Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3125 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1251 der Abgeordneten Anita Tack Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2917 Modellprojekt Schulobst- und Gemüseprogramm in Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1251 vom 05.11.2015: In der Landeshauptstadt Potsdam wurde geprüft, wie das Modellprojekt Schulobst- und Gemüseprogramm gemeinsam mit den Obst- und Gemüsebauern der Region realisiert werden kann. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen seitens des Landes nicht gegeben sind. Am 06. Mai 2015 wurde der Oberbürgermeister vom Ministerium für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft informiert, dass die Entscheidung im Zusammenhang mit einer neuen Beihilferegelung für die Abgabe von Obst, Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (Schulprogramm – SP) steht. Weiterhin wollte das Land Brandenburg prüfen, ob im Bereich der Schulversorgung bestehende Programme um einen Teil mit regionalem Obst bzw. Gemüse erweitert werden können. Abschließend sollte die Landeshauptstadt Potsdam zu gegebener Zeit weiter informiert werden. Bislang ist eine solche Beihilferegelung nicht in Kraft getreten. Ebenso ist eine Mitteilung des Landes noch nicht erfolgt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der gegenwärtige Stand bei der Ermöglichung der Teilnahme an diesem Programm? 2. Wann treten die erwähnten Beihilferegelungen in Kraft? 3. Wie steht die Landesregierung zu den Zielen des Programms, d.h. der besseren Einbeziehung von regionalem Obst und Gemüse in die Versorgung der Schülerinnen und Schüler? 4. Welche Hindernisse führten dazu, dass es bisher zu keiner Regelung kam? 5. Wann ist mit einer solchen Regelung zu rechnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der gegenwärtige Stand bei der Ermöglichung der Teilnahme an diesem Programm ? Frage 4: Welche Hindernisse führten dazu, dass es bisher zu keiner Regelung kam? Frage 5: Wann ist mit einer solchen Regelung zu rechnen? zu Frage 1, 4 und 5: Ein Landesprogramm bedarf der sorgfältigen Vorbereitung mit allen Beteiligten. Für die Prüfung der Umsetzung eines regionalen Obst- und Gemüseprogramms.hat sich eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) bestehend aus MLUL, MBJS, MASGF und MdJEV gebildet. Diese IMAG hat eine Ausschreibung zur Umsetzung eines Landesprogramms „Schulobst und -gemüse“ als Studie empfohlen. Diese Ausschreibung wird derzeit vorbereitet. Nach dem derzeitigen Stand werden erste konkrete Ergebnisse zum Schuljahr 2016/2017 vorliegen. Ein Landesprogramm schließt natürlich nicht aus, dass die Stadt Potsdam Vorreiter bei der Erprobung und Umsetzung sein kann. Frage 2: Wann treten die erwähnten Beihilferegelungen in Kraft? zu Frage 2: Der Entwurf der Verordnung der neuen Beihilferegelung der EU für die Abgabe von Obst, Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (Schulprogramm – SP) liegt in mehrfach überarbeiteter Fassung in englischer Übersetzung vor. Jedoch gibt es immer noch einige strittige Punkte, die auf EU-Ebene zu klären sind. Eine erneute und eingehende Prüfung der Inhalte des Verordnungstextes einschließlich seiner Auswirkungen auf der administrativen Ebene kann erst vorgenommen werden, wenn die EU-Regelung endgültig für das Land Brandenburg vorliegt. Frage 3: Wie steht die Landesregierung zu den Zielen des Programms, d.h. der besseren Einbeziehung von regionalem Obst und Gemüse in die Versorgung der Schülerinnen und Schüler? zu Frage 3: Es bleibt das Ziel, regionale Obst- und Gemüseerzeuger vorzugsweise einzubeziehen , soweit dem keine wettbewerbsverzerrenden Aspekte entgegenstehen.