Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3088 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1215 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2848 25 Jahre Deutsche Einheit - Ergebnisse der Konversion im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1215 vom 28.10.2015: Zum Zeitpunkt der Deutschen Einheit gab es sehr viele Kasernen und NVA- Liegenschaften auf dem Gebiet des Landes Brandenburg. Es ist von Interesse zu erfahren, was aus diesen Liegenschaften in den letzten 25 Jahren geworden ist. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Welche NVA-Liegenschaften gab es zum Stichtag 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet des Landes Brandenburg, und zwar a) Kasernen, b)Truppenübungsplätze, c) Bunkeranlagen? 2. Für wie viele Soldaten waren die jeweiligen Kasernen jeweils ausgelegt? 3. Was ist aus den jeweiligen Objekten, Kasernen, Truppenübungsplätzen oder Bunkeranlagen geworden? Welche Anlagen wurden abgerissen und zurückgebaut? Welche wurden einer zivilen Nutzung überführt? Wenn ja, in welche zivile Nutzung und in welcher jetzigen Trägerschaft? 4. Welche Objekte stehen möglicherweise noch leer, weil sie weder zurückgebaut noch von der Bundeswehr übernommen wurden? 5. Welche Kasernen, Führungseinrichtungen, Bunker oder Truppenübungsplätze hat die Bundeswehr übernommen? Ganz oder teilweise? Mit welchem Zweck? Wofür werden sie aktuell genutzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die militärisch genutzten Objekte der NVA bzw. der Grenztruppen sind wie die Objekte der ehemaligen Westgruppe der Truppen (WGT-Liegenschaften) auf der Grundlage von Artikel 21 des Einigungsvertrages Bundesvermögen geworden. Während ein Großteil der WGT-Liegenschaften auf der Grundlage des vom Land im Jahr 1994 mit dem Bund geschlossenen Verwaltungsabkommens in Landeseigentum überging, waren die Liegenschaften der ehem. NVA und der Grenztruppen von diesem Abkommen nicht erfasst. Sie verblieben in der Zuständigkeit des Bundes; die Abwicklung der NVA oblag der Bundeswehr. Der überwiegende Teil ehemals militärisch genutzter und für Verwaltungsaufgaben des Bundes entbehrlicher NVA- bzw. Grenztruppen-Liegenschaften wurde der Treuhandanstalt (THA, später Treuhand Liegenschafts-Gesellschaft - TLG) zur Verwertung übergeben. Die übrigen Liegenschaften verblieben im Allgemeinen Grundvermögen des Bundes für dessen Verwertung bis 2004 die Bundesvermögensverwaltung (Oberfinanzdirektion Cottbus und Bundesvermögensämter) war und ab 2005 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verantwortlich ist. Soweit sich die Fragen auf bundeseigene bzw. – für den Fall einer Verwertung durch den Bund – auf ehemals bundeseigene Objekte beziehen, liegen der Landesregierung dazu keinerlei Informationen vor. Insoweit kann ausschließlich die Frage 3 und diese nur eingeschränkt bezüglich der NVA- bzw. Grenztruppen-Liegenschaften beantwortet werden, die das Land seinerzeit zur Deckung des unmittelbaren Landesbedarfes von den Bundesvermögensämtern übernommen hat. Frage 1: Welche NVA-Liegenschaften gab es zum Stichtag 3. Oktober 1990 auf dem Gebiet des Landes Brandenburg, und zwar a) Kasernen, b)Truppenübungsplätze, c) Bunkeranlagen? Frage 2: Für wie viele Soldaten waren die jeweiligen Kasernen jeweils ausgelegt? Frage 4: Welche Objekte stehen möglicherweise noch leer, weil sie weder zurückgebaut noch von der Bundeswehr übernommen wurden? Frage 5: Welche Kasernen, Führungseinrichtungen, Bunker oder Truppenübungsplätze hat die Bundeswehr übernommen? Ganz oder teilweise? Mit welchem Zweck? Wofür werden sie aktuell genutzt? zu den Fragen 1 bis 2 sowie 4 und 5: Dem Land Brandenburg liegen zu den erbetenen Angaben keine Informationen vor, da die in Rede stehenden Objekte Eigentum des Bundes geworden sind. Frage 3: Was ist aus den jeweiligen Objekten, Kasernen, Truppenübungsplätzen oder Bunkeranlagen geworden? Welche Anlagen wurden abgerissen und zurückgebaut? Welche wurden einer zivilen Nutzung überführt? Wenn ja, in welche zivile Nutzung und in welcher jetzigen Trägerschaft? zu Frage 3: Das Land hat bis zum Jahr 1994 zur Deckung des unmittelbaren Landesbedarfes auf der Grundlage von Besitzüberlassungsverträgen mit den Bundesvermögensämtern 22 ehemalige NVA- bzw. Grenztruppen-Liegenschaften übernommen. Davon befinden sich die nachstehend aufgeführten Objekte auch heute noch im Eigentum des Landes und werden durch Behörden und Einrichtungen des Landes genutzt. Liegenschaft Nutzer Heinrich-Mann-Allee 103 Potsdam Behördenzentrum: u. a. Bundespolizeipräsidium, Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Steinstraße 104- - 106 Potsdam Behördenzentrum: u. a. Finanzamt Potsdam, Zentraler IT- Dienstleister Brandenburg, Straßenbauamt Potsdam Kaiser-Friedrich-Straße Potsdam Polizeipräsidium Magdeburger Straße 46 - 48 Brandenburg/H. Behördenzentrum: u. a. Finanzamt Brandenburg, Amtsgericht Brandenburg/H. Magdeburger Straße 50 - 54 Brandenburg/H. Fachhochschule Brandenburg Vom-Stein-Str./Vom- Schön-Str. Cottbus Behördenzentrum: u. a. Gemeinsames Finanzgericht Berlin- Brandenburg, Sozialgericht, Arbeitsgericht, Landesumweltamt Sielower Chaussee Cottbus Brandenburgische Technische Universität Müllroser Chaussee Frankfurt/Oder Behördenzentrum: u. a. Landgericht, Amtsgericht, Finanzamt, August-Bebel-Platz Frankfurt/Oder Europa-Universität Feldmannstraße Neuruppin Landgericht, Amtsgericht, Staatsanwaltschaft Fehrbelliner Str. Neuruppin Polizei, Sozialgericht Bernauer Straße 146 Oranienburg Fachhochschule der Polizei Stahnsdorfer Damm 77 Kleinmachnow Landesbeauftrage für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Eichamt Prötzeler Chaussee Strausberg Finanzamt An der Autobahn 111 Hohen Neuendorf Landesbetrieb Straßenwesen Die übrigen sieben Objekte wurden vom Land nur vorübergehend genutzt; bei einem Objekt zerschlugen sich die Nutzungsüberlegungen noch vor der Übernahme des Objektes. Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgenden Objekte: - Behlertstraße, Potsdam, Vertrag mit Bund aufgelöst, - Hohe Kiefer, Kleinmachnow, Verkauf an Gemeinde, - Seemannsheimweg, Kleinmachnow, Vermögenszuordnung zu Gunsten Gemeinde , - SAGO-Gelände, Wilhelmshorst, Vertrag mit Bund aufgelöst, Eigentum Stadt Potsdam - Universitätsplatz 3 (Clubcasino), Cottbus, Verkauf durch Land, - Neuhardenberg (Gebäude auf dem Flugplatz), Vertrag mit Bund aufgelöst, - Badingen/Osterne, Vertrag mit Bund nicht zustande gekommen.