Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3216 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1274 des Abgeordneten Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/3000 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1107 Festlegung des Kreissitzes in neu gebildeten Landkreisen Wortlaut der Kleinen Anfrage 1274 vom 17.11.2015: In der Antwort auf die Kleine Anfrage DS 6/2594 antwortet die Landesregierung: „… Ob und ggf. wie das Verfahren zur Festlegung des Kreissitzes in neu gebildeten Landkreisen konkret ausgestaltet wird, bleibt den Festlegungen im endgültigen … Leitbild … vorbehalten“. Für eine Positionierung zu einzelnen Punkten des Leitbildes 2019 wäre es für die Beteiligten hilfreich zu wissen, welche Vorstellungen und Ziele die Landesregierung mit konkreten Punkten verknüpft hat. Da der ergebnisoffene Diskussionsprozess zudem vom MIK orchestriert wird ist es höchst bedenklich, dass sich die Landesregierung erst zu äußern gedenkt, wenn der Meinungsbildungsprozess abgeschlossen ist. Damit ist es unmöglich zu beurteilen, inwiefern sich die Positionen der Landesregierung im Laufe des Diskussionsprozesses verändert haben. Transparent ist das nicht. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Welche Überlegungen im MIK führten zur Einfügung des entsprechenden Passus im Leitbild? 2. Welche konkreten Umsetzungen wurden im MIK durchgespielt? 3. Wird das im Leitbild vorgeschlagene Verfahren zur Festlegung des Kreissitzes als elementarer Bestandteil gesehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Verwaltungsstrukturreform 2019 und den zugehörigen Reformgesetzen ist ein Leitbild zugrunde zu legen. Die Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgelegt. Das Leitbild soll eine hohe demokratische Legitimation besitzen. Daher soll im Rahmen eines breiten öf- fentlichen Dialogs dieser Vorschlag der Landesregierung mit den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch mit möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, der Wirtschaft sowie Interessensvertretern diskutiert werden. Dieser breite öffentliche Dialog ist ein ergebnisoffener Prozess. Im Anschluss wird der Landtag über den Leitbildentwurf entscheiden. Frage 1: Welche Überlegungen im MIK führten zur Einfügung des entsprechenden Passus im Leitbild? Frage 2: Welche konkreten Umsetzungen wurden im MIK durchgespielt? zu den Fragen 1 und 2: Den Überlegungen der Landesregierung wurde vorangestellt, dass nach einer möglichen Neugliederung von Landkreisen ein Hauptverwaltungssitz des jeweils neu gebildeten Landkreises festgelegt werden muss. Da sich die Landesregierung zu einer demokratischen Teilhabe der Bürgergesellschaft bekennt, wurde im Leitbildentwurf vorgeschlagen, die Bürgerinnen und Bürger bei der Festlegung des Hauptverwaltungssitzes zu beteiligen. Ein konkretes Verfahren wurde im Leitbildentwurf bewusst offen gelassen. Es wurden keine Umsetzungsvarianten „durchgespielt“. Frage 3: Wird das im Leitbild vorgeschlagene Verfahren zur Festlegung des Kreissitzes als elementarer Bestandteil gesehen? zu Frage 3: Der Vorschlag der Landesregierung zur Festlegung des Hauptverwaltungssitzes ist, neben weiteren Vorschlägen, Bestandteil des Leitbildentwurfes. Die Landesregierung hat keine Gewichtung der einzelnen im Leitbild enthaltenen Vorschläge in „elementar “ und „nicht elementar“ vorgenommen.