Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3135 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1243 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2909 Einsatz von Hilfslehrern in Erstaufnahmeeinrichtungen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1243 vom 05.11.2015: Ehrenamtliche Deutschlehrer gibt es überall in der Bundesrepublik in den Asylbewerberheimen . Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Deutschlehrer sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Brandenburg tätig? (Bitte nach Anzahl der Deutschlehrer pro Erstaufnahmeeinrichtung) 2. Welche berufliche Qualifikationen bzw. Ausbildungsstand haben die dort tätigen Deutschlehrer? (Bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung) 3. Sind der Landeregierung Fälle bekannt, in denen Auszubildende bzw. Lehrlinge als Deutschlehrer eingesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Deutschlehrer sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Brandenburg tätig? (Bitte nach Anzahl der Deutschlehrer pro Erstaufnahmeeinrichtung) zu Frage 1: Die ehrenamtlichen Helfer der Kirchen oder anderer Träger organisieren den Deutschunterricht in der Erstaufnahmeeinrichtung und deren Außenstellen weitgehend selbständig. In Abstimmung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) werden die ehrenamtlichen Helfer der Kirchen oder anderer Träger auch eigenständig eingesetzt. Daher liegen der Landesregierung keine Angaben darüber vor, wie viele ehrenamtliche Deutschlehrer in der Erstaufnahmeeinrichtung und deren Außenstellen tätig sind. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass das MBJS für Kinder und Jugendliche im schulfähigen Alter Sprachförderkurse vorhält. Die hier zum Einsatz kommenden Lehrkräfte stehen in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land Brandenburg , so dass ihre Tätigkeit nicht als Ehrenamt zu sehen ist. Frage 2: Welche berufliche Qualifikationen bzw. Ausbildungsstand haben die dort tätigen Deutschlehrer? (Bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung) zu Frage 2: Zur Qualifikation der ehrenamtlichen Deutschlehrer liegen der Landesregierung aus den zu Frage 1 genannten Gründen keine Informationen vor. Frage 3: Sind der Landeregierung Fälle bekannt, in denen Auszubildende bzw. Lehrlinge als Deutschlehrer eingesetzt werden? zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen in diesem Zusammenhang Auszubildende bzw. Lehrlinge als Deutschlehrer eingesetzt werden.