Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3187 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1277 der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion Drucksache 6/3011 Masterplan - Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Wortlaut der Kleinen Anfrage 1277 vom 17.11.2015 Laut Presseberichten soll die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten für die Verlängerung ihres Masterplans 400 Millionen Euro vom Bund und von den Ländern Brandenburg und Berlin erhalten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Anteil, den das Land Brandenburg übernimmt? 2. Ist der Betrag in dieser Höhe durch den derzeit gültigen Haushaltsplan gedeckt ? 3. Welche Sanierungsmaßnahmen wird die SPSG mit den zur Verfügung zu stellenden Geldern durchführen? 4. Ist geplant, auch die marode Friedenskirche mit diesen Mitteln zu sanieren? Wenn nein, warum nicht. Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Anteil, den das Land Brandenburg übernimmt? Zu Frage 1: Der Förderanteil des Landes Brandenburg am Sonderinvestitionsprogramm I betrug rd. 34 Prozent. Ob diese Quote beibehalten wird, ist noch nicht entschieden. Deswegen kann die Höhe des Anteils, der auf das Land Brandenburg zufallen wird, noch nicht benannt werden, da sowohl die Quote der Kofinanzierungsanteile als auch der Beginn der anteiligen Finanzierung der Länder Berlin und Brandenburg zwischen den beteiligten Zuwendungsgebern erst verhandelt werden muss. Frage 2: Ist der Betrag in dieser Höhe durch den derzeit gültigen Haushaltsplan gedeckt? Zu Frage 2: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Sanierungsmaßnahmen wird die SPSG mit den zur Verfügung zu stellenden Geldern durchführen? Zu Frage 3: Dazu wird derzeit von der SPSG eine Vorhabenplanung konkretisiert, die sowohl in den Gremien der Stiftung als auch zwischen den Zuwendungsgebern zu verhandeln sein wird. Frage 4: Ist geplant, auch die marode Friedenskirche mit diesen Mitteln zu sanieren? Wenn nein, warum nicht. Zu Frage 4: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.