Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3160 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1260 des Abgeordneten Raik Nowka der CDU-Fraktion Drucksache 6/2943 Zukunft des Landesamtes für Soziales und Versorgung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1260 vom 10.11.2015: Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 544 (DS: 6/1624) hervorgeht, wurden in Cottbus und Frankfurt/Oder seit 2006 bereits zahlreiche Arbeitsplätze in der Landesverwaltung abgebaut. In Cottbus stehen 554 abgebauten Arbeitsplätzen lediglich 192 neu geschaffene gegenüber . Damit sind in den letzten Jahren bereits 362 attraktive, sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze der Landesverwaltung aus der Lausitz verschwunden. In Frankfurt/Oder wurden 539 Stellen abgebaut und nur 108 neue Stellen der Landesverwaltung geschaffen, so dass hier 431 Stellen weniger vorhanden sind. Nach den Vorstellungen der Landesregierung steht mit der Kommunal- und Funktionalreform das Landesamt für Soziales und Versorgung sowohl in Cottbus als auch in Frankfurt/Oder zur Disposition. Das würde den Abbau von weiteren 250 Arbeitsplätzen in Cottbus und 80 in Frankfurt/Oder bedeuten. Die damit einhergehende Schwächung der beiden Oberzentren steht im deutlichen Widerspruch zu den Erklärungen der Landesregierung und des Ministerpräsidenten, Brandenburgs, äußere Regionen stärken zu wollen. Darüber hinaus besteht ein Widerspruch zur Regelung im aktuellen Entwurf des Landesaufnahmegesetzes, in dem das Landesamt für Soziales und Versorgung Sonderaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte sein soll. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern mit der Auflösung der Versorgungsämter sind negativ. Der Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen äußerte sich in einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 21. Januar 2015 (Apr. 16/803) folgendermaßen: 1. „Die Auflösung der Versorgungsämter war politisch falsch, ein außerordentlich schwerer Fehler. 2. Die Auflösung war sehr teuer und wird dies noch viele Jahre sein – mit allen Konsequenzen für den Landeshaushalt. 3. Die Auflösung war fachlich nicht geboten.“ In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Aufgabenübertragung auf die Kreise wieder rückgängig gemacht. Ich frage die Landesregierung: 1. Welcher Mehrwert ergibt sich nach Auffassung der Landesregierung aus einer Aufgabenübertragung der vom LASV an den Standorten Cottbus und Frankfurt /Oder wahrgenommenen Aufgaben auf die Kommunen? 2. Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Aufgaben in den Kreisen und Kommunen in gleicher Qualität wahrgenommen werden können? Wenn ja, aus welchen Gründen? 3. Hat die Landesregierung in Einhaltung des Grundsatzes des Ministerpräsidenten zur Verwaltungsstrukturreform: „Form follows function“ Vorstellungen eines dezentralen Stellenplanes für die spezialisierten Arbeitseinheiten des LASV? Wenn ja, wie sehen diese aus? 4. Wie erklärt sich die Landesregierung die negative Einschätzung der Folgen der Auflösung der Landesämter für Soziales und Versorgung in anderen Bundesländern ? 5. Hat das LASV - wie im vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden - auch nach der Veraltungsstrukturreform Bestand oder soll es dann - wie im Entwurf des Landesaufnahmegesetzes verankert - ausschließlich für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig sein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Verwaltungsstrukturreform 2019 und den zugehörigen Reformgesetzen ist ein Leitbild zugrunde zu legen. Die Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgelegt. Das Leitbild soll eine hohe demokratische Legitimation besitzen. Daher soll im Rahmen eines breiten öffentlichen Dialogs dieser Entwurf mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, der Wirtschaft sowie Interessensvertretern diskutiert werden. Dies ist ein ergebnisoffener Prozess. Im Sommer 2016 wird der Landtag über das Leitbild entscheiden. Frage 1: Welcher Mehrwert ergibt sich nach Auffassung der Landesregierung aus einer Aufgabenübertragung der vom LASV an den Standorten Cottbus und Frankfurt/Oder wahrgenommenen Aufgaben auf die Kommunen? zu Frage 1: In dem von ihr vorgelegten Leitbildentwurf hat die Landesregierung vorgeschlagen, die Aufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) auf die kommunale Ebene zu übertragen, wobei eine zentrale Aufgabenwahrnehmung – z. B. durch den Erhalt der bisherigen Behördenstruktur – und eine effektive Aufsicht gewährleistet werden sollen. Durch die Verlagerung der Aufgaben auf die kommunale Ebene kann grundsätzlich eine größere Bürger- und Problemnähe erreicht werden. Auch bestehen im Bereich der Sozialverwaltung auf Kreisebene bereits zahlreiche Kompetenzen, so dass sich hier Schnittmengen zu den Aufgaben der Sozial- und Gesundheitsämter ergeben. Durch die Aufgabenübertragung kann insoweit eine verstärkte Bündelungsfunktion erreicht werden. Frage 2: Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Aufgaben in den Kreisen und Kommunen in gleicher Qualität wahrgenommen werden können? Wenn ja, aus welchen Gründen? zu Frage 2: Die zu übertragenden Aufgaben können auch auf kommunaler Ebene sachgerecht erfüllt werden. Zum einen geht das vorhandene Fachwissen durch eine Aufgabenübertragung nicht verloren. Es gilt der Grundsatz: Das Personal folgt der Aufgabe. Zum anderen soll die gesetzmäßige Erfüllung und gleichmäßige Durchführung der Aufgaben auch durch eine effektive Aufsicht gesichert werden. Frage 3: Hat die Landesregierung in Einhaltung des Grundsatzes des Ministerpräsidenten zur Verwaltungsstrukturreform: „Form follows function“ Vorstellungen eines dezentralen Stellenplanes für die spezialisierten Arbeitseinheiten des LASV? Wenn ja, wie sehen diese aus? zu Frage 3: Die Ausgestaltung des Stellenplans erfolgt in Zuständigkeit und Verantwortung der Gebietskörperschaften, die für die jeweilige Aufgabe zuständige Aufgabenträger sind. Ob und inwieweit dem Land künftig eine solche Zuständigkeit und Verantwortung obliegen wird, kann erst beantwortet werden, wenn der brandenburgische Landtag die endgültige Fassung des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 beschlossen hat. Frage 4: Wie erklärt sich die Landesregierung die negative Einschätzung der Folgen der Auflösung der Landesämter für Soziales und Versorgung in anderen Bundesländern? zu Frage 4: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, das Zustandekommen von Einschätzungen in anderen Bundesländern zu ergründen. Frage 5: Hat das LASV - wie im vorliegenden Gesetzentwurf zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden - auch nach der Veraltungsstrukturreform Bestand oder soll es dann - wie im Entwurf des Landesaufnahmegesetzes verankert - ausschließlich für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig sein? zu Frage 5: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn der brandenburgische Landtag die endgültige Fassung des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 beschlossen hat.