Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3205 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1283 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/3044 Beirat für Denkmalpflege Wortlaut der Kleinen Anfrage 1283 vom 20.11.2015 Gemäß § 18 Absatz 4 BbgDSchG hat die oberste Denkmalschutzbehörde einen ehrenamtlichen Beirat für Denkmalpflege einberufen, dessen Amtszeit vier Jahre beträgt und der wenigstens einmal pro Jahr tagen soll. Der Landesdenkmalbeirat hat die Aufgabe sich als Sachwalter des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege gegenüber der obersten Denkmalschutzbehörde und gegenüber der Öffentlichkeit zu positionieren, soll zu Grundsatzentscheidungen gehört werden und ist berechtigt, Empfehlungen auszusprechen. Der Landesdenkmalbeirat tagte von seiner Konstituierung (09.03.2011) bis zu seiner letzten Sitzung (20.06.2014) insgesamt sechs Mal. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Form, zu welchen Punkten und wem gegenüber hat sich der Landesdenkmalbeirat positioniert? (bitte alle Positionierungen inklusiv Datum und Inhalt aufführen) 2. In welcher Form, zu welchen Punkten und wem gegenüber hat der Landesdenkmalbeirat Empfehlungen ausgesprochen? (bitte alle Empfehlungen inklusiv Datum und Inhalt aufführen) 3. Zu welchen Ergebnissen ist der Landesdenkmalbeirat im Rahmen seiner Beratungen zum Thema „Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit in der Denkmalpflege “ gekommen? 4. Welche Kosten sind durch den Landesdenkmalbeirat während der Amtszeit entstanden? (bitte sämtliche Kosten ausgabengenau aufschlüsseln) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form, zu welchen Punkten und wem gegenüber hat sich der Landesdenkmalbeirat positioniert? (bitte alle Positionierungen inklusiv Datum und Inhalt aufführen ) Zu Frage 1: In der konstituierenden Sitzung am 09.03.2011 würdigten die Mitglieder des Landesdenkmalbeirats die Leistungen des BLDAM im Bereich der Bodendenkmalpflege sowie die Ausstellungstätigkeit des Archäologischen Landesmuseums. Das Thema „Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit in der Denkmalpflege“ war Gegenstand der Sitzungen am 19.09.2011 und 16.01.2012 – vgl. Antwort zu Frage 3. In der Sitzung am 16.01.2012 wurden aktuelle Herausforderungen der Städtebauförderung erörtert. Dabei machten die Mitglieder deutlich, dass die Städtebauförderung ein erfolgreiches und unverzichtbares Fördermodell für die Erhaltung der historischen Stadtkerne im Land Brandenburg ist. Sie waren sich einig, dass die Weiterführung der Städtebauförderung unverzichtbar ist. In seiner Sitzung am 23.08.2013 erörterte der Landesdenkmalbeirat die Perspektiven der Denkmalförderung und begrüßte die Gespräche der Arbeitsgruppe des MWFK und des AWFK zur Prüfung der Voraussetzungen für die Gründung einer Landesdenkmalstiftung . In der 13. Sitzung am 20.06.2014 begrüßte der Landesdenkmalbeirat die Ergebnisse des Abschlussberichts der AG zur Stärkung des Denkmalschutzes und zur Sicherung der Denkmalförderung. Der Bericht sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Finanzierung der Erhaltung des kulturellen Erbes im Land Brandenburg . In einem Schreiben des Vorsitzenden des Landesdenkmalbeirats an die Fraktionen wurde auf die Notwendigkeit der Umsetzung der Ergebnisse des Abschlussberichts in der nächsten Legislaturperiode hingewiesen. In der Sitzung am 20.06.2014 fasste der Landesdenkmalbeirat zudem den Beschluss , dass die Ziele der Initiative für ein Europäisches Denkmalschutzjahr unterstützt werden. Weiterhin wurde der Abschlussbericht der Enquete-Kommission 5/2 zur Kenntnis genommen. Die im Abschlussbericht empfohlene Streichung des Benehmenserfordernisses gemäß § 19 Abs. 3 BbgDSchG wurde mit 5 Stimmen und 2 Gegenstimmen abgelehnt. Frage 2: In welcher Form, zu welchen Punkten und wem gegenüber hat der Landesdenkmalbeirat Empfehlungen ausgesprochen? (bitte alle Empfehlungen inklusiv Datum und Inhalt aufführen) Zu Frage 2: Der Landesdenkmalbeirat hat sich durch Beschlüsse und Diskussionen positioniert; darin sind auch Empfehlungen zum Ausdruck gekommen (vgl. Antwort zu Frage 1). Frage 3: Zu welchen Ergebnissen ist der Landesdenkmalbeirat im Rahmen seiner Beratungen zum Thema „Vermittlung und Öffentlichkeitsarbeit in der Denkmalpflege“ gekommen? Zu Frage 3: Die Diskussionen des Landesdenkmalbeirats verdeutlichten die Notwendigkeit, Aufgabe und Mehrwert der Denkmalpflege öffentlichkeitswirksam zu vermitteln. Kommunikation ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg der Denkmalpflege. Hierzu sollte eine Kommunikationsoffensive erfolgen. Erinnern, Erschließen und Vermitteln sind zentrale Aufgaben der Denkmalpflege. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Denkmalpflege sollte in einem größeren Kontext vermittelt werden. Zur Kommunikation gehöre auch die verstärkte Zusammenarbeit der beteiligten Akteure , z. B. in der Tourismuswirtschaft, den Städten und Gemeinden und privaten Unternehmen. Dem Archäologischen Landesmuseum sollte bei der Vermittlung des Anliegens von Bau- und Bodendenkmalpflege eine stärkere Bedeutung zukommen. Angesichts der abnehmenden finanziellen Spielräume bei Bund, Ländern und Kommunen sollte eine noch stärkere Kommunikation zwischen den Landesministerien erfolgen, um die verschiedenen Förderprogramme für den Erhalt des kulturellen Erbes nutzen zu können. Deutlich wurde, dass neben den klassischen Kommunikationsmedien wie Publikationen , Führungen, Seminaren und Vorträgen auch den neuen Medien eine zunehmende Bedeutung zukommt. Die Kommunikation muss hier auf einer zeitgemäßen Ebene erfolgen. Die Bedeutung der klassischen Medien nimmt dagegen ab. Der Austausch mit den Vertretern der Medien sollte daher intensiviert und die Nutzung neuer Medien und sozialer Netzwerke stärker in Betracht gezogen werden. Medienpartnerschaften sollten verstärkt genutzt werden. Zudem sei es insbesondere Aufgabe der Mitarbeiter der Denkmalbehörden vor Ort, für das Anliegen der Denkmalpflege zu werben. Die Erfahrungen aus der Tagung „Kommunizieren – Partizipieren. Neue Wege der Denkmalvermittlung“ vom 6.- 8.10.2011 in Dresden sollen öffentlich kommuniziert werden. Frage 4: Welche Kosten sind durch den Landesdenkmalbeirat während der Amtszeit entstanden ? (bitte sämtliche Kosten ausgabengenau aufschlüsseln) zu Frage 4: Für das Catering zu den Sitzungen des Landesdenkmalbeirats sind folgende Kosten entstanden: 2011 361,10 € 2012 405,90 € 2013 85,50 € 2014 300,00 €