Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3194 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1259 des Abgeordneten Dr. Volkmar Schöneburg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2938 Breitbandausbauförderprogramm Wortlaut der Kleinen Anfrage 1259 vom 09.11.2015: Am 21. Oktober hat das Bundeskabinett das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau “ auf Vorschlag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur beschlossen. Das Förderprogramm läuft die kommenden zwei Jahre und soll bislang unterversorgte Gebiete mit mindestens 50 MBit/s an das Internet anschließen . Damit soll das Versprechen der schwarz-roten Koalition, bis 2018 alle deutschen Haushalte mit mindestens 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen zu versorgen , umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Sieht sich die Landesregierung in der Lage, die Kofinanzierung von bis zu 50 Prozent zu leisten, die in der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bundesförderprogramm für Breitbandausbau ) als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln des Bundes für den Ausbau von Breitbandinternet genannt wird? Wenn ja, in welcher Höhe soll die Kofinanzierung nach derzeitiger Planung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? 2. Welche konkreten Projekte plant die Landesregierung mit Hilfe des Bundesförderprogramms für Breitbandausbau zu finanzieren? In welcher prozentualen Höhe erfolgt bei den jeweiligen Projekten die Kofinanzierung? 3. Wie viele Gemeinden, Dörfer, Ortschaften etc. können mit den geplanten Fördermitteln voraussichtlich angeschlossen werden? 4. Wie viele Haushalte konnten in der Vergangenheit mit einer entsprechenden Fördersumme erschlossen werden? 5. Welche Übertragungstechnologien plant die Landesregierung mit Hilfe des Bundesförderprogramms für Breitbandausbau zu finanzieren? Bitte prozentual aufschlüsseln. 6. Das Land Brandenburg hat in der vergangenen Legislaturperiode auf Grund fehlender Aktivitäten des Bundes ein eigenes Förderprogramm „Glasfaser 2020“ aufgelegt. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand dieses Programms? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht sich die Landesregierung in der Lage, die Kofinanzierung von bis zu 50 Prozent zu leisten, die in der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bundesförderprogramm für Breitbandausbau) als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln des Bundes für den Ausbau von Breitbandinternet genannt wird? Wenn ja, in welcher Höhe soll die Kofinanzierung nach derzeitiger Planung erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Frage 2: Welche konkreten Projekte plant die Landesregierung mit Hilfe des Bundesförderprogramms für Breitbandausbau zu finanzieren? In welcher prozentualen Höhe erfolgt bei den jeweiligen Projekten die Kofinanzierung? Frage 3: Wie viele Gemeinden, Dörfer, Ortschaften etc. können mit den geplanten Fördermitteln voraussichtlich angeschlossen werden? Frage 4: Wie viele Haushalte konnten in der Vergangenheit mit einer entsprechenden Fördersumme erschlossen werden? Frage 5: Welche Übertragungstechnologien plant die Landesregierung mit Hilfe des Bundesförderprogramms für Breitbandausbau zu finanzieren? Bitte prozentual aufschlüsseln . zu Frage 1 bis 5: Die Länder wurden seitens des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nur unzureichend in den Erarbeitungsprozess der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ eingebunden. Nach wenigen unkonkreten Gesprächen auf Abteilungsleiter - und Staatssekretärsebene wurde ein erster Entwurf der Richtlinie den Ländern erst am 09.09.2015 zur Verfügung gestellt. Zwar konnten die Länder im anschließenden Stellungnahmeverfahren bis zu der kurzfristigen Kabinettbefassung am 21.10.2015 einige Klarstellungen und Verbesserungen erwirken, aber auch nach dem ersten Förderaufruf für die Ausbauprojekte vom 18.11.2015 sind die verwaltungstechnische Umsetzung der Richtlinie durch den Bund und viele Detailfragen nicht geklärt. Das BMVI beabsichtigt, einen Leitfaden zu praktischen Fragestellungen der Breitbandförderung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Die Länder erhoffen sich dadurch weiteren Erkenntnisgewinn. Auf der Grundlage des jetzigen Erkenntnisstandes ist eine kurzfristige Teilnahme brandenburgischer Gebietskörperschaften mit konkreten Projekten am 1. Aufruf zum Förderprogramm bedauerlicherweise nicht wahrscheinlich. Auch die Entwicklung konkreter Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der brandenburgischen Gebietskörperschaften durch die Landesregierung ist auf der Grundlage des jetzigen Erkenntnisstandes abschließend nicht möglich. Zwar beabsichtigt die Landesregierung grundsätzlich die erforderlichen Kofinanzierungsbeiträge bereit zu stellen und wird die Gebietskörperschaften bei der Projektentwicklung auch inhaltlich bestmöglich unterstützen. Vor dem Hintergrund des dargestellten Sachstandes sind weitergehende Informationen zur Beantwortung der Fragen 1 – 5 zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich. Frage 6: Das Land Brandenburg hat in der vergangenen Legislaturperiode auf Grund fehlender Aktivitäten des Bundes ein eigenes Förderprogramm „Glasfaser 2020“ aufgelegt. Wie ist der derzeitige Umsetzungsstand dieses Programms? zu Frage 6: Die bautechnische Umsetzung des Förderprogramms Brandenburg Glasfaser 2020 wird in den fünf Planungsregion im Wesentlichen bis Ende 2015 (ausgenommen Region Spreewald bis spätestens 2018) abgeschlossen sein. Nach Abschluss aller Maßnahmen werden von den 1,184 Mio. Haushalten in Brandenburg voraussichtlich 720.000 Haushalte über Breitbandanschlüsse mit mehr als 50 Mbit/s verfügen. Dies entspräche einem Versorgungsgrad von 60,8%. Der Bundesdurchschnitt liegt gegenwärtig bei 68,7%. Durch das Programm wird die Versorgungssituation der Hälfte der brandenburgischen Haushalte erheblich verbessert. Die Anzahl der Haushalte mit mehr als 50 Mbit/s wird damit in kurzer Zeit verdoppelt (von knapp 30 % in 2012 auf über 60 %). Das ist ein großer Erfolg, den das Land Brandenburg unter Nutzung europäischer Fördermittel aus eigener Kraft erreicht hat.