Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3214 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1280 der Abgeordneten Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3030 Schulsozialarbeiter in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1280 vom 19.11.2015: Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden die Mittel für das Personalkostenförderprogramm erhöht, um 50 zusätzliche Stellen in 2015 und 100 zusätzliche Stellen in 2016 zu fördern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schulsozialarbeiter sind an den Schulen in Land Brandenburg mit welchem VZE-Anteil beschäftigt? (Bitte seit 2012 nach Kommunen auflisten und die Finanzierungsanteile (Land/Kommune/Träger) angeben.) 2. Wie viele zusätzliche Stellen wurden den einzelnen Kommunen durch die Aufstockung des Personalkostenförderprogramms durch den Doppelhaushalt 2015/2016 zugewiesen? 3. Wie ist der Mittelabruf für das Personalkostenförderprogramm derzeit? 4. Wie viele zusätzliche Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit gab es bereits in diesem Jahr mit welchem VZE Umfang? 5. Mussten die Kommunen beim Abruf der erhöhten Mittel aus dem Personalkostenförderprogramm darlegen, wofür sie diese verwenden? Wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Wie viele Schulsozialarbeiter sind an den Schulen in Land Brandenburg mit welchem VZE-Anteil beschäftigt? (Bitte seit 2012 nach Kommunen auflisten und die Finanzierungsanteile (Land/Kommune/Träger) angeben.) Frage 2: Wie viele zusätzliche Stellen wurden den einzelnen Kommunen durch die Aufstockung des Personalkostenförderprogramms durch den Doppelhaushalt 2015/2016 zugewiesen? Zu den Fragen 1 und 2: Die Zahlenangaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Landesregierung finanziert die Stellen der Sozialarbeit an Schulen nicht vollständig , weil es sich dabei um ein Angebot der Jugendhilfe nach SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe handelt. Für die Bereitstellung solcher Angebote sind gemäß § 85 SGB VIII die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, das sind in Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Land beteiligt sich im Rahmen der Personalkostenförderung aus dem Landesjugendplan an der Finanzierung. Der konkrete Einsatz liegt aber ebenso wie die Finanzierung in der Verantwortung der örtlichen Jugendämter. Bis zum Jahr 2015 verlangte das Personalkostenförderprogramm keine Angabe einer genauen Widmung der geförderten Stellen; es wurde lediglich gefordert, dass mindestens 25 % der Stellen in der Kooperation von Jugendhilfe und Schule eingesetzt werden. Bei der Beantragung der Mittel aus dem Personalkostenprogramm wird dem MBJS lediglich die Gesamtfinanzierung je Kreis bzw. kreisfreie Stadt nachgewiesen. Tabelle 1: Anzahl und Verteilung der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen 2012 2013 2014 2015 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl VZ E Anzahl VZ E Anzahl VZ E Anzahl VZ E davon zusätzlich . beantragte und bewilligte VZE Brandenburg a.d.H. 9 6 9 8 9 6 14 8 2 Cottbus 13 12 13 12 13 12 12 12 2 Frankfurt (Oder) 4 4 4 4 4 4 4 4 1 Potsdam 12 10 12 10 12 10 12 10 0 Barnim 3 3 3 3 3 3 6 3 3 Dahme- Spreewald 8 7 8 7 8 7 11 10 3 Elbe-Elster 18 12 18 13 18 12 21 14 2 Havelland 7 7 7 7 7 7 17 14 7 Märkisch- Oderland 22 14 22 14 22 15 24 19 4 Oberhavel 20 20 19 18 19 18 25 22 4 Oberspreewald- 11 8 11 8 11 8 18 13 2 Lausitz Oder-Spree 14 13 14 17 14 12 14 12 0 Ostprignitz- Ruppin 11 8 23 13 23 13 30 17 2 Potsdam- Mittelmark 12 10 12 11 12 11 18 15 4 Prignitz Anm.1 8 8 7 7 7 7 9 9 2 Spree-Neiße 10 6 10 6 10 6 13 8 2 Teltow-Fläming 13 10 14 11 14 11 20 9 3 Uckermark 10 10 10 10 10 10 12 12 0 Gesamt 205 168 216 179 216 172 280 211 43 Anm.1 Für den Landkreis Prignitz kann hierzu nur eine ungefähre Aussage getroffen werden. In diesem Landkreis arbeiten Fachkräfteteams, die sozialraumbezogen Jugendhilfeangebote im Leistungsspektrum von Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Jugendschutz gemäß §§ 11 – 14 KJHG abdecken , sodass eine Aufsplittung in einzelne Leistungsbereiche nicht vorgenommen wird. Datengrundlage: Erhebung MBJS Frage 3: Wie ist der Mittelabruf für das Personalkostenförderprogramm derzeit? Zu Frage 3: Bis 20. November 2015 sind Mittel in Höhe von 4.483.605 € von einer Gesamtbewilligung von 5.100.726 € abgerufen worden. Frage 4: Wie viele zusätzliche Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit gab es bereits in diesem Jahr mit welchem VZE Umfang? Zu Frage 4: Von den für das Jahr 2015 zusätzlich geplanten 50 Stellen im Bereich der Sozialarbeit an Schulen wurden 43 bewilligt. Frage 5: Mussten die Kommunen beim Abruf der erhöhten Mittel aus dem Personalkostenförderprogramm darlegen, wofür sie diese verwenden? Wenn ja wie? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Die Kommunen mussten für die zusätzlichen Stellen, die im Arbeitsfeld „Sozialarbeit an Schulen“ eingesetzt wurden, einen Antrag einreichen, in dem Einsatzort und Träger der Personalstellen dargestellt wurden.