Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3231 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1284 der Abgeordneten Björn Lakenmacher, Raik Nowka und Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/3045 Einhaltung von Hilfsfristen im Rettungsdienst Wortlaut der Kleinen Anfrage 1284 vom 23.11.2015: Die letzte Übersicht über die Einhaltung der Hilfsfristen bezieht sich auf das Jahr 2013. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Einhaltung der Hilfsfristen im Jahr 2014 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) 2. Welche Gründe waren ausschlaggebend, falls die Hilfsfristen nicht in 95 Prozent der Fälle eingehalten wurden? 3. Welche Konsequenzen werden gezogen, wenn die Hilfeleistungsfrist nicht eingehalten wird? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) sind durch die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Rettungswachen so einzurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in 95 % aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht wird (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den gesamten Bereich eines Rettungsdienstbereiches und nicht für jeden einzelnen Einsatzort. Ein subjektives Recht für den Einzelnen wird dadurch nicht begründet. Frage 1: Wie hat sich die Einhaltung der Hilfsfristen im Jahr 2014 entwickelt? (bitte aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 1: Auf Grundlage der von den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes gemeldeten Daten für das Jahr 2014 errechnet sich folgender Zielerreichungsgrad bei der Hilfsfrist in Prozent: Landkreis/ kreisfreie Stadt 2014 (%) Brandenburg a.d.H. 97,65 Cottbus 97,13 Frankfurt (Oder) 97,95 Potsdam 94,30 Barnim 95,25 Dahme-Spreewald 90,31 Elbe-Elster 92,27 Havelland 95,65 Märkisch-Oderland 93,14 Oberhavel 93,08 Oberspreewald- Lausitz 88,91 Oder-Spree 92,19 Ostprignitz-Ruppin 89,08 Potsdam-Mittelmark 90,94 Prignitz 91,00 Spree-Neiße 91,92 Teltow-Fläming 91,05 Uckermark 94,72 Frage 2: Welche Gründe waren ausschlaggebend, falls die Hilfsfristen nicht in 95 Prozent der Fälle eingehalten wurden? zu Frage 2: Die Gründe für die Zielverfehlung können vielfältig sein (beispielsweise lange Fahrtstrecken im berlinfernen Raum, Duplizitätseinsätze). Statistische Daten diesbezüglich liegen der Landesregierung allerdings nicht vor. Frage 3: Welche Konsequenzen werden gezogen, wenn die Hilfeleistungsfrist nicht eingehalten wird? zu Frage 3: Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, das sind die Landkreise und kreisfreien Städte, müssen ihre Planungen regelmäßig überprüfen und in Abstimmung mit den Kostenträgern fortschreiben. Das Spektrum der Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, reicht dabei von der Indienststellung zusätzlicher Rettungsfahrzeuge, über die Verlegung von Rettungswachen bis zum Errichten zusätzlicher Rettungswachen. Es ist auch zu prüfen, ob Verbesserungen durch landkreis- oder länderübergreifende Kooperationen zu lösen sind.