Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3147 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1252 des Abgeordneten Hendryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2918 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1252 vom 05.11.2015: Vergabe eines Untersuchungsauftrages zur Ermittlung des Gefahrenpotenzials der mit Giftmüll belasteten Trottheide In der Trottheide bei Zehdenick-Marienthal lagert seit Jahren hochgiftiger, kriminell abgelagerter Müll inmitten geschützter Natur. Mit dem aktuellen Haushaltsplan wurden nunmehr 100.000 Euro bereitgestellt, um die seit vielen Jahren erforderlichen Untersuchungen zur Ermittlung des Gefahrenpotenzials der mit Giftmüll belasteten Trottheide durchzuführen. Angesichts der damals unsachgemäßen Flutung im Einlagerungsbereich handelt es sich um eine sehr komplexe Aufgabe, denn es geht hierbei nicht nur um die Erkenntnis, was seinerzeit illegal eingebracht wurde. Dies ist aus den alarmierenden Bestandsaufnahmen und Gutachten des zwischenzeitlichen Strafprozesses zumindest in Teilen bekannt. Die Experten waren sich einig, dass aus der Interaktion zwischen den eingebrachten Stoffen im feuchten Milieu zusätzliche Gefahren durch neue, bisher nicht berechenbare Reaktionen und möglicherweise hochtoxische Stoffe entstehen können und vermutlich auch werden. Bereits mit Stand Ende 2012 wurden nach Erhebungen des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) im Rahmen des Grundwasser-Monitorings Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellen für einige Schwermetalle festgestellt . Und auch nach den Abschlussfeststellungen des Büros Dr. Beerbalk waren zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung in einigen Fällen bereits ebenfalls überschritten (regelmäßig Eisen, Mangan, Ammonium, aber vereinzelt auch Arsen, Blei, Cadmium u.a.). Gefährdungstoleranzen oder Belastungsreserven unterhalb der kritischen Werte können demnach nicht mehr einkalkuliert werden, unabhängig davon, ob diese Verunreinigungen aus dem Tagebaurestloch oder anderen Quellen stammen. Mit Löchern in der Tonschicht in Richtung Grundwasserschichten ist nach Aussagen von Zeitzeugen im Tagebaurestloch generell zu rechnen. Es geht also um die Abschätzung der dynamischen Gefahrenmobilisierung, die im Strafprozess von Gutachterseite als eine „Zeitbombe von 180 Jahren“ bezeichnet wurde. Von den aussagekräftigen und belastbaren Antworten auf die damit verbundenen dringlichen Fragen wird die Bewertung der drohenden Gefahren und der erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Abwehr entscheidend abhängen. Einer methodisch sauberen Untersuchung kommt deshalb ein hoher Stellenwert zu. Dazu hatte das Helmholtz UFZ Leipzig bereits 2012 ein Konzept erarbeitet, das vom LBGR und der Bürgerinitiative Trottheide e.V. als Untergrenze einer fachlich nach dem Stand der Wissenschaft zu verantwortenden Gefährdungsuntersuchung bewertet wurde. Ebenso bedeutsam ist die Qualität der Arbeit des Auftragnehmers der Untersuchung . Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Wann und wie hat die Vergabe eines Gutachterauftrages stattgefunden? 2. Was waren die Gründe für die letztliche Auswahl des Auftragnehmers und steht dieser Auftragnehmer noch in anderen Geschäftsbeziehungen mit dem LBGR? 3. Orientiert sich der vergebene Untersuchungsauftrag an dem Konzept des Helmholtz UFZ Leipzig? Wenn nein, warum nicht und worin bestehen die jeweiligen Abweichungen? 4. Sind im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die illegalen Einlagerungen selbst, welche bereits damals mit teils neutralem Boden überdeckt wurden, inzwischen aber auch mit neuem Sediment überlagert sein können, in der Tiefe ihrer Lagerung untersucht worden? Wenn ja, mit welcher Technik (Verortung, Entnahme ) wurden diese Proben im gefluteten Restloch an den richtigen Stellen in der richtigen Tiefe entnommen? Wenn nein, warum nicht? 5. Wurde der Auftragnehmer im Rahmen des Untersuchungsauftrages dazu verpflichtet , die besorgniserregenden Feststellungen des LBGR und des Büros Dr. Beerbalk von 2012 sowie die darüber hinaus vorliegenden Erkenntnisse, wie z.B. aus den Sachverständigengutachten im Strafprozess, in seine Erhebungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen einzubeziehen? 6. Wie ist der weitere Zeitplan bis zur Offenlegung der Ergebnisse unmittelbar nach Vorlage des Abschlussberichts durch den Auftragnehmer? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann und wie hat die Vergabe eines Gutachterauftrages stattgefunden? zu Frage 1: Nach Ausschreibung und Prüfung der Angebote erfolgte durch das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) am 27.08.2015 die Auftragsvergabe. Frage 2: Was waren die Gründe für die letztliche Auswahl des Auftragnehmers und steht dieser Auftragnehmer noch in anderen Geschäftsbeziehungen mit dem LBGR? Frage 3: Orientiert sich der vergebene Untersuchungsauftrag an dem Konzept des Helmholtz UFZ Leipzig? Wenn nein, warum nicht und worin bestehen die jeweiligen Abweichungen ? zu den Fragen 2 und 3: Das qualitativ beste und sich am Konzept des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung orientierende Untersuchungsprogramm erhielt den Zuschlag. Der Auftragnehmer , das Institut für Wasser und Boden Dr. Uhlmann aus Dresden, erhielt durch das LBGR erstmals einen Untersuchungsauftrag im Zusammenhang mit illegalen Abfallverbringungen. Es war bereits Auftragnehmer des LBGR im Bereich Sulfatisierung und Verockerung der Lausitzer Fließgewässer. Frage 4: Sind im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die illegalen Einlagerungen selbst, welche bereits damals mit teils neutralem Boden überdeckt wurden, inzwischen aber auch mit neuem Sediment überlagert sein können, in der Tiefe ihrer Lagerung untersucht worden? Wenn ja, mit welcher Technik (Verortung, Entnahme) wurden diese Proben im gefluteten Restloch an den richtigen Stellen in der richtigen Tiefe entnommen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Wie im Konzept des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung vorgesehen, sind Sedimentproben entnommen worden. Tiefere Kernbohrungen waren im Konzept des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung nicht vorgesehen. Für die mit dem Untersuchungsauftrag verbundene Zielstellung einer Konkretisierung des Gefährdungspotentials brächten derartige Tiefbohrungen auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn , da die Abfallzusammensetzung im Rahmen der bereits 2006 ff. erfolgten Untersuchungen ausreichend überprüft und beschrieben wurde. Frage 5: Wurde der Auftragnehmer im Rahmen des Untersuchungsauftrages dazu verpflichtet , die besorgniserregenden Feststellungen des LBGR und des Büros Dr. Beerbalk von 2012 sowie die darüber hinaus vorliegenden Erkenntnisse, wie z.B. aus den Sachverständigengutachten im Strafprozess, in seine Erhebungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen einzubeziehen? zu Frage 5: Die dem LBGR vorliegenden Erkenntnisse und Bewertungen zum Schadstoffpotential wurden dem Auftragnehmer zur Information und Berücksichtigung zur Verfügung gestellt. Frage 6: Wie ist der weitere Zeitplan bis zur Offenlegung der Ergebnisse unmittelbar nach Vorlage des Abschlussberichts durch den Auftragnehmer? zu Frage 6: Nach Abnahme und Auswertung der Ergebnisse des Gutachtens durch den Auftraggeber LBGR ist im 1. Halbjahr 2016 eine Präsentation der Ergebnisse in der Gemeinde Marienthal-Trottheide auch unter Beteiligung des Trottheide e. V. vorgesehen .