Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3161 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1245 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2911 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1120 vom 22.09.2015 – Maßnahmenpaket zum Stopp von Wohnungsrückbau Wortlaut der Kleinen Anfrage 1245 vom 5.11.2015: Aus den gegebenen Antworten der Landesregierung haben sich neue Fragen ergeben : 1.) Zur Antwort Frage 1: Wann wurden und werden Gespräche geführt? Wer ist bei diesen Gesprächen involviert (gewesen)? 2.) Zur Antwort Frage 8: Wurden neue Fördermittel für Bedarfe, die aus der Unterbringung von Flüchtlingen resultieren, bereitgestellt? 3.) Zur Antwort Frage 9: Werden im Rahmen der kurzfristigen Herstellung der Bewohnbarkeit Vergabeverfahren verkürzt bzw. ohne öffentliche Ausschreibung durchgeführt? Sind mit der kurzfristigen Herstellung der Bewohnbarkeit höhere Kosten als im Normalfall verbunden? 4.) Zur Antwort Frage 10: Ist es demnach möglich, dass für Wohnungen die Fördermittel zur Herstellung der Wohnbarkeit erhalten haben, direkt nach Abschluss der Maßnahmen Fördermittel zum Abriss beantragt werden können? 5.) Zur Antwort Frage 11: Welche Kosten verursacht eine leerstehende Wohnung im Durchschnitt? Wie viel kostet eine Wiederherstellung einer zum Abriss vorgesehenen Wohnung im Durchschnitt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zur Antwort Frage 1: Wann wurden und werden Gespräche geführt? Wer ist bei diesen Gesprächen involviert (gewesen)? Zu Frage 1: Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat am 9.10.2015 und 15.10.2015 zwei Workshops zum Teilprogramm Stadtumbau Ost „Herrichtung von Flüchtlingswohnungen“ mit den Stadtumbaukommunen, den Wohnungsunternehmen , Landkreisen und den Verband Berlin Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) durchgeführt. Frage 2: Zur Antwort Frage 8: Wurden neue Fördermittel für Bedarfe, die aus der Unterbringung von Flüchtlingen resultieren, bereitgestellt? Frage 3: Zur Antwort Frage 9: Werden im Rahmen der kurzfristigen Herstellung der Bewohnbarkeit Vergabeverfahren verkürzt bzw. ohne öffentliche Ausschreibung durchgeführt ? Sind mit der kurzfristigen Herstellung der Bewohnbarkeit höhere Kosten als im Normalfall verbunden? Zu Fragen 2 und 3: Aus dem Teilprogramm Stadtumbau Ost „Herrichtung von Flüchtlingswohnungen“ hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bisher für ca. 1500 herzurichtende Wohnungen ca. 6,2 Mio. € Fördermittel bewilligt. Dabei differieren die Kosten der Herstellung der Bewohnbarkeit je nach Zustand und der Größe der vorhandenen Wohnung. Für die Umsetzung sind die Bewilligungsempfänger verantwortlich. Frage 4: Zur Antwort Frage 10: Ist es demnach möglich, dass für Wohnungen die Fördermittel zur Herstellung der Wohnbarkeit erhalten haben, direkt nach Abschluss der Maßnahmen Fördermittel zum Abriss beantragt werden können? Zu Frage 4: Nein. Frage 5: Zur Antwort Frage 11: Welche Kosten verursacht eine leerstehende Wohnung im Durchschnitt? Wie viel kostet eine Wiederherstellung einer zum Abriss vorgesehenen Wohnung im Durchschnitt? Zu Frage 5: Die Kosten einer leerstehenden Wohnung werden von einer Vielzahl von Faktoren, wie Größe, Bewirtschaftungskosten, Altschulden, vorhandene Kredite und Minderung des Bilanzwertes beeinflusst und sind deshalb vom Einzelfall abhängig. Die durchschnittlichen Kosten der Herstellung der Bewohnbarkeit lassen sich erst feststellen, wenn dem Ministerium die Abrechnungen zu den noch durchzuführenden Maßnahmen vorliegen.