Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3235 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1295 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/3057 "Beratung und Betreuung von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung" Wortlaut der Kleinen Anfrage 1295 vom 25.11.2015: Angaben des Innenministers Karl-Heinz Schröter zufolge sollen in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Außenstellen des Landes Brandenburg die Zahl der Plätze von derzeit 5000 im kommenden Jahr verdoppelt werden (vgl. z. B. Bericht aus der PNN vom 20.11.2015). Das Ministerium der Finanzen beabsichtigt nun dem Ministerium für Inneres und Kommunales zusätzlich 70 Stellen, die überwiegend für die Erstaufnahmeeinrichtung der Zentralen Ausländerbehörde benötigt werden, zu bewilligen . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele DolmetscherInnen und SprachmittlerInnen stehen Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung und jeweiligen Außenstellen für die Jahre 2010- 2015) 2. Wie viele SozialarbeiterInnen, BeraterInnen und BetreuerInnen stehen Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung und jeweiligen Außenstellen für die Jahre 2010- 2015) 3. Wie viele Sprachkurse werden aktuell wie vielen Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen angeboten? (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung und jeweiligen Außenstellen) 4. Wie wird die Betreuung, Beratung und Sprachmittler-/Dolmetschertätigkeit in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen finanziert? Wie werden dortige Sprachkurse finanziert? In welchen Titeln in den jeweiligen Einzelplänen sind die jeweiligen Gelder hierfür eingestellt? 5. Plant die Landesregierung die Mittel für Betreuungs- und Dolmetscheraufgaben sowie die Mittel für Sprachkurse in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Außenstellen im Rahmen des Nachtragshaushalts für die Jahre 2015/2016 aufzustocken ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) führt keine gesonderten Statistiken zu den in der Kleinen Anfrage 1295, Frage 1 bis 2, aufgeführten Aspekten und Zeiträumen. Insoweit wird in der Antwort z. B. auf Schlüsselzahlen verwiesen, die in Dienstleistungsverträgen der ZABH mit Dritten vereinbart wurden. Frage 1: Wie viele DolmetscherInnen und SprachmittlerInnen stehen Flüchtlingen in der Erstaufnahmeein -richtung samt Außenstellen zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung und jeweiligen Außenstellen für die Jahre 2010-2015) zu Frage 1: Sämtliche Sprachmittler(innen), Dolmetscher(innen) und Übersetzer(innen) werden fall- bzw. bedarfsweise eingesetzt, ein fester Sprachmittler(innen)-Stamm besteht nicht. Zu einem Pilotvorhaben am Ernst-von-Bergmann-Klinikum, das sowohl die Erstuntersuchung als auch die ambulante Versorgung der Asylsuchenden umfasst, gehört auch der Einsatz von Videokonferenzdolmetschern(-dolmetscherinnen). Frage 2: Wie viele SozialarbeiterInnen, BeraterInnen und BetreuerInnen stehen Flüchtlingen in der Erstauf-nahmeeinrichtung samt Außenstellen zur Verfügung? (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeein-richtung und jeweiligen Außenstellen für die Jahre 2010- 2015) zu Frage 2: Die ZABH hat bislang einen Betreuungsschlüssel von 1 Sozialarbeiter(in) für die grundständige Sozialbetreuung (sog. Hausbetreuer(innen)) auf 100 Bewohner(innen) angewandt. Im Ergebnis der Ausschreibung der Dienstleisterverträge für Wohnheime der Erstaufnahmeeinrichtung wird stufenweise bis zum 01.02.2016 folgendes Konzept (circa-Angaben bezogen auf 1.000 Bewohner(innen)) umgesetzt: • Hausbetreuer(innen) 1:50 bis 1:100 je nach Objektgröße und Anteil Erwachsener /Familien Zusätzlich • 8 vollzeitäquivalente Sozialberater(innen) zu den drei Themenfeldern Asylverfahren , Rückkehrberatung, Wohnen und Arbeit / Gesundheit, Sucht und Schutzbedürftigkeit / Ehe bzw. Partnerschaft, Erziehung und Familie • 0,5 vollzeitäquivalente Koordinatoren/Koordinatorinnen Netzwerkmanagement und Ehrenamtsunterstützung • 5,5 vollzeitäquivalente Kinder- und Jugendbetreuung (Personal nach der Kita- Personalverordnung) • 2,75 vollzeitäquivalente pädagogisches Personal (Freizeitangebote für Erwachsene ) • 1,0 vollzeitäquivalent Deutsch als Fremdsprache (Lehrkraft) Frage 3: Wie viele Sprachkurse werden aktuell wie vielen Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung samt Außenstellen angeboten? (bitte aufschlüsseln nach Erstaufnahmeeinrichtung und jeweiligen Außen-stellen) zu Frage 3: Für erwachsene Flüchtlinge findet ein Deutschunterricht aktuell nur durch ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) statt. Diese Angebote hängen stark von deren individuellem Zeitbudget ab. Deswegen und vor allem auch wegen der aktuell kurzen Verweildauer der Asylbewerber(innen) innerhalb der Erstaufnahmeeinrichtung finden reguläre Kurse derzeit nicht statt. Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter werden in der Erstausnahmeeinrichtung und ihren Außenstellen speziell entwickelte Sprachförderkurse angeboten. Ziel dieser Förderkurse ist die erste Begegnung der Kinder und Jugendlichen mit der deutschen Sprache und die Vermittlung grundlegender, fundamentaler sprachlicher Fähigkeiten zur Bewältigung einfachster Alltagsangelegenheiten. Die Sprachförderung erfolgt in altersgerechten Lerngruppen, die in der Regel eine Kapazität von 12 bis maximal 15 Kindern und Jugendlichen haben. Die täglich 4- stündigen Förderkurse umfassen je drei Stunden für Sprache und eine Stunde für Kunst, Musik und Sachunterricht. Aktuell werden in der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt und ihren Außenstellen 19 Sprachförderkurse mit jeweils 12-15 Kindern und Jugendlichen angeboten. Insgesamt können somit derzeit maximal 285 Kinder und Jugendliche an den Sprachförderkursen teilnehmen. Ein Ausbau der Angebote ist vorgesehen. Die Räume und Lehrerwochenstunden (LWS) stehen in den Einrichtungen überwiegend schon zur Verfügung. Übersicht Standorte EAE und Sprachförderkurse Regionalstelle Standorte EAE Kapazität Kinder und Jugendliche (ca. 15 %) Anzahl Sprachförderkurse Frankfurt Eisenhüttenstadt /ZABH 1000 150 11 Eisenhüttenstadt AWO 300 45 - Frankfurt/Oder RA- 330 50 - MADA Frankfurt/Oder Karl- Ritter Pl. 100 15 - Frankfurt/Oder Messe 400 60 - Summe 2130 320 11 Cottbus Turnhalle 250 - Doberlug-Kirchhain ab 8/2016 500 75 - Summe 750 75 0 Brandenburg Ferch 440 66 6 Potsdam, Heinrich- Mann-Allee 500 75 2 Wünsdorf ab 1/2016 1000 150 - Summe 1940 291 8 gesamt 4820 686 19 Frage 4: Wie wird die Betreuung, Beratung und Sprachmittler-/Dolmetschertätigkeit in der Erstaufnahmeein-richtung samt Außenstellen finanziert? Wie werden dortige Sprachkurse finanziert? In welchen Titeln in den jeweiligen Einzelplänen sind die jeweiligen Gelder hierfür eingestellt? zu Frage 4: Die Kosten für die o. g. Leistungen trägt die ZABH. Dabei werden die Kosten für Sprachmittler(innen) und Dolmetscher(innen) aus Kapitel 03810 - Titel 52610, für Sprachkurse aus Kapitel 03810 - Titel 54610 und für Beratung und Betreuung aus Kapitel 03810 - Titel 52620 finanziert. Frage 5: Plant die Landesregierung die Mittel für Betreuungs- und Dolmetscheraufgaben sowie die Mittel für Sprachkurse in der Erstaufnahmeeinrichtung und in den Außenstellen im Rahmen des Nachtrags-haushalts für die Jahre 2015/2016 aufzustocken? zu Frage 5: Ja. Mit dem Nachtragshaushalt plant die Landesregierung auch zusätzliche Mittel im Kapitel 03 810 zu veranschlagen, die aufgrund der in diesem Kapitel geltenden Bewirtschaftungsmöglichkeiten – alle Titel des Kapitels bilden einen sog. Deckungskreis – besonders flexibel nach Bedarf eingesetzt werden können.