Datum des Eingangs:19.12.2014 / Ausgegeben: 23.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/322 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 67 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/154 Entstandene Schäden und Kosten durch Verlegungsmarsch der Bundeswehr Wortlaut der Kleinen Anfrage 67 vom 21.11.2014: In der Nacht vom 13.11. auf den 14.11.2014 fuhren ca. 40 Panzer der Bundeswehr auf dem Weg zu einem Manöver durch Brandenburg. Dabei hinterließen sie diverse Schäden an Bordsteinen und Verkehrsinseln entlang der Strecke. Nach Zeitungsberichten handelte es sich um einen sogenannten Verlegungsmarsch der Bundeswehr, der Bestandteil des Ausbildungsplans der Bundeswehr ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden entlang der Strecke sind zu verzeichnen? 2. Kosten in welcher Höhe entstehen voraussichtlich für die Beseitigung der Schäden? 3. Welcher zeitliche Aufwand entsteht MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung? 4. Trägt die Bundeswehr alle Kosten der Beseitigung und erhalten Land und Kommunen einen Ausgleich für den entstandenen Aufwand für die Erfassung und die Beseitigung der Schäden? 5. War der Landesregierung vorab bekannt, dass dieser Verlegungsmarsch geplant ist und welche Behörden waren an der Festlegung der Streckenführung beteiligt? Waren Kommunen und Landkreise vorab über das Stattfinden des Marsches und die Streckenführung informiert? 6. Wie viele solcher Verlegungsmärsche sind in den letzten fünf Jahren auf Brandenburger Gebiet durchgeführt worden? Welche Schäden entstanden durch diese Märsche und welche Kosten sind dadurch entstanden? Wurden alle diese Kosten durch die Bundeswehr vollständig erstattet? Wie lange dauerten jeweils die Verfahren zur Erstattung? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden entlang der Strecke sind zu verzeichnen? zu Frage 1: Entlang der Strecke sind an den Bundes- und Landesstraßen L 88, L 96, B 188, B 5 und B 115 Schäden an den Borden und Pflasterungen von Fahrbahnrändern und Mittelinseln insbesondere in den Ortsdurchfahrten und an den Borden von Kreisverkehren zu verzeichnen. Betroffen sind die Ortsdurchfahrten Beelitz-Heilstätten, Steckelsdorf, Lietzow, Berge und Döbern. Auf der A 10 wurde zwischen Autobahndreieck Potsdam und der Tank- und Raststätte Michendorf Süd der neu eingebrachte Fugenverguss auf einer Länge von ca. 2,2 km herausgefahren. Frage 2: Kosten in welcher Höhe entstehen voraussichtlich für die Beseitigung der Schäden? zu Frage 2: Nach ersten groben Schätzungen entstehen zur Beseitigung der Schäden an Bundes- und Landesstraßen Kosten in Höhe von ca. 100 Tausend Euro. Frage 3: Welcher zeitliche Aufwand entsteht MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung? zu Frage 3: Der zeitliche Aufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes lässt sich gegenwärtig noch nicht quantifizieren. Die Schäden werden wie in jedem anderen Schadensfall auch behandelt. Der Aufwand des zuständigen Landesbetriebes Straßenwesen wird im Rahmen der Bearbeitung ermittelt und gegenüber dem Schadensverursacher abgerechnet. Frage 4: Trägt die Bundeswehr alle Kosten der Beseitigung und erhalten Land und Kommunen einen Ausgleich für den entstandenen Aufwand für die Erfassung und die Beseitigung der Schäden? zu Frage 4: Der Bund trägt alle Kosten für die Beseitigung von Schäden die seitens der Bundeswehr anlässlich von Manövern, Übungen oder Verlegungsmärschen verursacht worden sind. Ein Ausgleich für die Erfassung der Schäden erfolgt nicht. Frage 5: War der Landesregierung vorab bekannt, dass dieser Verlegungsmarsch geplant ist und welche Behörden waren an der Festlegung der Streckenführung beteiligt? Waren Kommunen und Landkreise vorab über das Stattfinden des Marsches und die Streckenführung informiert? zu Frage 5: Eine Informationspflicht für die Durchführung von Marschbewegungen besteht nicht. Gleichwohl wurden die betroffenen Gebietskörperschaften aufgrund der massiven Mannschaftsstärke des Verlegungsmarsches kurzfristig über die Durchführung in Kenntnis gesetzt. Der Informationsverteiler des zuständigen Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr umfasste im Land Brandenburg die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Cottbus. Dem Ministerium des Innern und Kommunales war der Marsch bekannt. Frage 6: Wie viele solcher Verlegungsmärsche sind in den letzten fünf Jahren auf Brandenburger Gebiet durchgeführt worden? Welche Schäden entstanden durch diese Märsche und welche Kosten sind dadurch entstanden? Wurden alle diese Kosten durch die Bundeswehr vollständig erstattet? Wie lange dauerten jeweils die Verfahren zur Erstattung? zu Frage 6: Eine Beantwortung dieser Frage kann durch die Landesregierung nicht erfolgen. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium der Verteidigung. Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? zu Frage 7: Im Rahmen der Genehmigung der Marschübungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen sollten künftig Auflagen zur Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen und die Möglichkeit der Begleitung (Kontrolle) vor Ort durch Polizei und ggf. Meisterei geprüft werden.