Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3087 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1221 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2860 DSL- und Handyempfang im ländlichen Raum - Nachfrage Wortlaut der Kleinen Anfrage 1221 vom 29.10.2015: Nach wie vor ist die Breitbandversorgung ebenso wie der für Handys notwendige Empfang unzureichend. In den Antworten zu den Kleinen Anfragen 6/741 und 6/2520 (978) ist nicht herauszulesen, dass Besserungen in der nächsten Zeit angestrebt werden. Es wird auf Wettbewerb verwiesen, auf Standorte, in denen gesetzliche Vorschriften einer Erschließung entgegenstehen, bzw. wird aufgezählt, dass aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erschlossen werden könne. Beim Mobilfunknetz wird erläutert, das die Ausstattung, mit einem leistungsfähigem Netz und einem entsprechenden Service, allein den anbietenden Firmen obliegt. Laut Aussage der Telekom soll der Betrieb von Mobiltelefonen in Krassig gesichert sein. Die Bürger von Krassig informieren, dass dies nicht den Tatsachen entspricht. In den Ortschaften Frankenhain, Jagsal, Stechau, Dübrichen, Wehrenzhain bis nach Doberlug -Kirchhain gibt es erhebliche Lücken beim Empfang. Die Bürger aus diesen Orten verweisen auf Handy- und Breitbandverbindungen in großflächig unbewohnten Gebieten in Schweden, bei Ljusdal oder in Norwegen nördlich von Tromsö oder in den österreichischen Alpen, dort gibt es diese Probleme nicht. In Österreich wird jeder Handyempfänger sogar auf abgelegenen Klettersteigen von den dortigen Netzbetreibern begrüßt. Ich frage die Landesregierung: 1. Da die bisherige Strategie zur Etablierung einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Internet/Breitbandanschlüssen in ländlichen Räumen nur unzureichend zum Erfolg führt, und so ein erklärtes Ziel der Europäischen Union nicht in absehbarer Zeit realisiert wird, bitte ich um Darstellung wann entsprechende Lösungen angestrebt werden, wann diese umgesetzt werden sollen und welche Varianten vorrangig geprüft werden. 2. Sind mit anderen EU-Ländern Erfahrungen ausgetauscht worden, um die notwendigen Lösungen herbeizuführen? 3. Die Bürger in den kleineren Orten behaupten inzwischen hartnäckig, das es der Landesregierung egal ist, ob die Ausstattung mit Breitbandversorgung in ländlichen Räumen vorhanden ist, um die Existenz von kleinen Unternehmen sicherzu- stellen oder Voraussetzungen für das Leben von Familien zu schaffen. Mit welchen Argumenten kann die Landesregierung diesen Aussagen entgegen treten? 4. Wie viele Orte/Ortsteile gibt es in Brandenburg, bei denen bis Ende 2015 die Breitbandversorgung nicht gewährleistet werden kann, welche Orte sind das und wie viele Einwohner sind davon betroffen? 5. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Doberlug-Kirchhain war oder ist der Handyempfang auch unzureichend. Dieser wird durch die Telekom wohl alsbald sichergestellt um das Telefonieren mit dem Handy zu ermöglichen, so die Berichte der Presse. Was unternimmt die Landesregierung um auch in den anderen Bereichen ohne Handyempfang, diesen zeitnah sicherzustellen und welche Aktivitäten sind dazu eingeleitet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Da die bisherige Strategie zur Etablierung einer möglichst flächendeckenden Versorgung mit Internet/Breitbandanschlüssen in ländlichen Räumen nur unzureichend zum Erfolg führt, und so ein erklärtes Ziel der Europäischen Union nicht in absehbarer Zeit realisiert wird, bitte ich um Darstellung wann entsprechende Lösungen angestrebt werden, wann diese umgesetzt werden sollen und welche Varianten vorrangig geprüft werden. zu Frage 1: In Bezug auf die Internetversorgung hat die Landesregierung mit dem Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020 das Ziel, Brandenburg möglichst flächendeckend mit einer Glasfaserinfrastruktur auszubauen. Dass die bisherige Strategie nur unzureichend zum Erfolg führt, vermag die Landesregierung nicht zu erkennen. In den letzten Jahren wurden alle Regionen, in denen weniger als 6 Mbit/s am bestehenden Kabelverzweiger (KVz) anliegen, ausgeschrieben. Die Ausbauarbeiten sollen Ende 2015 abgeschlossen sein. Eine Landesförderung für den Ausbau ist für Gebiete ausgeschlossen, in denen Wettbewerb herrscht sowie für Gebiete, in denen ein sogenannter verpflichtender wirtschaftlicher Eigenausbau von Unternehmen angemeldet wurde. Gleiches gilt für Standorte, in denen gesetzliche Vorschriften einer Erschließung nach dem Konzept entgegenstehen bzw. die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erschlossen werden können. Gebiete, in denen ein wirtschaftlicher Eigenausbau angemeldet wurde, sind vom Provider innerhalb von drei Jahren (in den meisten Fällen bis Ende 2017) auszubauen. Mit der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland “ will der Bund, hier das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), alle Regionen Deutschlands flächendeckend mit 50 Mbit/s bis Ende 2019 versorgen. Dazu hat der Bund ca. 2 Mrd. EUR für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt nach sind alle Gebietskörperschaften in Brandenburg , in denen nach der EU-Leitlinie für den Breitbandausbau keine 30 Mbit/s im Download verfügbar sind. Frage 2: Sind mit anderen EU-Ländern Erfahrungen ausgetauscht worden, um die notwendigen Lösungen herbeizuführen? zu Frage 2: Die Erfahrungen der einzelnen Länder fließen in die Formulierung der EU- Breitbandleitlinien ein. Diese bilden den Rahmen für die Förderungen in den Mitgliedsstaaten . Frage 3: Die Bürger in den kleineren Orten behaupten inzwischen hartnäckig, das es der Landesregierung egal ist, ob die Ausstattung mit Breitbandversorgung in ländlichen Räumen vorhanden ist, um die Existenz von kleinen Unternehmen sicherzustellen oder Voraussetzungen für das Leben von Familien zu schaffen. Mit welchen Argumenten kann die Landesregierung diesen Aussagen entgegen treten? zu Frage 3: Die vorgenannte Behauptung weist die Landesregierung zurück. Durch die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Brandenburg sind erhebliche Versorgungszuwächse erzielt worden. Bezüglich der Gebiete, die durch das Konzept nicht erfasst sind, verweist die Landesregierung auf die Inanspruchnahme des Bundesprogramms. Frage 4: Wie viele Orte/Ortsteile gibt es in Brandenburg, bei denen bis Ende 2015 die Breitbandversorgung nicht gewährleistet werden kann, welche Orte sind das und wie viele Einwohner sind davon betroffen? zu Frage 4: Die Breitbandversorgung nach Abschluss des gesamten Förderprogramms Glasfaser 2020 stellt sich wie folgt dar. Von den insgesamt 1,184 Mio. Haushalten in Brandenburg stehen für 720.000 Haushalte Internetanschlüsse mit mehr als 50 Mbit/s Bandbreite zur Verfügung. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 60,8%. Der Bundesdurchschnitt liegt gegenwärtig bei 68,7%. Trotzdem ist hervorzuheben, dass durch das Programm die Versorgungssituation von der Hälfte der brandenburgischen Haushalte erheblich verbessert werden konnte und sich die Anzahl der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s innerhalb von 3 Jahren verdoppelt hat (von knapp 30 % auf über 60%). Eine Versorgungsübersicht zu Orten und/oder Ortsteilen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 5: In der Erstaufnahmeeinrichtung in Doberlug-Kirchhain war oder ist der Handyempfang auch unzureichend. Dieser wird durch die Telekom wohl alsbald sichergestellt um das Telefonieren mit dem Handy zu ermöglichen, so die Berichte der Presse. Was unternimmt die Landesregierung um auch in den anderen Bereichen ohne Handyempfang , diesen zeitnah sicherzustellen und welche Aktivitäten sind dazu eingeleitet ? zu Frage 5: Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die technische Ausstattung zum Handyempfang , da es sich hier nicht um einen Universaldienst handelt, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht. Gleichwohl setzt sich die Landesregierung auf mehreren Ebenen intensiv dafür ein, dass sowohl die Quantität als auch die Qualität des Mobilfunkempfangs ständig verbessert werden.