlos dem Tun einzelner Unternehmen ausgesetzt sind, welche die Bevölkerung und die Umwelt schützenden Auflagen übersehen oder langfristig ignorieren? zu Frage 10: Der Fortschritt der kontinuierlichen Rekultivierungsmaßnahmen im Tagebau Altenau wird durch das LBGR regelmäßig kontrolliert, mit dem laut Rahmenbetriebsplan vorgesehenen Ziel der Herstellung eines Landschaftssees. Bereits 2011 wurde der südliche Teil des Kiessandtagebaues Mühlberg IV (Griesund Angerwiesen) nach Einstellung der Gewinnung und durchgeführter vollständiger Wiedernutzbarmachung aus der Bergaufsicht entlassen. Im Nordteil werden derzeit die Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen geplant. Im Kiessandtagebau Mühlberg II (Ziegeleigrube) haben am Westsee (westlicher Teil) die Arbeiten zur Herstellung von standsicheren Böschungen und zur Strandgestaltung begonnen. Diese Arbeiten werden spätestens 2016 abgeschlossen sein. Bei sicheren Verspülbereichen im Osten des Westsees wird im Vorfeld abgetragener bzw. aufgehaldeter Boden für eine landwirtschaftliche Nachnutzung aufgebracht. Parallel zur Gewinnung im Ostsee wurden und werden Überschusssande verspült, so dass Inseln für den Vogelschutz entstehen und augenscheinlich bereits intensiv genutzt werden. Zur Absicherung dieser Nachnutzung wurden dem LBGR Standsicherheitsnachweise vorgelegt. In der Aufbereitungsanlage wurden umfangreiche und kostenintensive Schallschutzmaßnahmen realisiert. Bereits seit 2014 finden durch das LBGR gemeinsame Befahrungen/Gespräche mit der Bürgerinitiative und der Stadt in Altenau statt. Dies wurde ab Juli dieses Jahres in einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Unternehmens unter Beteiligung des LBGR fortgeführt. Eine ähnliche Bürgerbeteiligung fand auch in Mühlberg statt. Diese Ar- beitsgruppen bieten im Vorfeld, parallel und auch nach der Zulassung von Gewinnungsvorhaben in förmlichen Verfahren ein Podium, Anregungen, Wünsche, Hinweise und Kritikpunkte rechtzeitig aufzunehmen und diese bei den Planungen und der Durchführung von Gewinnungs- und Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen zu berücksichtigen . Die Frage nach naturschutzfachlichen Entscheidungen der Stadt Mühlberg fällt nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung.