Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3207 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1288 der Abgeordneten Andreas Kalbitz und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3049 Umgang mit Flüchtlingen ohne Fahrschein Wortlaut der Kleinen Anfrage 1288 vom 23.11.2015: Laut Presseinformationen konnten Flüchtlinge Züge ohne Fahrkarte benutzen. Interne Dienstanweisungen der Bahn und der regionalen Verkehrsbetriebe regelten das Verhalten der Schaffner. Wenn Flüchtlinge ohne Fahrkarte angetroffen wurden, soll ihnen ein kostenloser Fahrschein ausgestellt worden sein. Die Polizei wurde nicht informiert. Auch sei es nicht notwendig gewesen den Familiennamen, Vornamen und Adresse der Reisenden zu erfassen. Ein Bahnsprecher bestätigte die zeitlich begrenzte Regelung, um auf die teilweise chaotischen Umstände in den Zügen zu reagieren . Ebenfalls soll die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung herausgegeben haben. Der Geschäftsführer der Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bestätigte gegenüber der Thüringer Allgemeine die zeitlich begrenzte Maßnahme. Mittlerweile solle diese wieder ausgesetzt worden sein. Ich frage die Landesregierung: 1.) Sind der Landesregierung Regelungen von der Deutschen Bahn AG, der Ostdeutsche Eisenbahn GmbH oder der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bekannt? 2.) Wenn ja, von wann bis wann waren etwaige Regelungen in Kraft (bitte nach den Verkehrsbetrieben aufschlüsseln)? 3.) Sind diese Maßnahmen in Absprache mit dem Verkehrsministerium erfolgt bzw. ist das Verkehrsministerium informiert worden? 4.) Welche Kosten sind durch diese Maßnahmen entstanden und wer kommt für diese auf? 5.) Haben die Regelungen dazu beigetragen die teilweise chaotischen Zustände zu beenden? 6.) Nach welchen Kriterien wurden die kostenlosen Ersatzfahrscheine ausgestellt ? 7.) Wurden die üblichen Regelungen für das Reisen ohne Fahrkarte für diesen Zeitraum aufgehoben bzw. gab es Vorfälle in denen Reisende, welche nicht die Kriterien nach Frage 6 erfüllten, sich beschwerten bzw. auf die Ungleichbehandlung aufmerksam machten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Landesregierung Regelungen von der Deutschen Bahn AG, der Ostdeutsche Eisenbahn GmbH oder der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bekannt? Frage 2: Wenn ja, von wann bis wann waren etwaige Regelungen in Kraft (bitte nach den Verkehrsbetrieben aufschlüsseln)? Frage 3: Sind diese Maßnahmen in Absprache mit dem Verkehrsministerium erfolgt bzw. ist das Verkehrsministerium informiert worden? Frage 4: Welche Kosten sind durch diese Maßnahmen entstanden und wer kommt für diese auf? Frage 5: Haben die Regelungen dazu beigetragen die teilweise chaotischen Zustände zu beenden ? Frage 6: Nach welchen Kriterien wurden die kostenlosen Ersatzfahrscheine ausgestellt? Zu den Fragen 1 bis 6: Es wurden keine kostenlosen Ersatzfahrscheine ausgestellt. Im Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg wurde zu keinem Zeitpunkt die Regelung aufgehoben , dass für die Nutzung von Zügen ein Fahrausweis benötigt wird. Viele Flüchtlinge müssen zunächst den Umgang mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erlernen . Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und die Verkehrsunternehmen erstellten gemeinsam mehrsprachige Informationsblätter sowie eine neue Website www.VBB.de/welcome, um Hinweise und Tipps für die ÖPNV Nutzung zu geben. Mittels der mehrsprachigen Informationen sollen die neuen Kunden vor ihrer ersten Fahrt erreicht werden. Die Verkehrsunternehmen haben ihre Kundenbetreuer angehalten, mit Augenmaß im Ermessensfall die Kulanzgewährung (z. B. Fahrausweisverkauf im Zug) auszuüben. Es soll über den bestehenden Tarif informiert und darauf hingewiesen werden, dass der Fahrausweiserwerb vor Fahrtantritt erfolgen muss. Die Kundenbetreuer der DB Regio AG führen zur leichteren Verständigung einen mehrsprachigen Flyer mit. Diese Kulanzleistungen stellen jedoch absolute Ausnahmefälle dar. Aus Sicht des Verkehrsministeriums, des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg und der Verkehrsunternehmen haben die schnelle Beschaffung von Informationsmaterial und das angemessene Handeln der Verkehrsunternehmen dazu beitragen, die schwierige Situation zu regeln. Frage 7: Wurden die üblichen Regelungen für das Reisen ohne Fahrkarte für diesen Zeitraum aufgehoben bzw. gab es Vorfälle in denen Reisende, welche nicht die Kriterien nach Frage 6 erfüllten, sich beschwerten bzw. auf die Ungleichbehandlung aufmerksam machten? Zu Frage 7: Da wie oben ausgeführt die üblichen Regelungen galten und gelten, wurden und werden alle Kunden gleich behandelt. Die angewandte Kulanzregelung wird z. B. auch bei ortsunkundigen Touristen gewährt. Zu dieser Frage trafen nur wenige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bei Verkehrsunternehmen und beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg ein. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und die Verkehrsunternehmen sehen jedoch keine Ungleichbehandlung.