Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3192 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1276 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3002 Beziehungen von BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN zur Antifa und Roten Hilfe e.V. Wortlaut der Kleinen Anfrage 1276 vom 17.11.2015: Am 23.09.2015 nahmen Abgeordnete und Mitarbeiter der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN an einer Gegendemonstration gegen die Demonstration der AfD vor dem Brandenburger Landtag teil. An der Gegendemonstration waren Gruppen der vom Verfassungsschutz Brandenburg beobachteten Antifa (Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2014, S. 134 ff.) und mindestens ein Mitglied der vom Brandenburger Verfassungsschutz beobachteten linksextremistischen Roten Hilfe e.V. (Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2014, S. 140 f.) beteiligt. In Demonstrationen der AfD mischen sich, befördert durch polemische Äußerungen führender Brandenburger BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN Politiker, häufig Personen aus dem links- und dem rechtsextremen Spektrum. Für deren Entfernung durch die Veranstaltungsleitung muss regelmäßig die Unterstützung der polizeilichen Einsatzkräfte in Anspruch genommen werden. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Welche verfassungsschutzrechtlichen Informationen liegen der Landesregierung über Aktivitäten und Mitgliedschaft der oben genannten Gruppierungen Antifa und Rote Hilfe e.V. vor? 2.) Bestehen nach Erkenntnissen der Landesregierung Kontakte zwischen Mitgliedern der brandenburgischen BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN und den oben genannten Gruppierungen Antifa und Rote Hilfe e.V.? 3.) Ist der Landesregierung bekannt, inwieweit die oben genannten Gruppierungen an Planung und Durchführung von Versammlungsstörungen beteiligt sind? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche verfassungsschutzrechtlichen Informationen liegen der Landesregierung über Aktivitäten und Mitgliedschaft der oben genannten Gruppierungen Antifa und Rote Hilfe e.V. vor? zu Frage 1: Gemäß des § 5 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) informiert die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit in zusammenfassenden Berichten über Bestrebungen im Sinne von § 3 Abs. 1BbgVerfSchG. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kommt die Brandenburgische Verfassungsschutzbehörde im Rahmen des jährlichen Verfassungsschutzberichtes nach, so zuletzt im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2014. Darüber hinausgehende mitteilbare Erkenntnisse zur „Roten Hilfe e.V.“ liegen aktuell nicht vor. „Antifa“ bzw. „Antifaschismus“ bezeichnet nicht eine Gruppierung, sondern ein Kampagnethema , das auch, aber nicht nur, von Linksextremisten propagiert wird. Extremistisch sind antifaschistische Bestrebungen nur dann, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihrer Gänze oder in Teilen richten, z. B. wenn das Gewaltmonopol des Staates grundsätzlich in Frage gestellt wird oder wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung als faschistisch oder quasi-faschistisch denunziert wird. Frage 2: Bestehen nach Erkenntnissen der Landesregierung Kontakte zwischen Mitgliedern der brandenburgischen BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN und den oben genannten Gruppierungen Antifa und Rote Hilfe e.V.? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Kontakten vor. Frage 3: Ist der Landesregierung bekannt, inwieweit die oben genannten Gruppierungen an Planung und Durchführung von Versammlungsstörungen beteiligt sind? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der aufgeworfenen Fragestellung vor.