Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3191 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1267 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2982 Einschleusung krimineller Minderjähriger Wortlaut der Kleinen Anfrage 1267 vom 13.11.2015: Das Hamburger Abendblatt vom 27.11.2014 berichtet schon vor fast einem Jahr über die bewusste Einschleusung schwerkrimineller Flüchtlinge, die Deutschland nur zu dem Zweck aufsuchen, um hier Straftaten zu begehen. Hierbei soll es sich hauptsächlich um minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge handeln, die sich nicht bei den Behörden gemeldet haben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Mit wie vielen MUFL rechnet die Landesregierung in Brandenburg für dieses Jahr, bei wie vielen steht die Befürchtung, dass sie sich der Kontrolle, bzw. einer entsprechenden Begleitung entziehen? 2. Welche Schleuserwege konnten für diesen speziellen Fall in Erfahrung gebracht werden, wie kann bei dieser Tätergruppe eine Einreise verhindert, bzw. wirksame Kontrolle sichergestellt werden? 3. Wie viele MUFL haben erst bei drohender Untersuchungshaft Asyl beantragt, um sich somit in einem „gesicherten Verfahren“ zu befinden? 4. Wie viele von den aufgegriffenen MUFL waren bei der jeweiligen Personenkontrolle bzw. Verhaftung bewaffnet und auf welche Art und Weise? 5. Welche Straftaten sind von beschriebener Personengruppe durchgeführt worden. Bitte geben Sie Art und Häufigkeit, bzw. das vermutete Alter der entsprechenden Täter an. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat keine Kenntnis davon und Anhaltspunkte dafür, dass sich unter den unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die sich in Brandenburg aufhalten , Schwerkriminelle befinden. Derartige Behauptungen entbehren der Grundlage und bezwecken Ressentiments gegen diese Gruppe unter den Flüchtlingen, die besonders schutzwürdig ist, zu schüren. Frage 1: Mit wie vielen MUFL rechnet die Landesregierung in Brandenburg für dieses Jahr, bei wie vielen steht die Befürchtung, dass sie sich der Kontrolle, bzw. einer entsprechenden Begleitung entziehen? zu Frage 1: Nach der aktuellen Berechnung des Bundesverwaltungsamtes müsste Brandenburg 1.869 unbegleitete minderjährige Ausländer gemäß Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher aufnehmen; 821 befinden sich derzeit in Brandenburg (Stand 16.11.2015). Diese ausländischen Minderjährigen haben sich offensichtlich keiner Kontrolle in Brandenburg entzogen; sie sind von den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in Obhut genommen worden. Nach und nach werden nunmehr vom Bundesverwaltungsamt unbegleitete minderjährige Ausländer aus anderen Bundesländern, die ihre Aufnahmequote übererfüllen, Brandenburg zugewiesen. Die Landesregierung hat keine Kenntnis davon, wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer sich nicht bei Behörden gemeldet haben. Frage 2: Welche Schleuserwege konnten für diesen speziellen Fall in Erfahrung gebracht werden, wie kann bei dieser Tätergruppe eine Einreise verhindert, bzw. wirksame Kontrolle sichergestellt werden? Frage 3: Wie viele MUFL haben erst bei drohender Untersuchungshaft Asyl beantragt, um sich somit in einem „gesicherten Verfahren“ zu befinden? Frage 4: Wie viele von den aufgegriffenen MUFL waren bei der jeweiligen Personenkontrolle bzw. Ver-haftung bewaffnet und auf welche Art und Weise? Frage 5: Welche Straftaten sind von beschriebener Personengruppe durchgeführt worden. Bitte geben Sie Art und Häufigkeit, bzw. das vermutete Alter der entsprechenden Täter an. zu den Fragen 2 bis 5: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. In den Datensystemen der Polizei stellt die Begrifflichkeit „minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge“ (MUFL) kein recherchefähiges Suchkriterium dar. Eine suchfähige Analogie („allein reisend“ oder „geschleuste Person“ im Kontext mit einer wählbaren Altersgruppen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“) steht ebenfalls nicht zur Verfügung.