Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3117 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1234 des Abgeordneten Thomas Domres der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2888 Wildnisflächen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1234 vom 2. November 2015: Als Wildnisflächen werden Gebiete bezeichnet, die keiner land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen und der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Dies schließt eine Nutzung der Flächen für Erholung, Tourismus und Forschung nicht aus. Das von der Landesregierung 2014 beschlossene „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt Brandenburg“ sieht vor, einen Anteil von 2 % Wildnis an der Landesfläche zu erreichen. Dazu soll ein Wildniskonzept für Brandenburg erstellt werden. Im Wald soll der Wildnisanteil 5 % betragen. Das Maßnahmeprogramm sieht vor, nach Abschluss der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes weitere Flächen zu identifizieren, die dann noch zur Erreichung des 5 % Zieles notwendig sind. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang sind aktuell Flächen in Brandenburg per Rechtsverordnung als Wildnisflächen oder Naturentwicklungsgebiete gesichert? Welche Flächengröße wird im Wald erreicht? Welcher Prozentsatz wird jeweils bezogen auf die Gesamtwaldfläche und auf die Landesfläche erreicht? 2. In welchem Umfang (absolut und in %) sind Wildnisflächen im Landeswald rechtlich gesichert? 3. In welchem Umfang sind über die rechtliche Sicherung hinaus Flächen als Wildnisgebiete einzustufen oder mittelfristig vorgesehen? Wieviel davon im Wald? Bitte erläutern, welche Flächenarten hier mit welchem Umfang erfasst sind (z.B. Flächen des Nationalen Naturerbes oder Stiftungseigentum mit Zweckbestimmung Wildnis, Bergbaufolgeflächen mit entsprechendem Sanierungsziel ). 4. Welche Auflagen gibt es von Seiten des Bundes bei der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes auf die Länder oder private Träger hinsichtlich Wildnisflächen? Sind diese Flächen grundsätzlich oder anteilig als Wildnisgebiete vorzusehen? 5. Wie ist der Stand bei der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes in Brandenburg? Wann ist mit einem Abschluss der Übertragung zu rechnen? 6. Wann ist mit der Fertigstellung des Wildniskonzeptes zu rechnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In Brandenburg sind insgesamt 1,6 % der Landesfläche dauerhaft als Wildnisfläche gesichert. Die Gesamtzahl von 47.200 ha Wildnis setzt sich aus den ca. 24.200 ha Naturentwicklungsgebiete/Totalreservate (siehe Frage 1), den ca. 16.700 ha im Nationalen Naturerbe und den ca. 6.300 ha Stiftungsflächen (siehe Frage 3) zusammen. Frage 1: In welchem Umfang sind aktuell Flächen in Brandenburg per Rechtsverordnung als Wildnisflächen oder Naturentwicklungsgebiete gesichert? Welche Flächengröße wird im Wald erreicht? Welcher Prozentsatz wird jeweils bezogen auf die Gesamtwaldfläche und auf die Landesfläche erreicht? zu Frage 1: In Brandenburg sind ca. 24.200 ha unter der Bezeichnung „Naturentwicklungsgebiete “ bzw. „Totalreservate“ naturschutzrechtlich zur Entwicklung von Wildnis festgesetzt . Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,8 % der Landesfläche. Darin sind etwa 2.000 ha Nichtwaldflächen enthalten. Bezogen auf die Wildnisflächen im Wald sind damit 0,8 % der Landesfläche bzw. 2,0 % der Gesamtwaldfläche naturschutzrechtlich als Naturentwicklungsgebiet festgesetzt. Zusätzlich zu diesen naturschutzrechtlich festgesetzten Gebieten sind weitere Wildnisflächen eigentumsrechtlich dauerhaft gesichert (siehe Frage 3). Frage 2: In welchem Umfang (absolut und in %) sind Wildnisflächen im Landeswald rechtlich gesichert? zu Frage 2: Im Landeswald sind derzeit 6.724 ha, d. h. 2,5 % der Landeswaldfläche, als Naturentwicklungsgebiet in einem Naturschutzgebiet oder als Naturwald in einem Schutzwald nach Landeswaldgesetz rechtlich gesichert. Frage 3: In welchem Umfang sind über die rechtliche Sicherung hinaus Flächen als Wildnisgebiete einzustufen oder mittelfristig vorgesehen? Wieviel davon im Wald? Bitte erläutern , welche Flächenarten hier mit welchem Umfang erfasst sind (z.B. Flächen des Nationalen Naturerbes oder Stiftungseigentum mit Zweckbestimmung Wildnis, Bergbaufolgeflächen mit entsprechendem Sanierungsziel). zu Frage 3: Zusätzlich zu den in Frage 1 und 2 genannten Flächen sind folgende Flächen als „Wildnisgebiete“ dauerhaft gesichert: Wald- und Sukzessionsflächen im Nationalen Naturerbe: Wildnisfläche ca.16.700 ha, davon Fläche mit natürlicher Waldentwicklung ca. 16.500 ha, Wald- und Sukzessionsflächen der öffentlich-rechtlichen „Stiftung Natur- SchutzFonds Brandenburg“ und der Wildnisstiftung mit Landesbeteiligung „Stiftung Naturlandschaften Brandenburg“: Wildnisfläche / Fläche mit natürlicher Waldentwicklung ca. 6.300 ha. Das „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt Brandenburg“ gibt die Zielsetzung vor, mittelfristig 5 % der Gesamtwaldfläche als „Waldflächen mit natürlicher Waldentwicklung “ zu sichern. Zur Erreichung dieser Zielsetzung ist neben der Ausweisung von Naturentwicklungsgebieten und dem Erwerb von Wildnisflächen auch die weitere eigentumsrechtliche Flächensicherung über das Nationale Naturerbe vorgesehen. Dazu gehören: Flächen des Nationalen Naturerbes auf ehemaligen Militärflächen aus dem Bundeseigentum: Wildnisfläche ca.1.300 ha, davon Fläche mit natürlicher Waldentwicklung ca. 1.200 ha, Flächen des Nationalen Naturerbes in der Bergbaufolgelandschaft aus dem Bundeseigentum: Wildnisfläche ca.1.100 ha, davon Fläche mit natürlicher Waldentwicklung ca. 600 ha. Frage 4: Welche Auflagen gibt es von Seiten des Bundes bei der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes auf die Länder oder private Träger hinsichtlich Wildnisflächen ? Sind diese Flächen grundsätzlich oder anteilig als Wildnisgebiete vorzusehen? zu Frage 4: Die Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes auf das Land oder andere Naturschutzträger hat der Bund daran gebunden, dass diese Flächen dauerhaft den Zielen des Naturschutzes zu dienen haben. Dabei ist die grundsätzliche Zielstellung des Nationalen Naturerbes insbesondere die mittel- bis langfristige Entwicklung von nutzungsfreien Wäldern (Wildnisflächen im Wald) sowie die Erhaltung geschützter Offenlebensräume. Die konkreten naturschutzfachlichen Zielsetzungen werden den jeweiligen Trägern verbindlich vorgegeben. Frage 5: Wie ist der Stand bei der Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes in Brandenburg? Wann ist mit einem Abschluss der Übertragung zu rechnen? zu Frage 5: Die Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes wurde in den letzten drei Koalitionsverträgen der jeweiligen Bundesregierungen festgeschrieben und befindet sich noch in der Umsetzung. Dem entsprechend wird die Übertragung von Flächen des Nationalen Naturerbes in drei Tranchen eingeteilt. Während im Rahmen der ersten Tranche die Flächen der BVVG (Bodenverwertungsund -verwaltungs GmbH) und der BIMA (Bundesimmobilienanstalt) bereits übertragen wurden, befindet sich die Übertragung der bereits in Frage 3 genannten bundeseigenen Flächen in der Bergbaufolgelandschaft aus dem Bestand der LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH) noch in der Vorbereitung . Im Rahmen der zweiten Tranche hat der Bund in Brandenburg ca. 4.900 ha ehemalige Militärflächen der BIMA zur Übertragung vorgesehen. Diese Flächen der zweiten Tranche des Nationalen Naturerbes befinden sich derzeit in der Übertragung. Die dritte Tranche des Nationalen Naturerbes befindet sich noch in der Vorbereitungsphase . Aktuell hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Juni 2015 die bundesweite Flächenliste für die dritte Tranche des Nationalen Naturerbes beschlossen. Diese Liste enthält für Brandenburg eine Fläche (ca. 450 ha). Der Übertragungsprozess für die Flächen des Nationalen Naturerbes ist ein langfristiges Vorhaben des Bundes. Insbesondere für die Flächen in der Bergbaufolgelandschaft sind Übertragungszeiträume bis in das Jahr 2030 vorgesehen. Frage 6: Wann ist mit der Fertigstellung des Wildniskonzeptes zu rechnen? zu Frage 6: Da eine Bilanzierung erst mit einer abschließenden Klärung der Flächen zum Nationalen Naturerbe möglich ist, kann das Wildniskonzept nicht vor 2017 fertig gestellt sein.