Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3193 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1268 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2983 Bearbeitung von Anträgen der Leader-Förderung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1268 vom 13.11.2015: Zur Verbesserung der Attraktivität und Lebensqualität in ländlichen Räumen wurde auch im Land Brandenburg das Antragsverfahren für die LEADER - Förderung ab 2015 am 23. Juni 2015 nach der LEADER- Richtlinie eröffnet. Entsprechende Informationen werden auf der WEB- Seite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Verfügung gestellt. In vielen Presseinformationen und Informationsveranstaltungen werden Akteure, Unternehmungen und die verschiedensten Interessierten aufgerufen, dieses Programm zu nutzen. Seit mehreren Monaten haben die verschiedensten Antragsteller die sehr umfangreichen Anträge eingereicht, die Bevotungsverfahren sind durch die Entscheidungsgremien durchgeführt worden und die befürworteten Anträge sind an das zuständige Landesamt weitergeleitet worden, mit der Bitte der Einleitung des Bewilligungsverfahrens . Zwischenzeitlich fragen die Antragsteller nach dem Bearbeitungsstand und äußern sich zunehmend unzufrieden, weil ihnen dazu keine Aussagen gemacht werden können. Vom Landesamt wird darauf verwiesen, dass bisher keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass bisher keine Haushaltsmittel für die Bewilligung von LEA- DER- Anträgen zur Verfügung stehen? 2. Wann werden die Haushaltsmittel für die Bewilligung zur Verfügung stehen? 3. Den LAG in den verschiedenen Gebieten ist ein Budget für die LEADER- Periode zugesichert worden, die LAGen hatten entsprechende Haushaltspläne zur geplanten Verwendung der Budgetzusicherungen beim Ministerium einzureichen. Diese Vorgänge sind in den Mitgliederversammlungen allen Akteuren vorgestellt, beraten und beschlossen worden. Welche Begründungen gibt es dafür, weshalb das eingeleitete, für die Akteure sehr aufwendige Verfahren nun ohne entsprechende Informationen unterbrochen ist? 4. Antragstellende Kommunen müssen ihre Vorhaben in den Haushaltsplänen der Gemeinden planen und vorbereiten. Welche Informationen gibt es für die antragstellenden Kommunen, damit die Vorbereitungsverfahren nicht mehrfach gemacht werden müssen? 5. Antragstellende Unternehmen müssen Bauvorhaben, die gefördert werden sollen in ihren Betriebsablauf einbinden. Welche Argumentationsmittel werden dem Regionalmanagement zur Verfügung gestellt, die nun inzwischen sehr lange Bearbeitungszeit, welche auch nicht den Aussagen der WEB-Seite des Ministeriums entspricht, den Antragstellern als Situation zu erläutern? 6. Welche Bemühungen werden unternommen, um den Akteuren im Ländlichen Raum die Angst zu nehmen, dass die bisher angekündigten Fördermittel für andere Zwecke, als für die oben genannte Verwendung, eingesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Umsetzung der von den LEADER-Aktionsgruppen (LAG) entwickelten Regionalen Entwicklungsstrategien (RES) soll mit den zur Verfügung stehenden ELER- und Landesmitteln umgesetzt werden. Die den LAGen zur Verfügung stehenden Budgets gelten für die laufende Förderperiode und können zu ihrer Verwendung eingesetzt werden. Die bisher geleisteten Arbeiten und Abstimmungen in den LAGen bieten gute Voraussetzungen für die Umsetzung der Projekte. Gegenüber der ursprünglichen zeitlichen Planung zur Bewilligung der ersten Vorhaben ergab sich vor dem Hintergrund erforderlicher Änderungen im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für Brandenburg und Berlin (EPLR), von denen auch der Bereich LEADER betroffen ist, durch umfangreiche Abstimmungen mit den Kommissionsdienststellen eine größere zeitliche Verzögerung. Dieser erste Änderungsantrag zum EPLR liegt der EU-Kommission nunmehr vor. Mit der Bescheiderteilung zu bereits eingereichten Projekten wurde bereits begonnen. Frage 1: Ist es richtig, dass bisher keine Haushaltsmittel für die Bewilligung von LEADER- Anträgen zur Verfügung stehen? Frage 2: Wann werden die Haushaltsmittel für die Bewilligung zur Verfügung stehen? Frage 6: Welche Bemühungen werden unternommen, um den Akteuren im Ländlichen Raum die Angst zu nehmen, dass die bisher angekündigten Fördermittel für andere Zwecke , als für die oben genannte Verwendung, eingesetzt werden? Zu den Fragen 1, 2 und 6: Die nach der Genehmigung des EPLR Brandenburg und Berlin durch die EU-KOM am 26.05.2015 für LEADER zur Verfügung stehenden EU-Mittel wurden in Form von regionalen Budgets den LAGen bereits im März 2015 mitgeteilt. Diese Mittel stehen für die jeweilige LAG bereit. Hier gab und gibt es keine Veränderung. Die für Vorhaben von Unternehmen und anderen privaten Zuwendungsempfängern notwendige Kofinanzierung wird unter Beachtung des Erstattungsprinzips analog zu den EU-Mitteln durch den Einzelplan des MLUL bereitgestellt. Frage 3: Den LAG in den verschiedenen Gebieten ist ein Budget für die LEADER-Periode zugesichert worden, die LAG` s hatten entsprechende Haushaltspläne zur geplanten Verwendung der Budgetzusicherungen beim Ministerium einzureichen. Diese Vorgänge sind in den Mitgliederversammlungen allen Akteuren vorgestellt, beraten und beschlossen worden. Welche Begründungen gibt es dafür, weshalb das eingeleitete, für die Akteure sehr aufwendige Verfahren nun ohne entsprechende Informationen unterbrochen ist? Frage 4: Antragstellende Kommunen müssen ihre Vorhaben in den Haushaltsplänen der Gemeinden planen und vorbereiten. Welche Informationen gibt es für die antragstellenden Kommunen, damit die Vorbereitungsverfahren nicht mehrfach gemacht werden müssen? Frage 5: Antragstellende Unternehmen müssen Bauvorhaben, die gefördert werden sollen in ihren Betriebsablauf einbinden. Welche Argumentationsmittel werden dem Regionalmanagement zur Verfügung gestellt, die nun inzwischen sehr lange Bearbeitungszeit , welche auch nicht den Aussagen der WEB-Seite des Ministeriums entspricht , den Antragstellern als Situation zu erläutern? Zu den Fragen 3 bis 5: Das Verfahren der Umsetzung von LEADER ist nicht unterbrochen. Für den Bewilligungsstart erster Projekte war die Übermittlung des ersten Änderungsantrags zum EPLR durch die EU Kommission erforderlich, dem ein Konsultationsverfahren vorausging , das sich unerwartet in die Länge zog. Vor dem Hintergrund der intensiven Vorbereitung von Anträgen durch die LAG und deren Bearbeitung durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Bewilligungsbehörde erfolgen nunmehr die Bewilligungen . Die Umsetzung von LEADER wird durch das MLUL intensiv begleitet. Jede LAG verfügt über ein qualifiziertes Regionalmanagement, welches im Auftrag der LEADER- Region u. a. gegenüber den Kommunen, aber auch gegenüber antragstellenden Unternehmen , aktiv ist. Auch zwischen dem Regionalmanagement und dem LELF gibt es regelmäßige Arbeitskontakte. Umfassende Information und Transparenz zu den Rahmenbedingungen sind damit gewährleistet.