Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3188 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1272 der Abgeordneten Andreas Gliese und Barbara Richstein der CDU-Fraktion Drucksache 6/2998 Kosten für die Umsetzung der jagdlichen Ziele im Landesbetrieb Forst Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1272 vom 17.11.2015: Rund 26 Prozent der gesamten Waldfläche in Brandenburg befinden sich im Eigentum des Landes Brandenburg und werden vom Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) bewirtschaftet. Zu den besonderen waldbaulichen Zielen gehört im LFB auch der Waldumbau, also der Umbau der dominierenden Kiefernmonokulturen in naturnähere Laub- und Mischwälder. Nach dem Waldprogramm sind insbesondere für den LFB die Voraussetzungen zu schaffen, dass künftig auf herkömmliche Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden, wie z.B. den Zaunbau, verzichtet werden kann. Sowohl aus diesem Grund als auch aus Gründen einer höheren Wirtschaftlichkeit des LFB hat das Land Brandenburg ebenfalls die jagdlichen Ziele des LFB ambitionierter formuliert . So soll insbesondere die intensive Bejagung des wiederkäuenden Schalenwilds zum Gelingen des Waldumbaus beitragen. Dies stellte die für Jagd zuständige Abteilung des ehemaligen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft auch in den Dienstberatungen mit den Leitern der Landeswaldoberförstereien immer wieder heraus. Dort hieß es u.a., dass „die Jagd der Schlüssel für das zukünftige erfolgreiche Wirtschaften und die Erreichung der waldbaulichen und jagdlichen Ziele ist. Die Produktion von Trophäenträgern und das Aufstellen von Zäunen gehören nicht zu den Zielen des LFB.“ Bislang ist nicht bekannt, welche Kosten dem LFB bei der Umsetzung insbesondere der jagdlichen Ziele entstehen. Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Kosten sind dem LFB und damit dem Land Brandenburg in den Landeswaldoberförstereien in den Jagdjahren 2013 und 2014 (jeweils vom 01.04.- 31.03 des Folgejahres) mit der Durchführung von Einzelansitzen und der Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung von Gesellschaftsjagden entstanden? (bitte nach einzelnen Jahren und für jede Landeswaldoberförsterei getrennt ausweisen ) 2. Wie viele Arbeitsstunden für Forstbeamte und -angestellte sind in den Jagdjahren 2013 und 2014 angefallen, um während der Arbeitszeit Einzelansitze durch- zuführen, Gesellschaftsjagden vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie jagdliche Einrichtungen zu errichten und zu unterhalten? 3. Wie viele Überstunden sind für die Umsetzung der jagdlichen Belange in den Jagdjahren 2013 und 2014 bei den Landesforstbediensteten entstanden? (bitte die angefallenen Überstunden getrennt nach Beamte und Angestellte ausweisen) 4. Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Land Brandenburg zur Umsetzung der jagdlichen Ziele in den Jagdjahren 2013 und 2014? 5. Wie hoch waren die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erzielten Erlöse durch die Vermarktung des Wildbrets? 6. Wie hoch waren die Einnahmen durch Begehungsscheine in den Jahren 2013, 2014 und 2015? 7. Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Verkauf der Abschüsse von Trophäenträgern in den Jagdjahren 2013 und 2014? 8. Welche Erlöse erzielte das Land Brandenburg durch die Vergabe von Ständen auf Ansitzjagden in den Jagdjahren 2013 und 2014? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Verwaltungsjagd umfasst ca. 11 % der Jagdfläche im Land Brandenburg und wird auf allen Flächen im Eigentum des Landes durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) wahrgenommen. Mit dem Waldprogramm des Landes Brandenburg werden klare Ziele für die Waldentwicklung auf der Grundlage des Brandenburger Waldgesetzes formuliert. Demnach zeichnet sich moderne, ordnungsgemäße Forstwirtschaft dadurch aus, dass die natürlichen Standortpotenziale wiederhergestellt werden und der natürlichen Waldverjüngung für gemischte und gestufte Wälder der Vorrang gewährt wird. Um dieses anspruchsvolle waldbauliche Ziel auf ganzer Fläche zu erreichen, kommt der Bejagung des Schalenwildes eine zentrale Rolle zu. Nur wenn es gelingt, die Wildbestände durch eine Bejagung zu regulieren und den ökologischen Verhältnissen im Wald anzupassen, ist das Waldökosystem in der Lage, sich selbst zu erneuern . Die bisher üblichen Schutzmaßnahmen wie Zäunung und künstliche Waldverjüngung durch Pflanzungen sind teuer und führen nur begrenzt zum Ziel. Durch die Bejagung der landeseigenen Flächen durch den LFB selbst ist dieser in der Lage, die Bejagung so zu steuern und durchzuführen, wie es waldbaulich notwendig ist. Die Vergabe des Jagdausübungsrechtes durch Verpachtung von landeseigenen Waldflächen gäbe diese Instrument und damit den Schlüssel für den waldbaulichen Erfolg aus der Hand. Die Jagdausübung in Eigenregie bietet die Möglichkeit, eine Vielzahl von Jägern als Jagdgäste zu beteiligen. So wird dem gesellschaftlichen Anliegen einer möglichst breiten jagdlichen Beteiligung der jagenden Bevölkerung Brandenburgs ermöglicht und zugleich das waldbauliche Instrument „Jagd“ zur Gestaltung der landeseigenen Wälder genutzt. Bei der Bewertung des ökonomischen Jagderfolges im Sinne der Ziele der Verwaltungsjagd sind sowohl Aufwand und Ertrag aus der Verwaltungsjagd als auch die Vorteile durch den eingetretenen ökonomischen Verjüngungswert und durch die vermiedenen Schäden zu betrachten. Exemplarisch hat eine solche Berechnung die Landeswaldoberförsterei Steinförde im Rahmen der 1. Fortbildungsveranstaltung des Kreisjagdverbandes Oberhavel am 18. und 24.09.2015 der Jägerschaft vorgestellt: Die jährliche Einsparung für Pflanzarbeiten und Wildschutzmaßnahmen durch die durchgeführte Verwaltungsjagd beträgt 979.000 € auf einer Waldfläche von 18.635 ha. Das ist ein Vielfaches dessen, was die Verwaltungsjagd in dieser Oberförsterei kostet. Frage 1: Welche Kosten sind dem LFB und damit dem Land Brandenburg in den Landeswaldober -förstereien in den Jagdjahren 2013 und 2014 (jeweils vom 01.04.-31.03 des Folgejahres) mit der Durchführung von Einzelansitzen und der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Gesellschaftsjagden entstanden? (bitte nach einzelnen Jahren und für jede Lan-deswaldoberförsterei getrennt ausweisen) Frage 2: Wie viele Arbeitsstunden für Forstbeamte und -angestellte sind in den Jagdjahren 2013 und 2014 angefallen, um während der Arbeitszeit Einzelansitze durchzuführen, Gesellschaftsjagden vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten sowie jagdliche Einrichtungen zu errichten und zu unterhalten? Zu Frage 1 und 2: Mit der Durchführung von Einzelansitzen entstehen dem LFB keine Kosten, weil es sich hierbei nicht um Arbeitszeit der Beschäftigten handelt. Kosten für die Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung von Gesellschaftsjagden werden im LFB nicht gesondert erfasst. Die Forstbeamten und –angestellten erfassen ihre Arbeitszeit getrennt nach Produkten gemäß Produktplan des LFB. Für die Zuordnung der Arbeitszeit zu jagdlichen Aufgaben wird hier das Produkt 131 „Regiejagd“ genutzt. Eine Differenzierung nach den Inhalten Gesellschaftsjagd, jagdliche Einrichtungen, Jagdverwaltung o. ä. ist nicht möglich. Frage 3: Wie viele Überstunden sind für die Umsetzung der jagdlichen Belange in den Jagdjahren 2013 und 2014 bei den Landesforstbediensteten entstanden? (bitte die angefallenen Überstunden getrennt nach Beamte und Angestellte ausweisen) Zu Frage 3: Im LFB erfolgt ein Ausgleich der Arbeitszeit im Rahmen von Arbeitszeitkonten der Beschäftigten, so dass in der Regel keine Überstunden anfallen. Sollten im Einzelfall Überstunden entstehen, werden diese nicht nach dem Entstehungsgrund dokumentiert . Frage 4: Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Land Brandenburg zur Umsetzung der jagdlichen Ziele in den Jagdjahren 2013 und 2014? Zu Frage 4: Das interne Rechnungswesen des LFB wird nach dem Wirtschaftsjahr (01.01.- 31.12.) und nicht angelehnt an das Jagdjahr (01.04.-31.03.) geführt, weshalb nur Aussagen für Wirtschaftsjahre möglich sind. Die Gesamtkosten betrugen: Wirtschaftsjahr 2013 8.439.400 € Wirtschaftsjahr 2014 8.599.300 € Frage 5: Wie hoch waren die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erzielten Erlöse durch die Vermarktung des Wildbrets? Frage 6: Wie hoch waren die Einnahmen durch Begehungsscheine in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Frage 7: Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Verkauf der Abschüsse von Trophäenträgern in den Jagdjahren 2013 und 2014? Frage 8: Welche Erlöse erzielte das Land Brandenburg durch die Vergabe von Ständen auf Ansitzjagden in den Jagdjahren 2013 und 2014? Zu Frage 5 bis 8: Die Einnahmen des LFB aus der Jagd betrugen in Summe Wirtschaftsjahr 2013 2.486.960 € Wirtschaftsjahr 2014 2.623.609 € Wirtschaftsjahr 2015 (Oktober) 2.126.335 € Im internen Rechnungswesen liegen die Angaben gemäß den Fragestellungen nicht vor. Folgende Angaben können unterteilt werden: 2013 2014 2015 (Oktober ) Wildbreterlöse 1.125.741 € 1.168.672 € 798.440 € Erlöse aus Jagderlaubnis, Begehungsschein , Grundbetrag, Abschussentgelt 1.252.830 € 1.300.268 € 1.152.275 € sonstige Erlöse 108.389 € 154.670 € 175.620 €