Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3094 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1233 des Abgeordneten Thomas Domres der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2887 Umweltrechtliche Verbandsklage Wortlaut der Kleinen Anfrage 1233 vom 2. November 2015: Das Umweltrechtsbehelfsgesetz von 2006 gibt anerkannten Umweltverbänden die Möglichkeit, Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsentscheidungen auch dann einzulegen , wenn sie nicht in eigenen Rechten verletzt sind. Weitere Verbandsklagerechte sehen das Bundesnaturschutzgesetz und das Brandenburgische Naturschutzausführungsgesetz (ehemals Brandenburgisches Naturschutzgesetz) vor. Damit kann die Einhaltung von Umweltrecht von den Verbänden gerichtlich durchgesetzt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verbandsklagen sind seit Inkrafttreten des Umweltrechtsbehelfsgesetzes von Brandenburgischen Verwaltungsgerichten bzw. vom Oberveraltungsgericht entschieden worden? 2. Wie hoch ist der Anteil von Verbandsklagen an verwaltungsgerichtlichen Verfahren insgesamt? 3. Wie viele der Verbandsklagen richteten sich gegen Landkreise und wie viele gegen Landes- oder Bundebehörden? 4. Wie viele der Klagen wurden jeweils mit einem Erfolg oder Teilerfolg, mit einer Klageabweisung bzw. mit einem Vergleich beendet? Bitte für Klagen gegen Landkreise und gegen Landes- und Bundesbehörden getrennt angeben. 5. Wie hoch ist die Erfolgsquote im Vergleich zu sonstigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren? 6. Wie viele Verbandsklagen gegen brandenburgische Behörden wurden mit welchen Ergebnissen vom Bundesverwaltungsgericht entschieden? 7. Wie bewertet die Landesregierung aufgrund der vorliegenden Erfahrungen das Verbandsklagerecht hinsichtlich der Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und hinsichtlich des Vollzugs von Umwelt- und Naturschutzrecht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verbandsklagen sind seit Inkrafttreten des Umweltrechtsbehelfsgesetzes von Brandenburgischen Verwaltungsgerichten bzw. vom Oberveraltungsgericht entschieden worden? Frage 2: Wie hoch ist der Anteil von Verbandsklagen an verwaltungsgerichtlichen Verfahren insgesamt? Frage 3: Wie viele der Verbandsklagen richteten sich gegen Landkreise und wie viele gegen Landes- oder Bundebehörden? Frage 4: Wie viele der Klagen wurden jeweils mit einem Erfolg oder Teilerfolg, mit einer Klageabweisung bzw. mit einem Vergleich beendet? Bitte für Klagen gegen Landkreise und gegen Landes- und Bundesbehörden getrennt angeben. Frage 5: Wie hoch ist die Erfolgsquote im Vergleich zu sonstigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren? Frage 6: Wie viele Verbandsklagen gegen brandenburgische Behörden wurden mit welchen Ergebnissen vom Bundesverwaltungsgericht entschieden? zu den Fragen 1 bis 6: Es liegen keine vollständigen Erkenntnisse zu den nach dem Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz erhobenen Verbandsklagen vor, da bei den Gerichten, den Landesbehörden und den Landkreisen keine entsprechenden Statistiken geführt werden. Deshalb können weder die Zahl der verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen über Verbandsklagen noch der Anteil der Verbandsklagen an verwaltungsgerichtlichen Verfahren insgesamt beziffert werden, noch lässt sich vollständig die Zahl der Verbandsklagen bestimmen, die sich gegen Landkreise oder Landes- oder Bundesbehörden richteten. Der Landesregierung liegen nur folgende Angaben vor: Gegen das heutige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft als oberste Naturschutzbehörde und das heutige Ministerium für Wirtschaft und Energie sind seit dem Jahr 2006 kein Verbandsklageverfahren geführt worden. Gegen das heutige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist folgende Zahl von Verbandsklagen mit dem jeweils angegebenen Erfolg geführt worden: Jahr Gericht Anzahl der Verbandsklagen Verfahrensausgang 2006 Verwaltungsgericht Potsdam 1 Klagerücknahme 2007 Verwaltungsgericht Potsdam 1 Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt 2008 0 2009 0 2010 0 2011 Verwaltungsgericht Potsdam 1 Klagerücknahme 2012 Bundesverwaltungsgericht 1 Klage abgewiesen 2012 Verwaltungsgericht Cottbus 1 Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt 2013 Bundesverwaltungsgericht 1 Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt 2013 Verwaltungsgericht Potsdam 1 Klage abgewiesen 2014 Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg 1 noch nicht entschieden 2015 Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg 1 noch nicht entschieden Gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg sind seit 2006 zwei Verbandsklagen geführt worden. Beide Verfahren sind noch nicht rechtskräftig entschieden. Ein Verfahren ist nach erstinstanzlicher Klageabweisung durch das Verwaltungsgericht Cottbus beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und ein Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass seit dem Inkrafttreten des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes im Jahr 2006 nur ein Verein als Umweltvereinigung im Sinne des Gesetzes anerkannt worden ist. Weitere sechs Vereine sind bereits zuvor nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (a.F.) als Naturschutzvereinigungen anerkannt worden. Für diese gilt die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als Anerkennung im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes fort. Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung aufgrund der vorliegenden Erfahrungen das Verbandsklagerecht hinsichtlich der Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und hinsichtlich des Vollzugs von Umwelt- und Naturschutzrecht? zu Frage 7: Im Ergebnis lassen sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse keine konkreten Aussagen zu den Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung im Land Brandenburg treffen. Aus den Zahlen ergibt sich jedoch, dass ein signifikanter Anstieg an Verbandsklagen seit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes bisher nicht zu verzeichnen ist. Im Falle von Klageverfahren, z.B. gegen Planfeststellungsbeschlüsse , kommt es zwangsläufig zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Vorhaben. Inwieweit diese Verzögerungen tatsächlich Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben, lässt sich nicht beziffern.