Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3208 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1287 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/3048 Urteile zum Landesentwicklungsplan – mögliche Rechtsunsicherheit für das Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1287 vom 23.11.2015: Gemäß Presseinformationen äußerte ein Sprecher des Städte- und Gemeindebundes Brandenburgs, dass in Brandenburg eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Landesentwicklungsplan (LEP) herrsche. Die Kommunen hätten kein rechtssicheres Steuerungsinstrument mehr, um den Bau von Windparks zu lenken. Mittlerweile haben mehrere Verwaltungsgerichte in Brandenburg den rückwirkenden Heilungsversuch für den Landesentwicklungsplan der Landesregierung für ungültig erklärt und klagenden Windkraftbetreibern Recht zugesprochen. Trotz der planmäßigen Arbeit an einem neuen Landesentwicklungsplans wird frühestens 2019 mit einer Ablösung des jetzigen LEP gerechnet. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie gedenkt die Landesregierung der im Raum stehenden Rechtsunsicherheit der Kommunen bei den Bauanträgen der Windkraftanlagenbetreiber zu begegnen ? 2.) Von wie vielen Bauprojekten bzgl. Windkraftanlagen weiß die Landesregierung, welche abgelehnt wurden und deren Betreiber klagen bzw. als klagefreudig gelten ? 3.) Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung vorbereitet, für den Fall, dass das OVG Berlin-Brandenburg den aktuellen LEP offiziell vor dem neu zu erarbeitenden LEP als ungültig beurteilt und außer Kraft setzt? 4.) Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur „erheblichen Rechtsunsicherheit“? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gedenkt die Landesregierung der im Raum stehenden Rechtsunsicherheit der Kommunen bei den Bauanträgen der Windkraftanlagenbetreiber zu begegnen? Frage 3: Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung vorbereitet, für den Fall, dass das OVG Berlin-Brandenburg den aktuellen LEP offiziell vor dem neu zu erarbeitenden LEP als ungültig beurteilt und außer Kraft setzt? Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zur „erheblichen Rechtsunsicherheit“? Zu den Fragen 1, 3 und 4: Durch Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2014 ist der LEP B-B von 2009 für unwirksam erklärt worden. Die Landesregierung hat den LEP B-B durch ein ergänzendes Verfahren nach § 12 Absatz 6 des Bundesraumordnungsgesetzes unter Heilung des vom OVG festgestellten Verstoßes gegen das Zitiergebot rückwirkend zum 15. Mai 2009 erneut in Kraft gesetzt. Gegen die neue Verordnung der Landesregierung vom 27. Mai 2015 wurde von einigen Gemeinden ein Antrag auf einstweilige Anordnung sowie von einer Gemeinde ein Antrag auf Normenkontrolle beim OVG gestellt. Unterdessen haben die Verwaltungsgerichte Cottbus und Potsdam in Urteilen im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und landesplanerischer Untersagungsverfahren den LEP B-B und in der Folge die streitgegenständlichen Regionalplanentwürfe zur räumlichen Steuerung der Windkraftnutzung als unwirksam angesehen. Die in diesen Urteilen enthaltenen Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte teilt die Landesregierung nicht. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, Rechtsmittel wurden eingelegt. Der LEP B-B und die Regionalpläne gelten damit weiter. Parallel dazu wird an der Aufstellung eines neuen Landesentwicklungsplans gearbeitet, dessen erster Entwurf im ersten Halbjahr 2016 der Landesplanungskonferenz vorzulegen ist. Frage 2: Von wie vielen Bauprojekten bzgl. Windkraftanlagen weiß die Landesregierung, welche abgelehnt wurden und deren Betreiber klagen bzw. als klagefreudig gelten? Zu Frage 2: Derzeit liegen 6 Klagen von Betreibern gegen abgelehnte Windkraftanlagen vor. Über die Klagefreudigkeit von Betreibern werden keine Zahlen erhoben.