Datum des Eingangs:19.12.2014 / Ausgegeben: 23.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/323 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 74 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/166 Beobachtung der Fanszene des Vereins Babelsberg 03 durch den Brandenburger Verfassungsschutz Wortlaut der Kleinen Anfrage 74 vom 26.11.2014: Einer Pressemeldung zufolge gibt es Anzeichen dafür, dass die Fanszene des Fußballclubs Babelsberg 03 unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht und hierbei auch Anwerbeversuche durch den Brandenburger Verfassungsschutz bei AnhängerInnen des Vereins stattgefunden haben. Der Pressesprecher des Ministeriums des Innern und Kommunales wird im Neuen Deutschland wie folgt zitiert: „Der Verfassungsschutz beobachte »weder die Fanszene noch Spiele oder Veranstaltungen des SV Babelsberg 03«, versichert Sprecher Ingo Decker. Niemand werde deswegen beobachtet, weil er Anhänger des SV Babelsberg sei. »Gegenteilige Behauptungen werden allerdings lanciert, um die Arbeit des Verfassungsschutzes öffentlich zu diskreditieren.« Es sei der gesetzliche Auftrag des Verfassungsschutzes, »Informationen über solche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten«. Wenn der Besuch eines Fußballspiels gespeichert werde, dann haben laut Decker zu der betroffenen Person bereits Daten vorgelegen, »aus denen sich Anhaltspunkte für solche Bestrebungen ergeben hatten«.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Werden Aktivitäten, Spiele und/oder Veranstaltungen der Fans bzw. des Vereins Babelsberg 03 durch den Brandenburger Verfassungsschutz beobachtet? Welche Aktivitäten, Spiele und Veranstaltungen betraf dies in den Jahren 2010 bis 2014? 2. Welche Gründe gibt es für die Beobachtung? 3. Sieht die Landesregierung Bestrebungen beim Verein und/oder dessen Fans, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten? Wenn ja welche? 4. Sieht die Landesregierung derzeit Anlass, weitere Aktivitäten, Spiele und Veranstaltungen des Vereins bzw. seiner Fans zu beobachten? 5. Wie viele Fans des Vereins Babelsberg 03 stehen unter Beobachtung durch den Brandenburger Verfassungsschutz bzw. von wie vielen Personen sind Teilnahmen an Veranstaltungen, Spielen und Aktivitäten des Vereins bzw. seiner Fans gespeichert? 6. Hat es in den Jahren 2010 bis 2014 Anwerbeversuche bei Fans des Vereins gegeben? Waren diese erfolgreich? 7. Kommen bei der Beobachtung der Aktivitäten des Vereins aktuell V-Männer und/oder V-Frauen zum Einsatz? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden Aktivitäten, Spiele und/oder Veranstaltungen der Fans bzw. des Vereins Babelsberg 03 durch den Brandenburger Verfassungsschutz beobachtet? Welche Aktivitäten, Spiele und Veranstaltungen betraf dies in den Jahren 2010 bis 2014? Frage 2: Welche Gründe gibt es für die Beobachtung? Frage 3: Sieht die Landesregierung Bestrebungen beim Verein und/oder dessen Fans, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten? Wenn ja welche? Frage 4: Sieht die Landesregierung derzeit Anlass, weitere Aktivitäten, Spiele und Veranstaltungen des Vereins bzw. seiner Fans zu beobachten? zu den Fragen 1 bis 4: Der Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet weder die Fanszene noch Spiele oder Veranstaltungen des SV Babelsberg 03. Frage 5: Wie viele Fans des Vereins Babelsberg 03 stehen unter Beobachtung durch den Brandenburger Verfassungsschutz bzw. von wie vielen Personen sind Teilnahmen an Veranstaltungen, Spielen und Aktivitäten des Vereins bzw. seiner Fans gespeichert? zu Frage 5: Die Fans des Vereins Babelsberg 03 stehen nicht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes Brandenburg. Frage 6: Hat es in den Jahren 2010 bis 2014 Anwerbeversuche bei Fans des Vereins gegeben? Waren diese erfolgreich? Frage 7: Kommen bei der Beobachtung der Aktivitäten des Vereins aktuell V-Männer und/oder V-Frauen zum Einsatz? zu den Fragen 6 und 7: Da der Verein kein Beobachtungsgegenstand der Verfassungsschutzbehörde Brandenburg ist, werden keine nachrichtendienstlichen Mittel eingesetzt.