Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3174 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1265 der Abgeordneten Roswitha Schier und Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/2980 Dauerkranke Lehrer an der Grund- und Oberschule Burg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1265 vom 13.11.2015: An der Grund- und Oberschule Burg sind in der Primarstufe vier Lehrkräfte langzeiterkrankt. Sowohl der Sorbisch- und Witaj-Unterricht als auch die Fächer Mathematik und Deutsch sind betroffen. In diesem Schuljahr konnte bis zum 16.092015 in einzelnen Klassenstufen kein Sorbisch- und Witaj-Unterricht durchgeführt werden. Trotz Zuweisung einer Vertretungslehrkraft kann der Unterricht offenbar noch immer nicht im vollen Umfang stattfinden. Deutsch und Mathematik wiederum können in verschiedenen Klassen nur über das Vertretungsbudget realisiert werden. Bei den Eltern wächst die Sorge um die Unterrichtsqualität. Die Grund- und Oberschule Burg ist zudem als „inklusive Grundschule“ mit vielen besonderen Schülerinnen und Schülern konfrontiert, die von vorherein eine stabile Lehrerausstattung nötig machen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Unterrichtsstunden konnten im aktuellen Schuljahr in den Fächern Sorbisch /Witaj, Mathematik und Deutsch nicht von der regulären Lehrkraft erteilt werden? Wie viele sind ersatzlos ausgefallen? (bitte für alle betroffenen Jahrgangsstufen und für die erfragten Fächer getrennt auflisten) 2. Wie plant die Landesregierung den Sorbisch- und Witaj-Unterricht möglichst schnell in vollem Umfang abzusichern? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Schulkonferenz, die an die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle abgeordnete Kollegin zurückzurufen ? Datum des Eingangs: 09.12.2015 / Ausgegeben: 14.12.2015 2 4. Viele betroffene Eltern sorgen sich um die Qualität des vertretungsweise erteilten Unterrichts in Mathematik und Deutsch. Wie sichert die Landesregierung die Qualifikation der Vertretungslehrer ab? Und warum werden die offenbar sehr langfristig vakanten Stellen nicht regulär nachbesetzt? 5. In der Sekundarstufe der Schule wird zum 2. Schulhalbjahr eine Lehrkraft ausscheiden . Wie wird die zuständige Regionalstelle für Ersatz sorgen? 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus diesen Problemen für den Umgang mit langzeiterkrankten Lehrern und für das Gesundheitsmanagement an Brandenburger Schulen? 7. Die Gemeinden im Einzugsgebiet der Grund- und Oberschule Brück bereiten sich aktuell auf die Aufnahme mehrerer schulpflichtiger Flüchtlingskinder vor. Inwieweit plant die zuständige Regionalstelle, der Schule zusätzliche Lehrerwochenstunden für diese Aufgabe zuzuweisen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unterrichtsstunden konnten im aktuellen Schuljahr in den Fächern Sorbisch /Witaj, Mathematik und Deutsch nicht von der regulären Lehrkraft erteilt werden ? Wie viele sind ersatzlos ausgefallen? (bitte für alle betroffenen Jahrgangsstufen und für die erfragten Fächer getrennt auflisten) Zu Frage 1: Tabelle 1: Vertretung über das Vertretungsbudget Unterrichtsfach Jahrgang Anzahl der Stunden Sorbisch 2 22 Witaj 2 16 8 8 Mathematik 3 55 Deutsch 4 56 Tabelle 2: Nicht erteilte Stunden Unterrichtsfach Jahrgang Anzahl der Stunden Sorbisch 1 22 4 12 5 12 6 12 Witaj 1 66 3 2 17 3 55 4 31 5 49 6 41 Der Sorbischunterricht ist bis zum 16.09.2015 wegen Langzeiterkrankungen von zwei Lehrkräften ausgefallen. Danach wurde eine Lehrkraft durch Umsetzung von einer anderen Schule eingesetzt. Der Witajunterricht kann wegen Langzeiterkrankungen von zwei Lehrkräften nicht erteilt werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben im regulären Fachunterricht, haben keinen Ausfall. Frage 2: Wie plant die Landesregierung den Sorbisch- und Witaj-Unterricht möglichst schnell in vollem Umfang abzusichern? Zu Frage 2: An der Grund- und Oberschule Burg besteht ein Bedarf von insgesamt 75 LWS in Sorbisch und Witaj, und es stehen normalerweise fünf Lehrkräfte mit Sorbischausbildung zur Verfügung. Von vier langzeiterkrankten Lehrkräften besitzen zwei eine Sorbischausbildung, was die Situation in diesem Bereich besonders schwerwiegend gestaltet. Als Reaktion darauf hat die Regionalstelle Cottbus des Landesschulamts zum 16.09.2015 die Umsetzung einer Lehrkraft mit Sorbisch vom Niedersorbischen Gymnasium im Umfang von 16/25 LWS veranlasst. Es besteht die Option, den Umfang im 2. Halbjahr zu erhöhen, wenn die Lehrkraft dem zustimmt. Die Ressourcenausstattung ist vorhanden. Gegenwärtig wird von der Regionalstelle außerdem geprüft, ob eine Lehrerin (schwerbehindert) sich freiwillig zum 2. Halbjahr umsetzen lässt. Es liegt noch kein Ergebnis vor, denn die sich daraus ergebende Lücke muss ebenfalls geschlossen werden. In der vorliegenden Bewerberdatei gibt es gegenwärtig keine Bewerbung mit Sorbischausbildung; dies wird regelmäßig überprüft. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Schulkonferenz, die an die Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle abgeordnete Kollegin zurückzurufen ? Zu Frage 3: Die mit 6 LWS abgeordnete Lehrerin steht der Schule ab 01.01.2016 wieder voll zur Verfügung. Eine frühere Umsetzung der von der Schulkonferenz geforderten Maßnahme war nicht möglich, da die Lehrerin mit ihren 6 LWS im Diagnostik- und Förderausschussverfahren in den Ü1- und Ü7-Verfahren eingebunden ist. Frage 4: Viele betroffene Eltern sorgen sich um die Qualität des vertretungsweise erteilten Unterrichts in Mathematik und Deutsch. Wie sichert die Landesregierung die Qualifikati- 4 on der Vertretungslehrer ab? Und warum werden die offenbar sehr langfristig vakanten Stellen nicht regulär nachbesetzt? Zu Frage 4: Die Geeignetheit von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht, auch zur Vertretung, wird durch die Schulleitung sowie die Schulaufsicht im Rahmen ihrer schulgesetzlichen Aufgaben unter Berücksichtigung vorhandener Qualifikationen und Erfahrungen im Einzelfall mit Blick auf den geplanten Einsatz geprüft und festgestellt. Dazu gehört insbesondere, dass die Lehrkraft in der Lage sein muss, entsprechend den Vorgaben des Rahmenlehrplans zu unterrichten. Wenn durch Lehrkräfte selbst oder die Schulleitung Defizite und Fortbildungsbedarf bezüglich Didaktik, Methodik oder fachlicher Inhalte festgestellt werden, erfolgen geeignete Maßnahmen zur Unterstützung dieser Lehrkräfte. Dies kann zum Beispiel an der eigenen Schule durch Hilfestellung anderer Lehrkräfte, wie der entsprechenden Fachkonferenz, erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die BUSS-Agentur der zuständigen Regionalstelle des Landesschulamts die Unterstützung durch Angebote des BUSS in Anspruch zu nehmen. Zur Sicherung der Qualität des Unterrichts stellt das Land Brandenburg Laufbahnbewerber, d. h. voll ausgebildete Lehrkräfte, ein. Die Regionalstellen des Landesschulamts können hierfür auf die online-Bewerberdatenbank zurückgreifen. Soweit sie daraus für bestimmte Schulen keine Lehrkräfte gewinnen können, stellen sie die schulscharfen Bedarfe im Fachkräfteportal ein, um so weitere Laufbahnbewerber für den Schuldienst im Land Brandenburg zu gewinnen. Nur wenn auch danach für einzelne Schulstandorte keine Einstellung von Laufbahnbewerbern möglich ist, stellen die Regionalstellen ebenfalls Nichtlaufbahnbewerber, in der Regel zunächst befristet, ein. Durch dieses Verfahren wird dem Grundsatz der Bestenauslese des Artikels 33 Absatz 5 Grundgesetz Rechnung getragen. Für kurzfristige Vertretungsbedarfe an den Schulen, insbesondere durch akute erkrankungsbedingte Ausfälle von Lehrkräften, stehen die schulischen Vertretungsbudgets zur Verfügung. Mit diesem zusätzlichen Instrument können kurzfristig kurzzeitige Einstellungen vorgenommen werden. Da diese für Laufbahnbewerber i.d.R. unattraktiv sind, muss für diese Einstellungen verstärkt auf Nichtlaufbahnbewerber zurückgegriffen werden. Diese nur zur kurzzeitigen Vertretung eingestellten Lehrkräfte werden nicht gesondert qualifiziert, sie sollen den akut anfallenden Bedarf absichern und Unterrichtsausfälle vermeiden. Gleichwohl achten die Schulleitungen und Regionalstellen darauf, dass die Unterrichtserteilung durch Personen, die keine Ausbildung als Lehrkraft haben, pädagogisch vertretbar ist. Es erfolgt eine Nachbesetzung längerfristiger Vertretungsbedarfe. Hierfür stehen den Regionalstellen 100 zusätzliche Planstellen (neben der 3-prozentigen Vertretungsreserve) zur Verfügung. Aufgrund der längeren Vertragsdauer gelingt es hier eher Laufbahnbewerber zu finden und einzustellen. Mit Blick auf die künftigen Einstellungsbedarfe sind bei solchen Konstellationen die Chancen größer geworden, um eine Entfristung oder eine unmittelbare unbefristete Einstellung zu ermöglichen. Somit lassen sich die Unterrichtsqualität und pädagogische Kontinuität sichern. 5 Soweit für einzelne Schulen für langfristige Vertretungen auf Nichtlaufbahnbewerber zurückgegriffen werden muss, bestehen im Land Brandenburg verschiedene Fortbildungsangebote, die u. a. vom Landesinstitut für Schule und Medien angeboten werden und die eigene Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte nach § 67 Absatz 3 BbgSchulG unterstützen. Ob es darüber hinaus möglich ist, Nichtlaufbahnbewerber lehrerbildungsrechtlich zu qualifizieren (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst und besonderer Zugang zum Vorbereitungsdienst, § 7 BbgLeBiG), hängt davon ab, ob die Lehrkraft die Voraussetzungen erfüllt, ob eine Qualifizierung zur Deckung des künftigen Unterrichtsbedarfs erforderlich ist und ob die erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind. Frage 5: In der Sekundarstufe der Schule wird zum 2. Schulhalbjahr eine Lehrkraft ausscheiden . Wie wird die zuständige Regionalstelle für Ersatz sorgen? Zu Frage 5: Zum Ende des 1. Halbjahres scheidet eine Lehrkraft mit der Qualifizierung Ma/Ph aus. Ab dem 01.11.2015 hat die Schule vorerst befristet Ersatz. Die Entfristung ist zum 01.02.2016 geplant. Des Weiteren stehen der Schule seit Schuljahresbeginn fünf Personen im Rahmen des Vertretungsbudgets in unterschiedlichem Stundenumfang und mit unterschiedlicher Ausbildung zur Verfügung. Zum 01.02.2016 ist zusätzlich die Einstellung einer Lehrkraft mit Lehramt für die Primarstufe geplant. Frage 6: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus diesen Problemen für den Umgang mit langzeiterkrankten Lehrern und für das Gesundheitsmanagement an Brandenburger Schulen? Zu Frage 6: Dass das Gesundheitsmanagement einen hohen Stellenwert hat, lässt sich bereits daran erkennen, dass hierfür beim Landesschulamt eine gesonderte Referentenstelle geschaffen wurde, die unmittelbar der dortigen Leitung unterstellt ist. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 370 „Förderung der Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern an Brandenburgs Schulen“ der Abgeordneten Britta Müller, SPD (Drucksache 6/1072), verwiesen. Frage 7: Die Gemeinden im Einzugsgebiet der Grund- und Oberschule Brück bereiten sich aktuell auf die Aufnahme mehrerer schulpflichtiger Flüchtlingskinder vor. Inwieweit plant die zuständige Regionalstelle, der Schule zusätzliche Lehrerwochenstunden für diese Aufgabe zuzuweisen? Zu Frage 7: Für die Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass es sich weiterhin um die Grund- und Oberschule Burg handelt, nicht um den rund 126 km entfernten Ort Brück. 6 Zum Verfahren der Aufnahme und Beschulung von Flüchtlingskindern und Kindern von Asylbewerbern bzw. unbegleiteten Minderjährigen wurde mit den Schulleitungen die Vorgehensweise nach der Eingliederungsverordnung besprochen. Immer auf die spezifische Situation an der Einzelschule abgestimmt, werden den Schulen die notwendigen Stunden zur Verfügung gestellt. Die Grund- und Oberschule Burg verfügt gegenwärtig über 2 LWS für Einzugliedernde. Sollte der Bedarf steigen, wird entsprechend nachgesteuert.