Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3175 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1200 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/2814 Wirtschaftsstraftaten in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1200 vom 21. Oktober 2015: Auf dem 114. Wirtschaftsforum Brandenburg am 29. Juni 2015 führte der Brandenburgische Justizminister zur Wirtschaftskriminalität im Land Brandenburg aus, dass die durchschnittlichen Verfahrensdauern bei Wirtschaftsstraftaten in Brandenburg wegen der Kompliziertheit der Ermittlungen angestiegen seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen sind bei den Staatsanwaltschaften in Brandenburg jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 anhängig gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? 2. Wie hoch sind die durch Wirtschaftsstrafsachen verursachten Schäden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? 3. Wie viele Täter wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 ermittelt (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? Wie viele der Täter stammen aus Brandenburg, aus welchen anderen Bundesländern und aus welchen anderen Staaten? Zu wie vielen Straftaten konnten keine Täter ermittelt werden? 4. Wie viele Unternehmen und wie viele private Personen sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Opfer von Wirtschaftsstraftaten geworden (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? 5. Wie ist die tatsächliche und die im Haushaltsplan vorgesehene Personalausstattung im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen sowie bei den zuständigen Gerichten im ersten Rechtszug und in den Rechtsmittelinstanzen im Land Brandenburg gewesen (bitte auch aufschlüs- seln nach VZE, Staatsanwälten, Richtern und nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst)? 6. Welche besonderen Qualifikationen hat dieses Personal? 7. Wie hat sich das Arbeitspensum auch bezogen auf die Anzahl der Fälle und ihres Schwierigkeits- und Aufwandsgrades bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften (auch bezogen auf die einzelnen Staatsanwälte) und bei den jeweiligen Gerichten (auch bezogen auf die einzelnen Richter) jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 dargestellt? 8. Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von Wirtschaftsstrafsachen insgesamt im Land Brandenburg sowie bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten der jeweiligen Instanzen jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichten; nach Verfahrensdauern bis zu einem Jahr, bis zu zwei Jahren, bis zu drei Jahren, bis zu vier Jahren, bis zu fünf Jahren, über fünf Jahre; der durchschnittlichen Verfahrensdauer von dem Eingang bei der Polizei, über die Staatsanwaltschaft, die Entscheidung des Gerichts bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung)? 9. Halten die Staatsanwaltschaften und die Gerichte (z. B. in ihren Stellungnahmen an das Justizministerium) sowie das Justizministerium die Verfahrensdauer und die Personalausstattung für angemessen, und wie begründen sie ihre Auffassung? 10. Wie viele von den Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen bei den Staatsanwaltschaften jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 haben a) länger als zwölf Monate, b) länger als vierundzwanzig Monate, c) länger als sechsunddreißig Monate, d) länger als achtundvierzig Monate, e) länger als sechzig Monate, f) länger als zweiundsiebzig Monate geschwebt, ohne dass eine Abschlussverfügung getroffen worden ist, und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? 11. Gegen wie viele Personen, denen Wirtschaftsstraftaten vorgeworfen werden, konnten bzw. können jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Haftbefehle nicht vollstreckt werden a) wegen Flucht, b) wegen diagnostizierter gegenwärtiger oder dauerhafter Haftunfähigkeit , c) aus sonstigen Gründen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? 12. Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei den zuständigen Strafkammern im ersten Rechtszug anhängig gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Gerichten)? 13. Bei wie vielen der zu Frage 12 genannten Verfahren begann bzw. beginnt die Hauptverhandlung a) später als ein Jahr, b) später als zwei Jahre, c) später als drei Jahre nach Eingang der Anklage, und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Gerichten)? 14. Wie viele der Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafsachen jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 haben länger als a) sechs Monate, b) neun Monate, c) zwölf Monate, d) zwei Jahre, e) drei Jahre, f) vier Jahre, g) fünf Jahre angedauert, und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Gerichten)? 15. Wie viel Zeit haben die zuständigen Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 benötigt, um die bei ihnen anhängigen Wirtschaftsstrafverfahren im ersten Rechtszuge zum Abschluss zu bringen? 16. Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren (berechnet nach den einzelnen Beschuldigten ) sind durch die Staatsanwaltschaften oder Gerichte durch Einstellung jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 – auch teilweise – abgeschlossen worden a) wegen Eintritts der Verjährung, b) gemäß § 153 StPO (Geringfügigkeit), c) gemäß § 153a StPO (Auflagen und Weisungen), d) gemäß §§ 154 und 154a StPO (Ausscheidung von Teilen des Verfahrens zur Konzentration), und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichten)? 17. Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren wurden von den Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gerichtlich durch Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und einschließlich zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung abgeschlossen? Gibt es dieses Strafmaß überdurchschnittlich oft in Brandenburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern ? 18. Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren wurden von den Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gerichtlich durch Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei bis drei Jahren Freiheitsstrafe abgeschlossen? 19. Wie viele der bei Wirtschaftsstrafverfahren jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 zu mehr als zwei bis drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Straftäter sind in Brandenburg direkt in den offenen Vollzug gekommen? Wird der offene Vollzug in den anderen Bundesländern bei Wirtschaftsstrafsachen auch so großzügig angewandt? 20. Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren wurden von den Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gerichtlich durch Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe abgeschlossen? 21. Welches steuerliche Mehrergebnis wurde durch die Bemühungen von Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden in Steuerstrafverfahren (soweit möglich : getrennt nach den einzelnen Steuerarten) seit dem 1. Januar 2010 berechnet ? Welche Beträge konnten davon beigetrieben werden? 22. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Schaden, der der öffentlichen Hand jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 durch Steuerhinterziehungen (wenn möglich: getrennt nach den einzelnen Steuerarten), Konkursdelikte und Subventionsbetrug entstanden ist? 23. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie eine gleichmäßige Anwendung des Strafrechts zu gewährleisten? Wenn ja, welche Maßnahmen auf Landesebene und welche auf Bundesebene? 24. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine wirksamere Verfolgung der grenzüber-schreitenden Kriminalität in Wirtschaftsstrafsachen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen sind bei den Staatsanwaltschaften in Brandenburg jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 anhängig gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? zu Frage 1: Die bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils neu eingetragenen Verfahren ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen . Die Auflistung enthält Angaben zu Wirtschaftsstrafverfahren nach § 74c des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), die im Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y den Sachgebietsschlüsseln (SG) 40, 41 und 42 zugeordnet wurden. Dabei unterliegen dem SG 40 Wirtschaftsstrafsachen im Sinne des § 74c GVG mit Ausnahme der Verfahren, in denen lediglich eine Anklage zum Strafrichter oder ein Strafbefehlsantrag, falls bei diesem nach Einspruch der Strafrichter entscheiden soll, in Betracht kommt; in den letzteren – weniger gewichtigen – Fällen werden die Verfahren dem SG 41 zugeordnet. Bei Einstellungen unterliegt das Wirtschaftsstrafverfahren dem SG 40, wenn die Sache nach Art und Umfang mindestens zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört hätte. Dem SG 42 sind die Steuerstrafsachen zugeordnet. Die Zahlenangaben insbesondere für die Jahre 2010 und 2011 werden durch den Umstand beeinflusst, dass wegen datenschutzrechtlicher Löschungspflichten nicht mehr alle Verfahren in den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensdatenbanken erfasst sind. StA Cottbus SG 40 SG 41 SG 42 Summe 2010 28 2063 406 2497 2011 42 1665 378 2085 2012 14 1391 278 1683 2013 10 1396 258 1664 2014 13 1544 251 1808 2015 24 1206 219 1449 StA Frankfurt (Oder) SG 40 SG 41 SG 42 Summe 2010 12 2105 821 2938 2011 27 353 533 913 2012 28 1194 408 1630 2013 17 1712 229 1958 2014 16 1669 291 1976 2015 9 1462 176 1647 StA Neuruppin SG 40 SG 41 SG 42 Summe 2010 15 1199 117 1331 2011 22 951 392 1365 2012 10 917 84 1011 2013 16 855 104 975 2014 24 988 80 1092 2015 18 1006 50 1074 StA Potsdam SG 40 SG 41 SG 42 Summe 2010 85 1727 231 2043 2011 52 1915 209 2176 2012 68 1558 719 2345 2013 49 1407 120 1576 2014 33 1995 136 2164 2015 42 1742 104 1888 Frage 2: Wie hoch sind die durch Wirtschaftsstrafsachen verursachten Schäden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? zu Frage 2: Die Beantwortung erfolgt in Form einer Tabelle in Aufschlüsselung der Delikte nach Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS). Eine Zuordnung zu den vier Staatsanwaltschaften ist nicht möglich. Die Beträge werden in Euro angegeben und beziehen sich auf polizeilich erfasste Fälle. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamtschaden 286.115.86 3 334.723.5 89 328.797.76 6 278.383.5 09 472.043.480 davon: Wirtschaftskriminalität insgesamt absolut 133.314.88 8 183.178.5 94 185.742.75 8 125.030.5 51 332.491.540 Verhältnis zum PKS-Gesamtschaden (in %) 46,6 54,7 56,5 44,9 70,4 Unterteilung in Deliktgruppen Wirtschaftskriminalität : - Betrug 28.510.461 29.363.45 2 33.192.107 27.469.08 6 42.472.749 - Untreue 18.334.344 36.514.82 7 11.769.328 4.953.938 16.982.206 - Insolvenzstraf - taten 3.636.164 3.729.968 1.123.235 1.911.097 225.130.906 davon Bankrott 3.412.458 3.397.132 1.104.783 878.094 225.130.906 - Straftaten nach AktG, GmbHG, InsO u.a. 82.375.988 112.654.8 03 139.045.04 3 89.557.10 5 46.899.315 davon Insol- venzverschlep - pung (absolut) 75.755.306 112.572.7 01 139.045.04 2 89.552.20 1 46.886.812 Anteil Insolvenz - verschleppung am Gesamtschaden Wirtschaftskrimina - 56,8 61,5 74,9 71,6 14,1 lität (in %) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechts - bestimmungen 35.542 120.365 277.852 125.363 3.652 Frage 3: Wie viele Täter wurden jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 ermittelt (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften )? Wie viele der Täter stammen aus Brandenburg, aus welchen anderen Bundesländern und aus welchen anderen Staaten? Zu wie vielen Straftaten konnten keine Täter ermittelt werden? zu Frage 3: Valide Angaben zu Anzahl und Herkunft der Täter sind nicht möglich, da die Erhebungen der Staatsanwaltschaften des Landes lediglich Basisinformationen beinhalten . Für eine konkrete Bezifferung wäre eine nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand zu bewältigende Auswertung aller Verfahrensakten erforderlich. Frage 4: Wie viele Unternehmen und wie viele private Personen sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Opfer von Wirtschaftsstraftaten geworden (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Strafdelikten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? zu Frage 4: Valide Angaben können nicht gemacht werden, da Angaben zu den Opfern von Wirtschaftsstraftaten weder im justiziellen Bereich noch in der Polizeilichen Kriminalstatistik statistisch erfasst werden. Frage 5: Wie ist die tatsächliche und die im Haushaltsplan vorgesehene Personalausstattung im Bereich der Wirtschaftsstrafsachen jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei den jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen sowie bei den zuständigen Gerichten im ersten Rechtszug und in den Rechtsmittelinstanzen im Land Brandenburg gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach VZE, Staatsanwälten, Richtern und nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst)? zu Frage 5: Im Hinblick auf den haushaltsmäßigen Ansatz von Dezernenten- und Abteilungsleiterstellen sind lediglich die der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei der Staatsanwaltschaft Potsdam zugewiesenen Stellen im Haushalt gesondert ausgewiesen, und zwar mit insgesamt 16 Stellen für Abteilungsleiter und Dezernenten. Aus der nachfolgenden Übersicht ergibt sich, wie viele Staatsanwälte in Arbeitskraftanteilen in den Jahren 2010 bis zum 1. Halbjahr 2015 bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg insgesamt in Wirtschaftsstrafsachen eingesetzt waren. Staatsanwaltschaft 2010 2011 2012 2013 2014 1. HJ 2015 Cottbus 7,00 6,75 6,75 6,50 4,75 5,50 Frankfurt (Oder) 8,00 7,18 6,48 6,48 6,71 5,99 Neuruppin 4,28 5,73 3,48 4,03 3,95 4,18 Potsdam 21,74 21,44 21,76 20,35 19,91 21,75 insgesamt 41,02 41,10 38,47 37,36 35,32 37,42 Hinzu kommen für die Jahre 2010 bis 2015 bei der Staatsanwaltschaft Potsdam drei bzw. vier Wirtschaftsreferenten und drei Buchhalter sowie bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin und der Staatsanwaltschaft Cottbus jeweils ein Wirtschaftsreferent und ein Buchhalter. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sind seit dem Jahr 2013 ein Wirtschaftsreferent und ein Buchhalter tätig. Angaben zu den bei den Gerichten in Wirtschaftsstrafsachen eingesetzten Arbeitskraftanteilen und zu einzelnen Laufbahngruppen können mangels statistischer Erfassung nicht gemacht werden. Die Personalausstattung bei den jeweils zuständigen Polizeidienststellen ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Stichtag Soll 2020 Beamte Arbeitnehmer mittlerer Dienst Gesamt mittlerer Dienst gehobener Dienst 01.11.2010* 7 53 - 60 31.12.2011 30 4 35 4 43 31.12.2012 30 4 37 4 45 31.12.2013 30 3 34 2 39 31.12.2014 30 1 36 2 39 01.07.2015 30 1 34 0 35 * Es liegen Zahlen zum Stichtag 01.11.2010 vor. Frage 6: Welche besonderen Qualifikationen hat dieses Personal? zu Frage 6: Ein Teil der bei den Staatsanwaltschaften mit Wirtschaftsstrafsachen befassten Dezernenten hat bereits während des Studiums den Schwerpunkt auf das Wirtschaftsrecht gelegt. Die wirtschaftsstrafrechtliche Fortbildung erfolgt im Wesentlichen intern durch kollegiale Anleitung durch erfahrene Kollegen. Externe Fortbildungsangebote gibt es unter anderem an der Deutschen Richterakademie, der Justizakademie des Landes Brandenburg sowie an der Bundesfinanzakademie in Brühl und werden von den Dezernenten genutzt. Die Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten verfügen über eine wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung als Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer, Diplom-Volkswirtin bzw. Diplom-Volkswirt, Diplom-Kauffrau bzw. Diplom-Kaufmann oder Betriebswirtin bzw. Betriebswirt; die Buchhalterinnen über eine bilanzbuchhalterische Ausbildung. Auf polizeilicher Ebene erfolgt die Bearbeitung der Delikte der Wirtschaftskriminalität im Landeskriminalamt und beinhaltet alle Strafverfahren gemäß § 74c GVG. Die Fortbildung und Einarbeitung der Kriminalpolizeibediensteten im Bereich der Wirtschaftskriminalität dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. Diese Fortbildung orientiert sich an einem bundeseinheitlich modularisierten „Fortbildungskonzept Wirtschaftskriminalität “ mit folgenden Lehrgangsinhalten: Buchführung und Bilanzierung, Gesellschaftsrecht , Wirtschaftsrecht, Kriminalistik, Zusammenarbeit, Anlage-, Finanzierungs -, Wettbewerbs-, Insolvenz- und Arbeitsmarktdelikte. Darüber hinaus nehmen die in Rede stehenden Bediensteten an landesweit angebotenen fachlichen Fortbildungen , u. a. im Bereich „Cybercrime“, optional teil. Frage 7: Wie hat sich das Arbeitspensum auch bezogen auf die Anzahl der Fälle und ihres Schwierigkeits- und Aufwandsgrades bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften (auch bezogen auf die einzelnen Staatsanwälte) und bei den jeweiligen Gerichten (auch bezogen auf die einzelnen Richter) jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 dargestellt? zu Frage 7: Das Arbeitspensum und die Belastung der staatsanwaltschaftlichen Dezernentinnen und Dezernenten in Wirtschaftsstrafsachen sind bezogen auf die Jahre 2010 bis 2015 im Wesentlichen auf hohem Niveau konstant geblieben. Nähere Angaben zu der erfragten Entwicklung der Arbeitspensen – insbesondere für den gerichtlichen Bereich – sind nicht möglich, da statistische Erhebungen insoweit nicht erfolgen. Frage 8: Wie ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von Wirtschaftsstrafsachen insgesamt im Land Brandenburg sowie bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten der jeweiligen Instanzen jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichten; nach Verfahrensdauern bis zu einem Jahr, bis zu zwei Jahren , bis zu drei Jahren, bis zu vier Jahren, bis zu fünf Jahren, über fünf Jahre; der durchschnittlichen Verfahrensdauer von dem Eingang bei der Polizei, über die Staatsanwaltschaft, die Entscheidung des Gerichts bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung)? zu Frage 8: Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Wirtschaftsstrafsachen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg in den Jahren 2010 bis zum II. Quartal 2015 ist aus den drei nachfolgenden Tabellen ersichtlich, die nach den statistisch erfassten Sachgebietsschlüsseln 40, 41 und 42 differenzieren (vgl. die Antwort auf Frage 1). Angegeben ist die durchschnittliche Verfahrensdauer ab dem Tag der Einleitung bei der Einleitungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) bis zur Erledigung bei der Staatsanwaltschaft. Ausgewiesen werden kann die Zahl der anhängigen Verfahren, die jeweils bis zu einem, zwei, drei und mehr Jahren anhängig wa- ren; weiter gehende Angaben sind mangels statistischer Erhebungen nicht möglich. Sachgebietsschlüssel 40 Staatsan - waltschaft 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 2015 I. Qu. II. Qu. Cottbus Ø Verfahrensdauer in Monaten 19,2 22,5 19,3 32,1 36,3 20,4 43,5 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 30 24 13 6 7 1 1 bis zu 2 Jahren 9 8 11 2 0 2 0 bis zu 3 Jahren 14 4 2 3 0 0 0 mehr als 3 Jahre 9 15 5 6 9 1 3 Frankfurt (Oder) Ø Verfahrensdauer in Monaten 19,6 22,9 16,3 20,8 35,8 25,1 13,5 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 10 15 37 12 3 2 3 bis zu 2 Jahren 3 6 9 15 5 0 1 bis zu 3 Jahren 2 11 9 7 4 2 2 mehr als 3 Jahre 4 5 8 6 9 1 0 Ø Verfahrensdauer in Monaten 24,4 17,3 20,4 22,8 19,8 27,2 6,9 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 12 7 14 14 13 4 1 Neuruppin bis zu 2 Jahren 5 3 8 4 13 2 0 bis zu 3 Jahren 7 5 2 4 1 1 0 mehr als 3 Jahre 5 1 7 8 7 3 0 Potsdam Ø Verfahrensdauer in Monaten 11,8 21,8 20,2 29,4 34,6 33,2 16,6 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 151 62 29 25 12 4 10 bis zu 2 Jahren 22 23 12 8 5 4 5 bis zu 3 Jahren 9 11 13 11 6 3 4 mehr als 3 Jahre 23 31 11 32 23 7 2 Sachgebietsschlüssel 41 Staatsan - waltschaft 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 2015 I. Qu. II. Qu. Cottbus Ø Verfahrensdauer in Monaten 6,2 5,0 5,2 5,0 6,1 9,5 7,8 Anzahl anhängige Verfahren bis zu 1 Jahr 2.11 9 1.77 9 1.39 0 1.30 3 1.60 7 372 341 mit Verfahrensdauer bis zu 2 Jahren 177 118 111 107 143 69 32 bis zu 3 Jahren 68 24 26 20 27 25 16 mehr als 3 Jahre 78 37 24 9 33 22 15 Frankfurt (Oder) Ø Verfahrensdauer in Monaten 7,5 13,1 10,0 5,5 6,1 5,7 5,1 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 2.44 1 474 899 2.02 9 1.95 6 471 487 bis zu 2 Jahren 427 203 76 134 147 27 22 bis zu 3 Jahren 141 143 41 31 30 13 5 mehr als 3 Jahre 27 18 136 21 30 3 5 Ø Verfahrensdauer in Monaten 7,0 6,1 6,0 6,1 6,3 5,6 5,2 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 1.17 0 1.00 0 990 944 924 358 289 Neuruppin bis zu 2 Jahren 142 88 78 77 97 31 17 bis zu 3 Jahren 68 26 24 23 28 5 6 mehr als 3 Jahre 29 18 13 15 12 1 2 Potsdam Ø Verfahrensdauer in Monaten 5,1 4,8 5,4 6,6 6,0 5,3 6,1 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 200 0 209 9 160 1 149 2 186 3 592 469 bis zu 2 Jahren 151 148 163 161 121 37 56 bis zu 3 Jahren 23 39 26 64 69 11 11 mehr als 3 Jahre 8 13 25 32 57 14 12 Sachgebietsschlüssel 42 Staatsan - waltschaft 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 2015 I. Qu. II. Qu. Cottbus Ø Verfahrensdauer in Monaten 6,7 6,3 6,7 7,5 9,5 8,4 7,4 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 512 481 298 241 230 56 51 bis zu 2 Jahren 111 80 37 31 53 25 6 bis zu 3 Jahren 18 26 9 16 23 3 4 mehr als 3 Jahre 9 6 10 6 13 1 2 Frankfurt (Oder) Ø Verfahrensdauer in Monaten 12,9 13,5 12,5 11,9 12,9 12,0 9,5 Anzahl anhän- bis zu 1 Jahr 706 627 443 242 242 64 53 gige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 2 Jahren 258 334 160 63 64 29 13 bis zu 3 Jahren 150 72 79 18 37 2 5 mehr als 3 Jahre 56 75 39 30 34 8 2 Ø Verfahrensdauer in Monaten 11,6 3,1 6,0 8,5 10,9 10,9 14,0 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 120 988 160 113 85 23 11 Neuruppin bis zu 2 Jahren 50 26 12 21 16 2 4 bis zu 3 Jahren 8 13 2 3 9 2 2 mehr als 3 Jahre 12 3 3 8 9 3 3 Potsdam Ø Verfahrensdauer in Monaten 7,6 8,7 7,1 10,5 7,7 11,3 7,2 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 263 201 666 115 154 24 33 bis zu 2 Jahren 53 39 62 34 10 7 6 bis zu 3 Jahren 15 23 16 12 9 2 1 mehr als 3 Jahre 3 6 2 8 12 4 1 Die durchschnittliche Verfahrensdauer von Wirtschaftsstrafsachen bei den Gerichten kann nur für die erstinstanzlichen Verfahren bei den Landgerichten des Landes Brandenburg angegeben werden. Diese ermittelt sich vom Tag des Eingangs bis zur Erledigung beim Landgericht. Statistische Erhebungen zu Wirtschaftsstrafverfahren an den Amts- und Oberlandesgerichten bzw. den zweitinstanzlichen Verfahren bei den Landgerichten liegen nicht vor. Valide Angaben dazu, wie die durchschnittliche Verfahrensdauer bei bis zu einem, zwei, drei oder mehr Jahren anhängigen Verfahren jeweils war und welche Straftaten bzw. Sachgebietsschlüssel jeweils betroffen waren, können nicht gemacht werden, da hierfür eine händische Auswertung der Verfahrensakten notwendig wäre, von der unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten abgesehen wurde . Die nachstehende Tabelle weist die Anzahl der anhängigen Verfahren aus, die jeweils bis zu einem, zwei, drei und mehr Jahren anhängig waren. Landgericht 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 2015 I. Qu. II. Qu. Cottbus Ø Verfahrensdauer in Monaten 12,1 10,7 7,9 16,0 20,7 14,4 24,0 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 7 12 9 5 2 0 1 bis zu 2 Jahren 4 8 3 4 3 1 2 bis zu 3 Jahren 1 0 1 4 2 0 1 mehr als 3 Jahre 0 1 0 0 1 0 1 Frankfurt (Oder) Ø Verfahrensdauer in Monaten 12,0 11,7 17,7 8,6 5,6 24,3 26,1 Anzahl anhän- bis zu 1 Jahr 11 10 5 12 4 1 1 gige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 2 Jahren 1 0 1 0 0 1 0 bis zu 3 Jahren 0 0 0 1 0 1 1 mehr als 3 Jahre 2 2 1 0 0 1 1 Ø Verfahrensdauer in Monaten 22,7 24,0 16,3 12,0 19,6 42,5 14,2 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 1 0 2 6 1 0 2 Neuruppin bis zu 2 Jahren 3 1 0 2 0 1 0 bis zu 3 Jahren 0 2 1 1 1 1 1 mehr als 3 Jahre 1 0 0 0 0 1 0 Potsdam Ø Verfahrensdauer in Monaten 38,9 25,5 22,0 18,8 21,1 16,7 7,0 Anzahl anhängige Verfahren mit Verfahrensdauer bis zu 1 Jahr 0 4 9 17 6 1 5 bis zu 2 Jahren 3 0 0 5 1 0 1 bis zu 3 Jahren 2 0 2 3 3 1 0 mehr als 3 Jahre 4 3 4 4 2 0 0 Daten zu der Gesamtverfahrensdauer vom Tag der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bei der Einleitungsbehörde bis zur Rechtskraft liegen nicht vor. Die aus der vorstehenden Tabelle ersichtlichen erheblichen Schwankungen der durchschnittlichen Verfahrensdauer beruhen auf der geringen Zahl der der Berechnung zugrunde liegenden Verfahren. Hierdurch wirkt sich die Dauer jedes einzelnen erledigten Verfahrens erheblich auf den Durchschnitt aus. Frage 9: Halten die Staatsanwaltschaften und die Gerichte (z. B. in ihren Stellungnahmen an das Justizministerium) sowie das Justizministerium die Verfahrensdauer und die Personalausstattung für angemessen, und wie begründen sie ihre Auffassung? zu Frage 9: Gemessen am Personalbestand zum 31. Dezember eines (Vor-)Jahres sind die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg im Bereich des staatsanwaltlichen Dienstes ausgehend von den Personalbedarfsberechnungen , welche auf dem bundeseinheitlichen Berechnungssystem PEBB§Y basieren , mit einem PEBB§Y-Deckungsgrad von über 100 Prozent in den letzten Jahren überwiegend gut ausgestattet. Die tatsächliche Personalzuweisung in den einzelnen Staatsanwaltschaften – beispielsweise bezogen auf einzelne Deliktsgruppen – erfolgt in Zuständigkeit der einzelnen Behörde. Soweit sich im Vergleich mit dem tatsächlichen Personaleinsatz (Personalverwendung im Jahresdurchschnitt) laut den Personalübersichten der (Vor-)Jahre im Bereich des staatsanwaltlichen Dienstes in den vergangenen Jahren ein geringerer PEBB§Y-Deckungsgrad als 100 Prozent ergeben hat, dürfte die Ursache hierfür in einer hohen Anzahl – insbesondere krankheitsbedingter – Fehltage liegen. Inwieweit hiervon die jeweiligen Abteilungen betroffen sind, die Wirtschaftsstraftaten bearbeiten , kann mangels statistischer Erhebungen nicht beantwortet werden. Hinsichtlich der Gerichte wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Wenn trotz der grundsätzlich auskömmlichen Personalausstattung ein Teil der komplexeren Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen nicht in dem eigentlich wünschenswerten Zeitrahmen abgeschlossen werden kann, beruht dies u. a. auf der voranschreitenden Globalisierung der Wirtschaft sowie dem Vordringen neuer Technologien , insbesondere in den Bereichen Computertechnik und Telekommunikation, die sich auch auf die Wirtschaftskriminalität und damit auf die Strafverfolgung dieser Kriminalitätsform spürbar auswirken. Zur Dauer der gerichtlichen Verfahren ist eine Bewertung wegen des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit nicht angezeigt. Frage 10: Wie viele von den Verfahren in Wirtschaftsstrafsachen bei den Staatsanwaltschaften jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 haben a) länger als zwölf Monate, b) länger als vierundzwanzig Monate, c) länger als sechsunddreißig Monate, d) länger als achtundvierzig Monate, e) länger als sechzig Monate, f) länger als zweiundsiebzig Monate geschwebt, ohne dass eine Abschlussverfügung getroffen worden ist, und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? zu Frage 10: Auf die Antwort zur Frage 8 wird Bezug genommen. Auf einschlägige Verfahren bezogene Angaben zu Schadenssummen sind mangels entsprechender Erhebungen nicht möglich. Frage 11: Gegen wie viele Personen, denen Wirtschaftsstraftaten vorgeworfen werden, konnten bzw. können jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 Haftbefehle nicht vollstreckt werden a) wegen Flucht, b) wegen diagnostizierter gegenwärtiger oder dauerhafter Haftunfähigkeit, c) aus sonstigen Gründen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften)? zu Frage 11: Statistische Erhebungen zu den Fahndungsersuchen der Justiz in Wirtschaftsstrafsachen aufgrund von Haftbefehlen sowie zu Gründen für deren Nichtvollstreckbarkeit erfolgen weder bei der Polizei noch bei den Staatsanwaltschaften. Erkenntnisse über eine signifikante Anzahl von Haftbefehlen, die nicht vollstreckt werden konnten, liegen nicht vor. Frage 12: Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 bei den zuständigen Strafkammern im ersten Rechtszug anhängig gewesen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Gerichten)? zu Frage 12: Die nachfolgenden Tabellen spiegeln die Neueintragungen bei den Landgerichten im jeweiligen Jahr wieder. Die angegebenen Deliktsbezeichnungen benennen lediglich das bei den Strafkammern jeweils führende Delikt. Landgericht Cottbus 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Gesamt 7 17 4 7 3 38 § 299 StGB 4 4 § 263 StGB 1 3 1 7 12 § 373 AO 2 2 § 15a InsO 1 1 § 374 AO 4 3 7 § 370 AO 4 3 7 § 266a StGB 5 5 Landgericht Frankfurt (Oder) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Gesamt 7 16 47 8 1 7 86 § 263 StGB 4 1 1 1 6 13 § 242 StGB 8 8 § 374 AO 3 3 § 370 AO 1 46 5 1 1 54 § 266 StGB 4 1 5 § 54 Kreditwesengesetz 2 2 § 266a StGB 1 1 Landgericht Neuruppin 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Gesamt 3 2 5 12 1 23 § 283 StGB 1 1 § 299 StGB 1 1 2 § 263 StGB 2 1 4 4 11 § 370 AO 8 1 9 Landgericht Potsdam 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Summe Gesamt 1 13 18 1 15 48 § 299 StGB 1 1 § 263 StGB 6 9 1 16 § 373 AO 3 3 § 15a InsO 1 1 2 § 374 AO 2 2 § 370 AO 2 1 3 § 264 StGB 2 2 Vergehen Arzneimittelgesetz u.a. 14 14 § 266a StGB 1 4 5 Frage 13: Bei wie vielen der zu Frage 12 genannten Verfahren begann bzw. beginnt die Hauptverhandlung a) später als ein Jahr, b) später als zwei Jahre, c) später als drei Jahre nach Eingang der Anklage, und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Gerichten)? zu Frage 13: Der jeweilige Beginn der Verfahren im Sinne der Fragestellung ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass sich die Angaben möglicherweise nicht vollständig auf die in der Antwort zur Frage 12 mitgeteilten Verfahren beziehen, da Verfahrensabtrennungen zu unterschiedlichen Erledigungszeiten bzw. Terminierungen führen können. LG Cottbus später als 1 Jahr später als 2 Jahre später als 3 Jahre § 263 StGB 6 § 374 AO 2 § 370 AO 2 § 266a StGB 5 Summe 11 4 LG Frankfurt (Oder) später als 1 Jahr später als 2 Jahre später als 3 Jahre § 263 StGB 1 2 1 § 242 StGB 8 § 374 AO 1 § 370 AO 3 § 266 StGB 4 § 266a StGB 1 Summe 12 8 1 LG Neuruppin später als 1 Jahr später als 2 Jahre später als 3 Jahre § 283 StGB 1 § 263 StGB 1 Summe 2 LG Potsdam später als 1 Jahr später als 2 Jahre später als 3 Jahre § 299 StGB 1 § 373 AO 3 § 370 AO 1 § 266a StGB 3 Summe 5 3 Statistische Erhebungen zu den jeweiligen Schadenssummen liegen nicht vor. Von einer händischen Auswertung der Verfahrensakten wurde unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten abgesehen. Frage 14: Wie viele der Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafsachen jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 haben länger als a) sechs Monate, b) neun Monate, c) zwölf Monate, d) zwei Jahre, e) drei Jahre, f) vier Jahre, g) fünf Jahre angedauert, und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Gerichten)? zu Frage 14: Die erfragten näheren statistischen Daten zu der Dauer von Hauptverhandlungen in Wirtschaftsstrafsachen vor den Landgerichten ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen, wobei zwölf Monate überschreitende Verfahrenslaufzeiten nicht weiter differenziert werden können. Landgericht 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 I. Qu. 201 5 II. Qu. 2015 Cottbus bis einschl. 1 Monat 1 0 4 3 0 0 2 mehr als 1 bis einschl. 2 Monate 0 1 1 1 2 0 1 mehr als 2 bis einschl. 3 Monate 0 1 0 0 0 0 0 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 3 1 1 1 2 0 0 mehr als 6 bis einschl. 9 Monate 1 0 0 1 1 0 0 mehr als 9 bis einschl. 12 Monate 0 1 0 1 0 0 0 mehr als 12 Monate 1 0 1 0 0 0 0 Frankfurt bis einschl. 1 Monat 2 2 1 3 1 0 2 (Oder) mehr als 1 bis einschl. 2 Monate 3 1 0 0 0 0 0 mehr als 2 bis einschl. 3 Monate 0 0 0 0 0 0 0 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 0 0 0 1 0 0 0 mehr als 6 bis einschl. 9 Monate 0 0 0 0 0 0 0 mehr als 9 bis einschl. 12 Monate 0 0 0 0 0 1 0 mehr als 12 Monate 0 0 0 0 0 0 0 Neuruppin bis einschl. 1 Monat 0 0 0 3 1 0 1 mehr als 1 bis einschl. 2 Monate 2 0 0 1 0 0 0 mehr als 2 bis einschl. 3 Monate 0 1 0 0 0 0 0 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 0 0 0 0 0 1 0 mehr als 6 bis einschl. 9 Monate 0 0 0 1 0 0 0 mehr als 9 bis einschl. 12 Monate 0 1 1 0 0 0 0 mehr als 12 Monate 0 0 0 0 0 0 0 Potsdam bis einschl. 1 Monat 4 2 1 3 1 0 1 mehr als 1 bis einschl. 2 Monate 1 1 1 1 2 0 0 mehr als 2 bis einschl. 3 Monate 0 0 0 0 0 0 0 mehr als 3 bis einschl. 6 Monate 0 0 1 0 1 1 1 mehr als 6 bis einschl. 9 Monate 0 0 0 1 0 0 0 mehr als 9 bis einschl. 12 Monate 0 0 0 0 0 1 0 mehr als 12 Monate 1 1 0 0 0 0 0 Statistische Erhebungen zu den jeweiligen Schadenssummen liegen nicht vor. Von einer händischen Auswertung der Verfahrensakten wurde unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten abgesehen. Frage 15: Wie viel Zeit haben die zuständigen Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 benötigt, um die bei ihnen anhängigen Wirtschaftsstrafverfahren im ersten Rechtszuge zum Abschluss zu bringen? zu Frage 15: Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 13 wird Bezug genommen. Frage 16: Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren (berechnet nach den einzelnen Beschuldigten) sind durch die Staatsanwaltschaften oder Gerichte durch Einstellung jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 – auch teilweise – abgeschlossen worden a) wegen Eintritts der Verjährung, b) gemäß § 153 StPO (Geringfügigkeit), c) gemäß § 153a StPO (Auflagen und Weisungen), d) gemäß §§ 154 und 154a StPO (Ausscheidung von Teilen des Verfahrens zur Konzentration), und welches sind zu den jeweiligen Buchstaben die durchschnittlichen und gesamten Schadenssummen (bitte auch aufschlüsseln nach den einzelnen Straftaten sowie nach den jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichten)? zu Frage 16: Angaben zu Einstellungen wegen Verfolgungsverjährung können nicht gemacht werden , weil insofern keine differenzierte Erhebung in der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensdatenbank MESTA erfolgt. Teileinstellungen nach § 154a Abs. 2 StPO werden ebenfalls nicht statistisch erfasst. Die Zahlenangaben insbesondere für die Jahre 2010 und 2011 werden durch den Umstand beeinflusst, dass wegen datenschutzrechtlicher Löschungspflichten nicht mehr alle Verfahren in den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensdatenbanken erfasst sind. Staatsanwaltschaft Cottbus 2010 2011 2012 2013 2014 2015 § 153a StPO 96 164 145 142 180 188 § 153 StPO 304 295 218 218 256 273 § 154 StPO 108 149 121 130 117 146 Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 § 153a StPO 72 54 37 111 125 133 § 153 StPO 394 154 149 186 300 236 § 154 StPO 89 90 60 91 98 121 Staatsanwaltschaft Neuruppin 2010 2011 2012 2013 2014 2015 § 153a StPO 87 120 88 89 98 142 § 153 StPO 134 146 151 138 185 235 § 154 StPO 32 40 58 57 67 88 Staatsanwaltschaft Potsdam 2010 2011 2012 2013 2014 2015 § 153a StPO 135 374 338 236 277 488 § 153 StPO 132 265 822 460 594 434 § 154 StPO 61 160 173 144 123 182 Frage 17: Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren wurden von den Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gerichtlich durch Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zwischen einem und einschließlich zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewäh- rung abgeschlossen? Gibt es dieses Strafmaß überdurchschnittlich oft in Brandenburg im Vergleich zu den anderen Bundesländern? Frage 18: Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren wurden von den Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gerichtlich durch Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei bis drei Jahren Freiheitsstrafe abgeschlossen? Frage 20: Wie viele Wirtschaftsstrafverfahren wurden von den Strafkammern jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 gerichtlich durch Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe abgeschlossen? zu den Fragen 17, 18 und 20: Statistische Daten ausschließlich bezogen auf Wirtschaftsstrafverfahren, die eine Beantwortung der Fragen 17, 18 und 20 ermöglichen würden, liegen nicht vor. Der Strafverfolgungsstatistik können keine genauen Zahlen zu Wirtschaftsstrafverfahren entnommen werden, weil Straftaten wie beispielsweise Betrug und Untreue bei den Staatsanwaltschaften sowohl in allgemeinen Dezernaten als auch in Wirtschaftsstrafdezernaten geführt werden. Frage 19: Wie viele der bei Wirtschaftsstrafverfahren jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 zu mehr als zwei bis drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Straftäter sind in Brandenburg direkt in den offenen Vollzug gekommen? Wird der offene Vollzug in den anderen Bundesländern bei Wirtschaftsstrafsachen auch so großzügig angewandt? zu Frage 19: Statistische Angaben zur Strafvollstreckung im offenen Vollzug bezogen auf einzelne Deliktsgruppen liegen nicht vor. Frage 21: Welches steuerliche Mehrergebnis wurde durch die Bemühungen von Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden in Steuerstrafverfahren (soweit möglich: getrennt nach den einzelnen Steuerarten) seit dem 1. Januar 2010 berechnet? Welche Beträge konnten davon beigetrieben werden? zu Frage 21: Statistische Erhebungen liegen lediglich zu Mehrergebnissen aus Steuerstrafverfahren vor, in denen die Steuerfahndung tätig war. Mehrergebnisse aus Prüfungen der Außendienste der Finanzbehörden, die zu einer Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen, jedoch keinen Ermittlungsbedarf der Steuerfahndung erfordern (z. B. weil der Sachverhalt ausermittelt ist), werden statistisch nicht gesondert erfasst. Hier erfolgt die Ahndung der Steuerstraftat durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle ohne gesonderte Zählung eines steuerlichen Mehrergebnisses. Die Steuerfahndung erzielte für den erfragten Zeitraum folgende rechtskräftig festgesetzte Mehrsteuern: Steuerarten 2010 2011 2012 2013 2014 Umsatzsteuer 12.614.198 € 13.153.23 8 € 17.780.92 3 € 39.059.85 6 € Einkommensteuer 8.648.690 € 10.476.51 0 € 10.803.11 7 € 7.629.961 € Körperschaftsteuer 854.764 € 6.237.538 € 342.601 € 933.625 € Lohnsteuer 854.265 € 544.209 € 855.854 € 674.503 € Gewerbesteuer 1.933.33 € 4.111.087 € 1.573.391 € 1.913.138 € Vermögensteuer 2.624 € 10.793 € 0 € 0 € Sonstige Steuern 1.583.442 € 2.050.924 € 1.781.269 € 1.159.780 € Summe 26.491.116 € 36.584.30 0 € 33.137.15 5 € 51.370.86 4 € 80.394.44 6 € Mit Beginn des Jahres 2014 änderte sich die statistische Erhebung dahin gehend, dass die rechtskräftig festgestellten Mehrsteuern nur noch in der Gesamtheit und nicht getrennt nach einzelnen Steuerarten erfasst werden. Hinsichtlich der Kassenwirksamkeit der obigen Ergebnisse werden keine statistischen Erhebungen vorgenommen. Frage 22: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Schaden, der der öffentlichen Hand jeweils in den Jahren 2010 bis 2015 durch Steuerhinterziehungen (wenn möglich: getrennt nach den einzelnen Steuerarten), Konkursdelikte und Subventionsbetrug entstanden ist? zu Frage 22: Der steuerliche Schaden durch nicht aufgedeckte Steuerhinterziehungsdelikte lässt sich nicht beziffern. Schätzungen hierzu wären rein spekulativ und damit nicht aussagekräftig . Das gilt auch hinsichtlich nicht aufgedeckter Insolvenzdelikte und Subventionsbetrugshandlungen . Hinsichtlich der in der PKS erfassten Insolvenzstraftaten wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Frage 23: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sowie eine gleichmäßige Anwendung des Strafrechts zu gewährleisten? Wenn ja, welche Maßnahmen auf Landesebene und welche auf Bundesebene? zu Frage 23: Unzulänglichkeiten grundsätzlicher Art werden nicht erkannt. Die zunehmende Komplexität und Internationalisierung von Wirtschaftsstrafverfahren führt naturgemäß zu einer längeren Verfahrensdauer im Vergleich zu anderen Deliktsbereichen. Frage 24: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für eine wirksamere Verfolgung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Wirtschaftsstrafsachen? zu Frage 24: Die Verbesserung der grenzüberschreitenden Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität setzt insbesondere voraus, dass die internationale Rechtshilfe weiter optimiert wird, was originär nicht in die Zuständigkeit des Landes fällt. Darüber hinaus werden in der Implementierung verfahrensadäquater Ermittlungsstrukturen, die zwecks Bündelung von Ressourcen auch behördenübergreifende nationale oder internationale Ermittlungsteams umfassen könnten, Erfolg versprechende Ansätze zur Steigerung der Verfolgungseffizienz gesehen. Mit der Bildung Gemeinsamer Ermittlungsgruppen aus deutschen und polnischen Behörden zwecks effektiver grenzüberschreitender Verfolgung von Kraftfahrzeugdiebstählen und -hehlereien, die der Organisierten Kriminalität zuzuordnen waren, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in den vergangenen Jahren einen Weg beschritten, der bei entsprechendem Anlass in geeigneten Fällen auch für den Bereich der Wirtschaftskriminalität denkbar ist.