Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3189 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1262 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2964 Gewaltbereite Fans und Hooligans in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1262 vom 11.11.2015: Bundesweit gibt es eine gefestigte gewaltbereite Hooligan-Szene. Oftmals bestehen Verbindungen zur rechten Szene. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele gewaltbereite (der Kategorie B) und gewaltsuchende (der Kategorie C) Fans sind derzeit in Brandenburg verzeichnet (Bitte sofern bekannt nach Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? 2. Wie viele dieser Fans sind der rechten Szene in Brandenburg zuzuordnen (Bitte nach Kategorien und Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? 3. Wie viele Fälle und welche wurden in der Spielzeit 2014/2015 und bisher in der Spielzeit 2015/2016 in Zusammenhang mit in Brandenburg ausgetragenen Fußballspielen bekannt, in denen Personen a. mit rechtsextremen Parolen beschimpft wurden? b. rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem motiviert tätlich angegriffen und ggf. verletzt wurden? c. sonstigen rassistischen, antisemitischen oder rechtsextremen Vorfällen ausgesetzt waren? 4. Sind dem Ministerium Aktivitäten, Mitglieder oder Verbindungen von Vereinen /Gruppen wie „Hooligans gegen Salafisten“, „Bündnis deutscher Hools“, „Gemeinsam stark Deutschland“, GnuHoonters in Brandenburg bekannt? (Bitte einzeln nach Aktivität, Datum, Ort auflisten sowie bei bekannten Mitgliedern bitte nach Anzahl, Hooliganvereinigung, zugehörigem Fußballverein aufschlüsseln) 5. Gibt es Personen, die sowohl in der Hooligan-, wie auch der Rockerszene aktiv sind? Wenn ja, wie viele? (Bitte nach Kategorie und Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln ) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele gewaltbereite (der Kategorie B) und gewaltsuchende (der Kategorie C) Fans sind derzeit in Brandenburg verzeichnet (Bitte sofern bekannt nach Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? zu Frage 1: Für das Land Brandenburg sind, aufgeschlüsselt nach regionaler Vereinszugehörigkeit , gewaltbereite (Kat. B) und gewaltsuchende (Kat. C) Fans wie folgt registriert: FC Energie Cottbus und FC Energie Cottbus II: 155 Personen der Kat. B und 60 Personen der Kat. C. SV Babelsberg 03: 60 Personen der Kat. B und 17 Personen der Kat. C. Frage 2: Wie viele dieser Fans sind der rechten Szene in Brandenburg zuzuordnen (bitte nach Kategorien und Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Denn gewaltbereite und gewaltsuchende Fans und Personen der rechten Szene sind in getrennten Datenbanken erfasst. Ein verdachtsunabhängiger regelmäßiger Datenabgleich zu diesen Personen mit PMK-relevanten Daten erfolgt – mit Blick auf die hierfür erforderlichen rechtlichen Vorrausetzungen – nicht. Die gewaltbereite Fußballszene ist nur bei begründeten Anhaltspunkten Gegenstand polizeilicher Maßnahmen mit Bezug zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität (PMK). Frage 3: Wie viele Fälle und welche wurden in der Spielzeit 2014/2015 und bisher in der Spielzeit 2015/2016 in Zusammenhang mit in Brandenburg ausgetragenen Fußballspielen bekannt, in denen Personen a. mit rechtsextremen Parolen beschimpft wurden? b. rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem motiviert tätlich angegriffen und ggf. verletzt wurden? c. sonstigen rassistischen, antisemitischen oder rechtsextremen Vorfällen ausgesetzt waren? zu Frage 3: Im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ wurden für die Saison 2014/2015 insgesamt sechs Straftaten erfasst (2014 = 2, 2015 = 4). Alle Fälle wurden in dem Phänomenbereich PMK -rechts- eingeordnet und als extremistisch bewertet. In drei Fällen wurde der „Hitler-Gruß“ offen gezeigt (§ 86a StGB), in zwei Fällen wurden Parolen mit antisemitischen, fremdenfeindlichen bzw. rassistischen Motiven skandiert (§ 130 StGB) und in einem Fall Einsatzkräfte der Polizei beleidigt (§ 185 StGB). Gewaltdelikte wurden in diesem Zusammenhang nicht gemeldet. In der laufenden Saison sind bisher keine Fälle bekannt geworden. Frage 4: Sind dem Ministerium Aktivitäten, Mitglieder oder Verbindungen von Vereinen /Gruppen wie „Hooligans gegen Salafisten“, „Bündnis deutscher Hools“, „Gemeinsam stark Deutschland“, GnuHoonters in Brandenburg bekannt? (Bitte einzeln nach Aktivität, Datum, Ort auflisten sowie bei bekannten Mitgliedern bitte nach Anzahl , Hooliganvereinigung, zugehörigem Fußballverein aufschlüsseln). zu Frage 4: Im Zusammenhang mit Veranstaltungen der „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) liegen hier folgende polizeiliche Erkenntnisse zu Personen aus dem Land Brandenburg vor: Bei der am 26.10.2014 in Köln durchgeführten HoGeSa-Demonstration kam es u. a. zu Straftaten gegen Polizeibeamte. Zwei der Straftäter sind im Land Brandenburg wohnhaft und als Straftäter „rechtsmotiviert“ bekannt. Eine der beiden Personen ist als Gewalttäter Sport mit der Vereinszugehörigkeit Hertha BSC Berlin im Polizeilichen Auskunftssystem erfasst. Am 09.11.2014 kam es während der HoGeSa-Versammlungslage in Berlin zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen Teilnehmern und Versammlungsgegnern. Im Rahmen der Einsatzbewältigung wurden drei Personen aus dem Land Brandenburg festgenommen. Die Personen sind im Berliner Umfeld wohnhaft und als Straftäter rechtsmotiviert bekannt. Eine der drei Personen ist als Gewalttäter Sport mit der Vereinszugehörigkeit 1. FC Union Berlin im Polizeilichen Auskunftssystem erfasst. Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse zu den Mitgliedern und Gruppierungen „Bündnis deutscher Hools“, „Gemeinsam stark Deutschland“ und „GnuHoonters“ mit Beziehungen zum Land Brandenburg vor. Frage 5: Gibt es Personen, die sowohl in der Hooligan-, wie auch der Rockerszene aktiv sind? Wenn ja, wie viele? (Bitte nach Kategorie und Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln) zu Frage 5: Polizeilich registriert als „Gewalttäter Sport“ (ohne Vereinsangabe) sind drei Angehörige von polizeilich relevanten Rockergruppierungen aus dem Land Brandenburg, jeweils einmal vom Gremium MC Spremberg, Hells Angels MC Potsdam sowie Provokateur MC Cottbus. Zudem sind zwei Angehörige des Hells Angels MC Potsdam und ein Angehöriger des Red Devils MC Crazy Town (Cottbus) als „Gewalttäter Sport“ registriert, die den Vereinen BFC Dynamo, 1. FC Union Berlin und 1. FC Magdeburg angehören.