Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3234 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1256 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2933 Revierpolizist in Schönewalde - Nachfrage zur KA - Antwort DS 6/2829 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1256 vom 09.11.2015: Bei der Anfrage im Innenausschuss am 10.September 2015 zur Besetzung der Stelle des Revierpolizisten in Schönewalde antwortete der Polizeipräsident, dass keine Planstellen für Revierpolizisten gestrichen werden oder gestrichen worden sind. Die selbe Aussage erhielten die Bürgermeister und Amtsdirektoren auf einer Informationsveranstaltung 2011 in Finsterwalde, als das Reformvorhaben Polizeireform vom damaligen Innenminister vorgestellt wurde. Gleiche Informationen wurden schriftlich und über das Landesportal der Polizei am 05.05.2011 zur künftigen Polizeistruktur für Brandenburg der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Darin heißt es: - in allen Gemeinden, in denen sich heute Polizeidienststellen befinden , werden zukünftig Polizeireviere sein. - Zahl der Revierpolizisten bleibt gleich Betreuungsschlüssel: 1:7500 (in kreisfreien Städten 1:4000 (in sonstigen Bereichen) Das Revier, für den Revierpolizisten in Schönewalde umfasste die Stadt Schönewalde . Für das Amt Schlieben war und ist ein zweiter Revierpolizist/in tätig. Beide Revierpolizisten haben sich gegenseitig zu vertreten (Weiterbildung, Krankheit, Urlaub ect). Seit dem 01. November 2015 steht kein Revierpolizist für Schönewalde mehr zur Verfügung, obwohl der Bürgermeister der Stadt Schönewalde regelmäßig um Informationen gebeten hat, warum plötzlich für Schönewalde die zugesagte Planstelle nicht zur Verfügung stehe. In der Antwort zur KA Nr. 1132 weist der MIK darauf hin, dass für das Revier Schlieben /Schönewalde eine Planstelle zugewiesen und auch besetzt ist. Zu keinem Zeitpunkt wurden die Stadt Schönewalde oder das Amt Schlieben informiert , dass die Planstellen für diese Gemeindegebiete zusammengelegt wurden, dass plötzlich nur ein Revierpolizist/in zur Verfügung steht, und dieser auch nur teilbeschäftigt ist. Die beiden jeweils selbständigen Verwaltungseinheiten umfassen eine Fläche von über 365 km² mit über 28 Ortsteilen und ca. 8600 Einwohnern. Die Bundeswehr hat einen aufwachsenden Standort zur Luftüberwachung in Schönewalde, des Weiteren befindet sich der Flugplatz Schönewalde/Holzdorf in diesem Gebiet. Zu Dienstbeginn und Dienstende bewegen sich über 2000 Bundeswehrangehörige und weitere mehrere Hundert Dienstleiter zu ihren Arbeitsplätzen Flugplatz oder Radarüberwachung. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erklärung gibt es dafür, dass die Planstelle Revierpolizist für Schönewalde gestrichen wurde? 2. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stelle des Revierpolizisten gestrichen und der Planstelle in Schlieben zugeordnet? 3. Wer hat die Streichung der Stelle des Revierpolizisten in Schönewalde veranlasst und somit die Erklärung und verbindliche Zusage des damaligen Innenministers Woidke rückgängig gemacht? 4. Wann sollen die Hauptverwaltungsbeamten der Gebietskörperschaften über diese missliche Situation informiert werden? 5. Nach der Pressemitteilung vom 05.05.2011 mit der Zusicherung, dass für Revierpolizisten ein Betreuungsschlüssel mit je 1 Revierpolizist für 4000 Einwohner beibehalten wird, wurden entsprechend der Antwort der KA 1132 Änderungen vorgenommen , die nun offenbar zutreffen und offensichtlich gerade in Schönewalde Anwendung finden. Wo sind die Änderungen und deren Begründungen nachzulesen ? 6. In der KA Nr. 1132 wird festgestellt, dass die „zugewiesene“ Planstelle für „Schlieben/Schönewalde“ besetzt ist. Die Revierpolizistin im Revierbezirk Schieben arbeitet schon längere Zeit nur 30 Stunden in der Woche. Der Revierpolizist aus dem Revierbezirk Schönewalde, der in Vollzeit bis zum 31.10.2015 für Schönewalde tätig war, hat diesen Revierbezirk zum 01. November 2015 verlassen. Wie wird begründet, dass für das Amt Schlieben und die Stadt Schönewalde, entgegen der Antwort der KA 1132 vom 26.10.2015 nur noch eine Teilzeitstelle besetzt ist? 7. Wenn es keine Änderungen der Strategie zur Besetzung der Revierpolizisten gab, wann wird dafür Sorge getragen, dass eine gleichberechtigte Situation mit anderen Gemeinden hergestellt wird? 8. Für welche Gemeinden im Land Brandenburg, in denen ebenfalls die Bevölkerungszahl von 4000 Einwohnern gegeben ist, wird ebenfalls keine Planstelle für Revierpolizisten mehr ausgewiesen? Bitte auflisten, für welche Gemeinden diese Situation seit 2010 zutrifft, bzw. eingetreten ist! Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Revierpolizeibereiche stellen die unterste Zuständigkeitsebene in den Polizeiinspektionen und nachgeordneten Polizeirevieren dar. Grundsätzlich ist jeder Leiterin und jedem Leiter eines Polizeireviers sowie jeder Revierpolizistin und jedem Revierpolizisten ein Revierpolizeibereich zugewiesen. Frage 1: Welche Erklärung gibt es dafür, dass die Planstelle Revierpolizist für Schönewalde gestrichen wurde? Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt wurde die Stelle des Revierpolizisten gestrichen und der Planstelle in Schlieben zugeordnet? Frage 3: Wer hat die Streichung der Stelle des Revierpolizisten in Schönewalde veranlasst und somit die Erklärung und verbindliche Zusage des damaligen Innenministers Woidke rückgängig gemacht? zu Frage 1 bis 3: Sowohl für die Stadt Schönewalde als auch für das Amt Schlieben besteht jeweils ein Revierpolizeibereich. Eine Streichung von Planstellen ist nicht erfolgt. Am 01.10.2010 wechselte einer der beiden betreuenden Revierpolizisten in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Durch die Leitung des damaligen Schutzbereiches Elbe-Elster wurde entschieden, beide Revierpolizeibereiche durch den verbleibenden Revierpolizisten betreuen zu lassen. Vom 01.01.2013 bis 31.10.2015 war ein Polizeibeamter im Rahmen seiner Einarbeitung befristet zur Revierpolizei umgesetzt und dem verbleibenden Revierpolizisten zugeordnet. Seit dem 16.11.2015 betreut der Leiter des Polizeireviers Herzberg den Revierpolizeibereich Schönewalde und die bisher für beide Revierpolizeibereiche zuständige Revierpolizistin ausschließlich den Revierpolizeibereich Amt Schlieben. Frage 4: Wann sollen die Hauptverwaltungsbeamten der Gebietskörperschaften über diese missliche Situation informiert werden? zu Frage 4: Der Bürgermeister von Schönewalde wurde am 27.08.2015 durch den Leiter des Führungs- und Revierdienstes der Polizeiinspektion Elbe-Elster mündlich über das Auslaufen der befristeten Umsetzung des zugeordneten Polizeibeamten informiert. Am 28.08.2015 erfolgte durch den Leiter des Polizeireviers Herzberg hierzu ein weiteres Gespräch mit dem Bürgermeister von Schönewalde. Die Information des Amtsdirektors Schlieben erfolgte am 01.09.2015 in einem Gespräch mit dem Leiter der Polizeiinspektion Elbe-Elster und dem Leiter des Führungs - und Revierdienstes der Polizeiinspektion Elbe-Elster. Frage 5: Nach der Pressemitteilung vom 05.05.2011 mit der Zusicherung, dass für Revierpolizisten ein Betreuungsschlüssel mit je 1 Revierpolizist für 4000 Einwohner beibehalten wird, wurden entsprechend der Antwort der KA 1132 Änderungen vorgenommen, die nun offenbar zutreffen und offensichtlich gerade in Schönewalde Anwendung finden . Wo sind die Änderungen und deren Begründungen nachzulesen? zu Frage 5: Für beide Revierpolizeibereiche ist ein Betreuungsschlüssel von ca. 1:4000 gewährleistet . Im Weiteren wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. Frage 6: In der KA Nr. 1132 wird festgestellt, dass die „zugewiesene“ Planstelle für „Schlieben /Schönewalde“ besetzt ist. Die Revierpolizistin im Revierbezirk Schieben arbeitet schon längere Zeit nur 30 Stunden in der Woche. Der Revierpolizist aus dem Revierbezirk Schönewalde, der in Vollzeit bis zum 31.10.2015 für Schönewalde tätig war, hat diesen Revierbezirk zum 01. November 2015 verlassen. Wie wird begründet, dass für das Amt Schlieben und die Stadt Schönewalde, entgegen der Antwort der KA 1132 vom 26.10.2015 nur noch eine Teilzeitstelle besetzt ist? zu Frage 6: Bei den Planstellen für Revierpolizisten handelt es sich grundsätzlich immer um Vollzeitstellen . Gleichwohl ist es in bestimmten Fällen möglich bzw. erforderlich, dass die oder der jeweilige Bedienstete den Dienst in Teilzeit verrichtet. In solchen Fällen erfolgt bei Erfordernis eine Unterstützung durch weitere Polizeibeamte. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen. Frage 7: Wenn es keine Änderungen der Strategie zur Besetzung der Revierpolizisten gab, wann wird dafür Sorge getragen, dass eine gleichberechtigte Situation mit anderen Gemeinden hergestellt wird? Frage 8: Für welche Gemeinden im Land Brandenburg, in denen ebenfalls die Bevölkerungszahl von 4000 Einwohnern gegeben ist, wird ebenfalls keine Planstelle für Revierpolizisten mehr ausgewiesen? Bitte auflisten, für welche Gemeinden diese Situation seit 2010 zutrifft, bzw. eingetreten ist! zu Fragen 7 und 8: Entsprechende Änderungen sind seit Umsetzung der Polizeistrukturreform „Polizei Brandenburg 2020“ nicht erfolgt und auch perspektivisch nicht vorgesehen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Fragen 1 bis 3 verwiesen.