Datum des Eingangs: 16.12.2014 / Ausgegeben: 22.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/310 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 57 des Abgeordneten Dieter Dombrowski der CDU-Fraktion Drucksache 6/106 Verfahrensmodalitäten und Festlegung objektiver Kriterien im Land Brandenburg zur Eigentumsübertragung von Naturschutzflächen im Rahmen der bevorstehenden 3. Tranche des Nationalen Naturerbes Wortlaut der Kleinen Anfrage 57 vom 12.11.2014: Im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD u.a. darauf verständigt, das Nationale Naturerbe (NNE) um mindestens 30.000 Hektar zu erweitern und hierfür Flächen, die aus der militärischen Nutzung genommen werden, von der Privatisierung auszunehmen und an interessierte Länder, Umweltverbände oder -stiftungen zu übertragen. Die entsprechende Flächenkulisse der 3. Tranche ist mittlerweile von der Bundesregierung abgestimmt. Länder, Verbände und Stiftungen sind nunmehr bis Mitte November aufgefordert, ihr Interesse für einzelne Liegenschaften zu bekunden. Eine Eigentumsübertragung von NNE-Flächen ist grundsätzlich auch an private Naturschutzstiftungen möglich, wenn der Übertragungszweck eindeutig erfüllt wird und die langfristige naturschutzfachliche Entwicklung und Sicherung der Flächen garantiert werden können. Auf das Land Brandenburg entfallen aus der gesamten NNE-Flächenkulisse nach derzeitigem Kenntnisstand 435 Hektar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat das Land Brandenburg sein Interesse an den zur Übertragung anstehenden NNEFlächen der 3. Tranche gegenüber dem Bund bekundet? 2. Welches Verfahren hat die Landesregierung in Vorbereitung auf die Übertragung von NNE-Flächen an Umweltverbände und Stiftungen konzipiert und wo sind die dazugehörigen Informationen für die Umweltverbände und Stiftungen öffentlich abrufbar? 3. Welche Kriterien müssen interessierte Umweltverbände und Stiftungen im Einzelnen erfüllen, um NNE-Flächen anschließend übertragen zu bekommen? 4. Welche Umweltverbände und Stiftungen im Land Brandenburg haben nach Kenntnis der Landesregierung bereit ihr Interesse für einzelne NNE-Liegenschaften ihr Interesse bekundet? (bitte aufzählen ) 5. Für eine Übernahme von NNE-Flächen ist u.a. eine Gewährträgerhaftung für die Altlasten- und Haftungsrisiken durch die Länder erforderlich. Wie wird die Landesregierung diese Gewährträgerhaftung sicherstellen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann hat das Land Brandenburg sein Interesse an den zur Übertragung anstehenden NNE-Flächen der 3. Tranche gegenüber dem Bund bekundet? zu Frage 1: Das Land Brandenburg hat gegenüber dem Bund kein Interesse an der Übernahme von Flächen der dritten Tranche des Nationalen Naturerbes bekundet. Frage 2: Welches Verfahren hat die Landesregierung in Vorbereitung auf die Übertragung von NNE-Flächen an Umweltverbände und Stiftungen konzipiert und wo sind die dazugehörigen Informationen für die Umweltverbände und Stiftungen öffentlich abrufbar? zu Frage 2: Da es sich bei der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes um ein Vorhaben des Bundes handelt, bei dem Flächen aus dem Bundeseigentum übertragen werden, werden flächenbezogene Informationen allein von der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt. Frage 3: Welche Kriterien müssen interessierte Umweltverbände und Stiftungen im Einzelnen erfüllen, um NNEFlächen anschließend übertragen zu bekommen? zu Frage 3: Für die Übernahme von Flächen der dritten Tranche des Nationalen Naturerbes kommen nur Stiftungen und Verbände in Betracht, die eine Gewähr für die dauerhafte Sicherung und naturschutzfachliche Entwicklung der zu übertragenden Naturschutzfläche bieten. Zudem müssen die Flächenempfänger die vom Bund vorgegebenen Grundsätze und flächenbezogenen Leitbilder für die Flächen des Nationalen Naturerbes vertraglich garantieren und über entsprechende Erfahrungen in der Verwaltung und Betreuung von Naturschutzflächen verfügen. Frage 4: Welche Umweltverbände und Stiftungen im Land Brandenburg haben nach Kenntnis der Landesregierung bereits ihr Interesse für einzelne NNE-Liegenschaften ihr Interesse bekundet? (bitte aufzählen) zu Frage 4: Nach aktuellem Kenntnisstand der Landesregierung haben bislang folgende drei Stiftungen ihr Interesse an der Übernahme der Flächen der dritten Tranche des Nationalen Naturerbes bekundet: - Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg - Stiftung Naturlandschaften Brandenburg - Stiftung Redernswalde Da weder die flächenbezogenen naturschutzfachlichen Vorgaben noch die mit den Flächen verbundenen Kosten vorliegen, können diese Interessenbekundungen noch nicht als verbindlich gelten. Frage 5: Für eine Übernahme von NNE-Flächen ist u.a. eine Gewährträgerhaftung für die Altlasten- und Haftungsrisiken durch die Länder erforderlich. Wie wird die Landesregierung diese Gewährträgerhaftung sicherstellen? zu Frage 5: Über die Form der Absicherung einer möglichen Gewährträgerschaft des Landes kann erst entschieden werden, wenn alle flächenbezogenen Unterlagen vorliegen und wenn absehbar ist, an welche Stiftung oder an welchen Verband NNE-Flächen übertragen werden. Dies ist aktuell noch nicht der Fall.