Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3179 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1298 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/3069 Zwischenstand Volksbegehren gegen 3. Start- und Landebahn am BER Wortlaut der Kleinen Anfrage 1298 vom 25.11.2015: Laut Pressemitteilung der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. BER- Startbahn vom 18.11.2015 verweigert der Landeswahlleiter dem Volksbegehren gegen das Zwischenergebnis Zitat: „Die Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. BER-Startbahn protestieren gegen die Entscheidung des Landeswahlleiters, ihnen kein Zwischenergebnis zur Halbzeit der Kampagne mitzuteilen. Sie sind jedoch trotz vieler Hindernisse durch die Behörden zuversichtlich, dass das Volksbegehren ein Erfolg wird. „Das amtliche Zwischenergebnis ist eine wichtige Gelegenheit, in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Es hilft uns zudem, unseren Fortschritt realistisch einzuschätzen und kommende Maßnahmen zu planen. Das wird uns nun verweigert“, sagte Volksbegehrens-Initiator Peter Kreilinger. Man versuche selbst ständig, den aktuellen Stand in den einzelnen Städten und Gemeinden zu erfragen, stoße aber mitunter auf eine Mauer des Schweigens. „Nach unseren Daten haben sich bislang 21.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger am Volksbegehren beteiligt“, so Peter Kreilinger. Bisher war es übliche Praxis, zur Halbzeit eines Volksbegehrens den Stand der Beteiligung mitzuteilen. Die Initiatoren sehen sich durch die Verweigerung benachteiligt und fordern den Landeswahlleiter auf, seine Haltung zu ändern.“ Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: Wie ist der Stand zum 19. November 2015 an Eintragungen für das Volksbegehren gegen die 3. BER-Startbahn? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand zum 19. November 2015 an Eintragungen für das Volksbegehren gegen die 3. BER-Startbahn? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Zwischenergebnisse mit Stand 19. November 2015 für das Volksbegehren „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“ vor. Zuständig für die Durchführung von Volksbegehren sind der Landesabstimmungsleiter und die Abstimmungsbehörden. Es wird auf das vom Landesabstimmungsleiter erhobene und im Rahmen der Landespressekonferenz am 16. Oktober 2015 veröffentlichte Zwischenergebnis (Stand 14. Oktober 2015) verwiesen. Danach beteiligten sich 9.717 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren. Davon trugen sich 7.623 Personen in die Eintragungslisten ein und 2.094 beteiligten sich per Eintragungsschein . Auf der Landespressekonferenz wurde in Anwesenheit der Vertreter des Volksbegehrens darauf hingewiesen, dass wegen des hohen Aufwandes und des bereits vorliegenden Zwischenstandes keine weitere landesweite Erhebung mehr erfolgen wird.