Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3140 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1248 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/2914 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) – Oktober 2015 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1248 vom 05.11.2015: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen und zu analysieren, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden im Oktober 2015 in dem Bereich „PMK-rechts“ (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Störungen der Totenruhe, - Bildung einer kriminellen Vereinigung und - sonstige Straftaten. 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? 5. Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o.ä.? 6. Aus welchen Straftaten setzen sich die „sonstigen Straftaten“ im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Oktober 2015? 7. Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. 8. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Oktober 2015 in dem Bereich „PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung einer kriminellen Vereinigung und sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Für den Monat Oktober 2015 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) bisher 133 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert (Stand: 11.11.2015). Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Oktober 2015 Gewaltdelikte 7 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 1 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 125 Gesamt 133 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden sieben politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst . Diese sind alle als extremistisch bewertet worden. Eine detaillierte Übersicht zu den weiteren Punkten der Frage-stellung ist in der Anlage dargestellt. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Oktober 2015 wurden keine terroristischen Straftaten zum Phänomenbereich PMK -rechts- erfasst. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Oktober 2015 wurde eine Straftat gemäß § 168 StGB - Störung der Totenruhe im Phä-nomenbereich PMK -rechts- registriert. Diese wurde am 12.10.2015 in Wittstock, Landkreis Prignitz begangen. Täter konnten bislang nicht ermittelt werden . Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hier-bei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis , Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen , wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB sowie der Bildung terroristischer Vereinigungen gem. § 129a StGB, die in den Bereich PMK-rechts fallen , wurden für den Monat Oktober 2015 nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Oktober 2015? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 125 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 66 Volksverhetzung § 130 StGB 25 Beleidigung/Verleumdung § 185 StGB 8 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 11 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB 1 Hausfriedensbruch § 123 StGB 2 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB 3 Verstoß gegen das Versammlungsgesetz VersG 4 Verstoß gegen das Waffengesetz WaffG 3 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 125 Frage 7: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Frage 8: Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 7 und 8: Die Fragestellungen zu den Nachmeldungen enthalten keine Aussagen auf welche Daten Bezug genommen wird. Sie können daher nicht beantwortet werden. Stand: 13.11.2015 Anlage Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Unterthemenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 223 03.10.2015 Finsterwalde Elbe-Elster fremdenfeindlich 0 1 Frankreich 2 224 09.10.2015 Cottbus Cottbus fremdenfeindlich, Ausländer-/Asylthematik, Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus 0 1 Irak 3 185 10.10.2015 Cottbus Cottbus fremdenfeindlich, Ausländer-/Asylthematik 0 1 Eritrea 4 224 15.10.2015 Jüterbog Teltow-Fläming fremdenfeindlich, Ausländer-/Asylthematik 0 1 Afghanistan 5 308 21.10.2015 Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder) fremdenfeindlich, gegen Asylunterkünfte 0 - 6 223 22.10.2015 Cottbus Cottbus gegen Links 0 2 Deutschland 7 306 25.10.2015 Blankenfelde-Mahlow Teltow-Fläming fremdenfeindlich, gegen Asylunterkünfte 0 - Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts-